Autohaus
Tenambergen GmbH
Mettingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
544.400,00 |
592.878,00 |
| I.
Sachanlagen |
544.400,00 |
592.878,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.305.474,03 |
3.656.404,83 |
| I.
Vorräte |
4.763.200,18 |
3.126.882,03 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
6.500,00 |
40.924,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
529.892,95 |
488.081,36 |
| davon
gegen Gesellschafter |
458,59 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.380,90 |
41.441,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24.955,00 |
27.960,00 |
| Aktiva |
5.874.829,03 |
4.277.242,83 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.983.509,96 |
1.895.564,32 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
205.000,00 |
205.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
250.000,00 |
250.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.528.509,96 |
1.440.564,32 |
| B.
Rückstellungen |
573.797,60 |
542.269,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.316.579,47 |
1.837.580,51 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
464.206,56 |
436.249,63 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
942,00 |
1.829,00 |
| Passiva |
5.874.829,03 |
4.277.242,83 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Autohaus Tenambergen GmbH hat ihren Sitz in
Mettingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Steinfurt unter HR B 5235 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften sowie des GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurde von den
Erleichterungen gemäß § 326 HGB Gebrauch
gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände wurden nach der linearen
und degressiven Methode abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von 800,00 € wurden gemäß § 6 Abs. 2
EStG vollständig abgeschrieben.
Die Vorräte wurden gemäß § 255
HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die
Bewertungsgrundsätze des strengen Niederstwertprinzips
wurden dabei beachtet.
Für die erhaltenen Anzahlungen wurde das
Wahlrecht gem. § 268 Abs. 5 HGB ausgeübt und der
offene Absatz der erhaltenen Anzahlungen auf der Aktivseite
von den Vorräten vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare Risiken
durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle bis zur Jahresabschlusserstellung
bekannt gewordenen ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Da sich zwischen der Handels- und Steuerbilanz wegen
der Bewertung der Pensionsrückstellung
unterschiedliche Wertansätze ergeben, sind
grundsätzlich latente Steuern zu berücksichtigen.
Die Gesellschaft hat das Wahlrecht für kleine
Kapitalgesellschaften gem. § 274a Nr. 5 HGB
ausgeübt und auf den Ansatz von latenten Steuern
verzichtet.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer
Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 Satz 2 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind gemäß §
253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Rückstellungen
Die Rückstellung für Pensionen wurden nach
der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet.
Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
- durchschnittlicher Marktzins von 1,82 % für
eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der
Deutschen
Bundesbank bekanntgemacht wurde
- Lohn- und Gehaltssteigerungen waren nicht zu
berücksichtigen
- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln
2018 G"
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellung nach Maßgabe des
siebenjährigen und des zehnjährigen
Durchschnittszinssatzes beläuft sich auf 4.789,00
€.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern belaufen sich zum Abschlussstichtag auf
464.206,56 € (Vorjahr: 416.627,63 €).
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von unter 1 Jahr.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus den Mietverträgen ergibt sich eine
jährliche Verpflichtung in Höhe von 300,0
T€.
V. Sonstige Pflichtangaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 22 Personen.
sonstige Berichtsbestandteile
Mettingen, 12. August
2024
gez.
Helmut Tenambergen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.08.2024
festgestellt.
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