Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
Ritzmann GmbH & Co. KG.Liquidiert
31275 Lehrte, DEUStammdaten
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Historie
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Management
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1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ritzmann GmbH & Co. KGLehrteJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhangder Firma Ritzmann GmbH & Co. KG, Lehrte 1. Entwicklung des Anlagevermögens - Anlagenspiegel - (§ 268 Abs. 2 HGB): Der Anlagenspiegel ist als Anlage diesem Jahresabschluss beigefügt. 2. Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB): Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Bemessung planmäßiger Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens erfolgte grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Wenn es aus steuerlichen Gründen angebracht war, sind planmäßige Abschreibungen auch degressiv berücksichtigt worden. Mit Wirkung ab Geschäftsjahr 2010 werden handelsrechtlich grundsätzlich lineare Abschreibungen auf die Sachanlagen vorgenommen. Der Schätzung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Sachanlagen liegen die steuerlichen Abschreibungstabellen zugrunde. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 410,00 nicht übersteigen, wurden bzw. werden in den Geschäftsjahren bis einschließlich 2007 und ab Geschäftsjahr 2010 in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt. Für die entsprechenden Wirtschaftgüter des Anlagevermögens deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils EUR 150,00 aber nicht EUR 1.000,00 überstiegen haben, wurden in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 Sammelposten gebildet. Hierauf werden jährlich 20% lineare Abschreibungen vorgenommen. Diese Behandlung der "Geringwertigen Wirtschaftsgüter" entspricht dem Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, so dass auch handelsrechtlich unter dem Aspekt der Wesentlichkeit entsprechend verfahren wird. Die Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten werden zu Rückzahlungswerten passiviert. 3. Angabe über persönlich haftende Gesellschafter (§ 285 Nr. 15 HGB): Alleinige persönlich haftende Gesellschafterin ist die Firma Ritzmann Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Lehrte, sie ist am Kapital nicht beteiligt. 4. Angabe der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB): Geschäftsführerin ist die Firma Ritzmann Verwaltungs GmbH mit Sitz in Lehrte, diese vertreten durch ihre alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin Frau Ilse Ritzmann. Frau Ritzmann ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 5. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind (§ 285Abs. 1b HGB): Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 170.867,06. 6. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1a HGB) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 120.656,55. 7. Angabe der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB): Gesonderter Ausweis in der Bilanz und in den Erläuterungen. 8. Mitzugehörigkeit zu anderen Posten (§ 265 Abs. 3 HGB): Die Mitzugehörigkeit zu anderen Posten ist jeweils in der Bilanz bei den Posten, unter denen der Ausweis erfolgt ist vermerkt. 9. Größenklasse der Gesellschaft gem. (§ 267 Abs. 1 HGB): Die Firma Ritzmann GmbH & Co. KG ist gem. § 267 Abs. 1 HGB eine "Kleine Gesellschaft", sie unterliegt daher nicht der gesetzlichen Prüfungspflicht und ist nicht verpflichtet, einen Lagebericht aufzustellen. 10. Gesonderte Angabe von Haftungsverhältnissen (§ 268 Abs. 7 HGB): Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. 11. Verzicht der Anpassung der Vorjahreszahlen (Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB) Im Geschäftsjahr 2010 wird bei der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes auf die Angabe der Vorjahreszahlen verzichtet, weil diese gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst werden. Nicht vergleichbare Beträge würden einer Darstellung der den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage entgegenstehen.
Lehrte, den 28. Februar 2012
........................................... (Ilse Ritzmann) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.2.2012. |
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