J-7
Hairstyling Landshut GmbH
Landshut
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
32.081,00 |
41.397,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.434,00 |
2.510,00 |
| II.
Sachanlagen |
30.647,00 |
38.887,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
27.121,55 |
94.774,80 |
| I.
Vorräte |
8.705,54 |
12.900,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.362,69 |
81.552,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.053,32 |
321,45 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
2.287,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
59.202,55 |
138.458,82 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.829,77 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
27.287,02 |
40.730,74 |
| III.
Jahresüberschuss |
8.116,79 |
13.443,72 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
2.287,02 |
| B.
Rückstellungen |
3.578,00 |
3.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
49.794,78 |
135.258,82 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
49.794,78 |
120.928,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
59.202,55 |
138.458,82 |
Anhang
A. Vorbemerkungen
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der
steuerrechtlichen Bestimmungen aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem
Gesamtkostenverfahren.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der
Anhang enthalten die für kleine Kapitalgesellschaften
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB gesetzlich
erforderlichen Aufgliederungen und Angaben.
Ausweiswahlrechte wurden überwiegend zugunsten des
Anhangs ausgeübt.
Die Zahlen des Geschäftsjahres sind mit denen
des Vorjahres vergleichbar, da die Vorjahreszahlen gem.
Art. 67 Abs. 8 EGHGB an die Regelungen des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.05.09 (BilMoG)
angepasst wurden.
B. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Aktiva
Anlagevermögen:
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibung mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren
angesetzt.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige lineare Abschreibung mit einer
Nutzungsdauer von 5 bis 13 Jahren angesetzt.
Geringwertige Anlagegüter mit Netto-AHK bis
410,00 € wurden im Geschäftsjahr gem. § 6
Abs. 2 EStG bewertungsfrei belassen.
Geringwertige Anlagegüter mit Netto-AHK zwischen
150,01 € und 1.000,00 € aus den Jahren 2008 und
2009 sind im Geschäftsjahr in einem Sammelposten
erfasst und werden über eine Nutzungsdauer von 5
Jahren linear abgeschrieben. Abgänge werden gem.
§ 6 Abs. 2a EStG nicht berücksichtigt.
Vorräte:
Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
Forderungen aus gegenseitigen Rechtsgeschäften
wurden zu Nominalwerten angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände:
Dieser Posten ist zu Nominalwerten bewertet.
Flüssige Mittel:
Kassenbestand und Bankguthaben sind zu Nominalwerten
bewertet.
II. Passiva
Eigenkapital:
Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert. Das
Stammkapital ist voll einbezahlt.
Sonstige Rückstellungen:
Sonstige Rückstellungen sind nach
vernünftigen kaufmännischen Grundsätzen
bemessen und mit ihrem voraussichtlichen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren: 0,00 € (0,00 €).
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen:
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:
Verbindlichkeiten aus gegenseitigen
Rechtsgeschäften sind mit ihrem Erfüllungsbetrag
bewertet. Höchstwertprinzip ist beachtet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren: 0,00 € (0,00 €).
Sonstige Verbindlichkeiten:
Sonstige Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet.
C. Sonstige Angaben
Geschäftsführer
Kathrin Mittermeier, Friseurmeisterin
Die Erleichterung des § 286 Abs. 4 HGB wurde in
Anspruch genommen.
Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres mit dem
vorhandenen Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2012 festgestellt.
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