Seitz &
Braun GmbH
Neumarkt
i.d. Opf., Ortsteil Woffenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
204.291,32 |
210.262,47 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
877,00 |
1.376,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.023,00 |
5.408,00 |
| III.
Finanzanlagen |
189.391,32 |
203.478,47 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.160.287,42 |
3.252.033,43 |
| I.
Vorräte |
2.326.615,44 |
1.481.299,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.559.747,15 |
1.104.746,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
110.700,00 |
10.000,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
100.700,00 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
273.924,83 |
665.987,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.114,00 |
3.889,00 |
| Aktiva |
4.368.692,74 |
3.466.184,90 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.172.759,93 |
950.303,20 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
924.738,61 |
698.856,26 |
| III.
Jahresüberschuss |
222.456,73 |
225.882,35 |
| B.
Rückstellungen |
734.609,00 |
758.324,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.461.323,81 |
1.757.557,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.461.323,81 |
1.757.557,12 |
| Passiva |
4.368.692,74 |
3.466.184,90 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft beachtet bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses hinsichtlich Bilanzierung, Bewertung und
Ausweis, die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 und
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17.07.2015)
und des GmbH-Gesetzes.
Die Bilanzierung erfolgte nach den Grundsätzen
der §§ 242 - 256 HGB und der §§ 264 -
288 HGB.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
gemäß § 255 HGB bilanziert.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Es wurde
handels- und steuerrechtlich unterschiedlich abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von 800 EUR wurden im Zugangsjahr gemäß § 6
Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Innerhalb der Vorräte wurden die unfertigen
Erzeugnisse und unfertigen Leistungen, die
ausschließlich noch nicht abgerechnete Betriebskosten
beinhalten, zu Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert
ermittelt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde
gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB bewertet.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden
nach den anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Anwendung der
"Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) ermittelt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die im
laufenden Geschäftsjahr, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in
Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
….
gez
.(GF)
Xaver Braun, Erika Braun, Tanja Steinlein, Jochen
Steinlein
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2023 festgestellt.
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