Rudolf Hensel GmbH
Lauenburger Landstraße 11, 21039 Börnsen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jonas Roggon seit 20.6.2024 | Prokura |
Volker Thewes seit 30.1.2013 | Geschäftsführer |
Anja Nicole Peter seit 28.7.2009 | Prokura |
Roland Roggon seit 6.3.2006 | Geschäftsführer |
Till Waterstradt seit 6.3.2006 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rudolf Hensel GmbHBörnsenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtRudolf Hensel GmbH, BörnsenLagebericht 1. Darstellung des Geschäftsverlaufs 1.1 Geschäftsfeld Die Rudolf Hensel GmbH ist als konzernunabhängiges Unternehmen ein weltweit marktführender Hersteller von Beschichtungssystemen für den baulichen Brandschutz. Unsere über 60jährige Erfahrung mit Brandschutz-Beschichtungen spiegelt sich im verlässlich hohen Qualitätsstandard und in den exzellenten Verarbeitungseigenschaften der HENSOTHERM® - und HENSOMASTIK® - Produkte. Wir entwickeln und produzieren ausschließlich am Firmensitz in Börnsen bei Hamburg und setzen nur hochwertige Rohstoffe ein. Unsere Produktpalette umfasst Beschichtungssysteme für den Brandschutz von Stahl, Holz, Beton und Kabeln, ebenso für die Herstellung von Wand- und Deckenschotts und von Feuer beständigen Fugen. Die Green Product Linie von Hensel bietet für alle diese Anwendungen nachhaltig umweltfreundliche Produkte, die sich aufgrund eines Anteils flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) unterhalb der Nachweisgrenze und aufgrund zusätzlicher Emissionszertifikate als Baustoffe für ökologisches Bauen qualifiziert haben. Für mehrere der Green Products liegen Umwelt-Produktdeklarationen (EPD) vor, die zukünftig eine Standardanforderung für nachhaltige Bauprodukte sein werden. Hensel Beschichtungssysteme sind nach DIN 4102 und nach EN 13501 bauaufsichtlich zugelassen und besitzen weitere internationale Zertifikate (u.a. BS 476, VKF, UL 263, GOST). Die Rudolf Hensel GmbH ist bei der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen - DGNB - gelistet und seit 1997 nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. 1.2 Marktumfeld Die Herstellung von Brandschutz-Beschichtungssystemen stellt eine Nische in der Farben- und Lackbranche dar. Die Rudolf Hensel GmbH besetzt Platz acht im Ranking der Hersteller weltweit. Als mittelständischer Familienbetrieb hebt sich Hensel von den Mitbewerbern, die alle Teil von Großkonzernen sind, durch Flexibilität, hohe und gleichbleibende Produktqualität, umfangreichen Service und kurze Lieferzeiten ab und kann deshalb bei den Kunden das hohe Preisniveau durchsetzen. 1.3 Umsatzentwicklung / Investitionen Die Rudolf Hensel GmbH verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 eine Umsatzsteigerung von 14,6 % auf 25,1 Mio. €. 1.4 Personal und Organisation Bei der Rudolf Hensel GmbH waren zum Ende des Geschäftsjahres 2023 insgesamt 52 Mitarbeiter beschäftigt. 2. Lage der Gesellschaft 2.1 Ertragslage Der Jahresüberschuss ist gegenüber dem des Vorjahres leicht von 2.030 T€ auf 1.989 T€ gesunken. 2.2 Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme liegt bei 11.604 T€ im Geschäftsjahr 2023. Der Eigenkapitalanteil beträgt 78,2 %. Die Gesellschaft ist ausreichend mit Liquidität ausgestattet. 3. Zukünftige Entwicklung Für das Jahr 2025 rechnen wir mit einem stagnierenden Jahresumsatz bei vergleichbarer Ertragslage. 4. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres zu verzeichnen. 5. Prognosebericht Die Rudolf Hensel GmbH verfügt über einen umfassenden Versicherungsschutz gegenüber den bekannten und vom Management als üblich eingestuften operativen Risiken. Das funktionierende Projektcontrolling und ein nachhaltiges Forderungsmanagement werden weiterhin auf dem hohen und erfolgreichen Niveau gehalten. Für die Rudolf Hensel GmbH bestehen keine Risiken, die den Bestand der Gesellschaft gefährden könnten. Die sonstigen Risiken der Gesellschaft haben keinen besonderen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Die Finanz- und Risikomanagementziele und -methoden sind der Größe und Struktur sowie dem wirtschaftlichen Umfeld des Unternehmens angepasst, konservativ ausgerichtet und dienen der Sicherung des Unternehmenserfolges gegen finanzielle Risiken jeder Art. Die Auswirkungen aufgrund der sowohl allgemeinen wirtschaftlichen als auch weltpolitischen Entwicklungen ist die Versorgungslage auf dem Rohstoffmarkt auch hinsichtlich der Entwicklung der Bezugskosten belastet und herausfordernd. Für 2025 und 2026 ist nicht davon auszugehen, dass sich diese Marktsituation entspannen wird. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich die Beschaffungspreise aufgrund der Teuerungsrate weiterhin auf hohem Niveau bewegen werden. In Anbetracht der konjunkturellen Gesamtsituation gestaltet sich die Weitergabe der erhöhten Produktions- und Personalkosten als immer herausfordernder. Es ist davon auszugehen, dass die allgemeine konjunkturelle Dämpfung sich auf die zukünftige Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken wird. Bestandsgefährdende Risiken sieht die Unternehmensleitung nicht.
Börnsen, den 15. März 2025 BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Rudolf Hensel GmbH, Börnsen1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Vergleich zum Vorjahr beibehalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Rudolf Hensel GmbH, Börnsen, ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Grundlegende Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fanden nicht statt. 2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und die Waren werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in notwendigem Umfang einzelwertberichtigt; dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Absetzung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Forderungen, Sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel werden mit Nennwerten angesetzt. Die Sonstigen Rückstellungen werden mit dem Betrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel (Anlage IV) gesondert dargestellt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen für Gewährleistungen und Urlaub gebildet. Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Darüber hinaus bestanden Eigentumsvorbehalte im üblichen Rahmen des Geschäftsverkehrs. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4 HGB) wird in Anwendung der größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Gesellschaften gemäß § 288 Satz 2 HGB verzichtet. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten vor allem Kfz-Kosten, Raumkosten und Verwaltungsaufwendungen. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 5. Sonstige Angaben Die Zahl der angestellten Mitarbeiter betrug im Jahresdurchschnitt im gewerblichen Bereich 24 und im Bereich der Verwaltung 26. Für die Angabe der Bezüge der Organmitglieder wird die Schutzklausel des § 286 Absatz 4 HGB in Anspruch genommen. Mitglieder der Geschäftsführung Roland Roggon, Wohltorf Volker Thewes, Reinbek
Börnsen, den 15. März 2025 sonstige Berichtsbestandteile
15 März 2025 Börnsen gez Roland Roggon Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 30.03.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Rudolf Hensel GmbH, Börnsen. Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Rudolf Hensel GmbH, Börnsen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rudolf Hensel GmbH, Börnsen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse § entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und § vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus § identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. § gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. § beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. § ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. § beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. § beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. § führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 15. März 2025 Arnold
Hanseatische Treuhand GmbH
Oliver Arnold, Wirtschaftsprüfer |
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