Spedition
Peifuß GmbH
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
243.443,00 |
274.232,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
243.441,00 |
274.230,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
249.627,75 |
415.581,35 |
| I.
Vorräte |
1.008,00 |
1.922,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
67.075,28 |
164.523,71 |
| III.
Wertpapiere |
181.112,75 |
247.988,71 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
431,72 |
1.146,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.184,50 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
310.460,99 |
22.374,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
804.716,24 |
712.188,49 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
361.590,18 |
73.503,82 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
310.460,99 |
22.374,63 |
| B.
Rückstellungen |
503.215,00 |
417.313,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
301.501,24 |
294.875,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
804.716,24 |
712.188,49 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2019
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2019 wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen
erstellt.
Nach den Größenklassen, die in § 267
HGB geregelt sind, ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft einzuordnen.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachstehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Wirtschaftsgüter im Wert von bis zu 150,00 Euro
wurden im Jahr des Zugangs sofort als Aufwand gebucht. Seit
dem Wirtschaftsjahr 2018 werden bewegliche
Wirtschaftsgüter im Wert von 150,00 Euro bis 800,00
Euro im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.
Vorräte werden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten gemäß § 255 (1) und (2)
HGB oder dem ihnen jeweils am Bilanzstichtag beizulegenden
niedrigeren Wert ausgewiesen. Das Niederstwertprinzip nach
§ 253 (3) HGB wurde beachtet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
ausgewiesen.
Die Rückstellungen gemäß § 249
(1) HGB berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verpflichtungen. Verbindlichkeiten werden nach
§ 253 (1) HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte
nach dem modifizierten Teilwert in Anlehnung an die
Berechnungsmethode des § 6a EStG unter Anwendung
versicherungsmathematischer Grundsätze. Im Einzelnen
wird von einer jährlichen Steigerungsrate der
Gehälter, soweit relevant, von 2 % und der Pensionen
von 1,5 % ausgegangen. Der Rechnungszins betrug 2,71 % nach
3,21 % im Vorjahr. Biometrische Rechnungsgrundlagen sind
die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Durch
die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung
nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger
Rückstellungsbetrag in Höhe von 30.127,00 Euro.
Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67
Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von diesem
Betrag ein Fünfzehntel den Pensionsrückstellungen
in Höhe von 2.008,00 Euro zugeführt. Die
Zuführung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als
außerordentlicher Aufwand gezeigt. Der noch nicht in
der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung in
Höhe von 10.047,00 Euro wird innerhalb des
verbleibenden Übergangszeitraums den
Pensionsrückstellungen zugeführt. Es wurde eine
Saldierung der Pensionsrückstellung mit den
entsprechenden Vermögensgegenständen vorgenommen,
die zu einem passiven Verrechnungsposten geführt hat.
Die Anschaffungskosten sowie der beizulegende Wert der
Vermögensgegenstände betrug zum Bilanzstichtag
43.447,00 Euro. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten
Schulden betrug zum Bilanzstichtag 476.815,00 Euro.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Gegenüber dem Geschäftsführer bestehen
zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in einer Höhe von
€ 35.716,11 (Vorjahr: € 19.924,28).
Die Gesellschaft ist buchmäßig
überschuldet. Durch Artikel 5 des am 18.10.2008 in
Kraft getretenen Gesetzes zur Umsetzung eines
Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes
wurde § 19 Abs. 2 der Insolvenzordnung neugefasst und
der Überschuldungsbegriff neu definiert. Demnach liegt
keine Überschuldung vor, wenn die Fortführung des
Unternehmens nach den Umständen überwiegend
wahrscheinlich ist. Die Gesellschaft geht von einer
Fortführung des Unternehmens aus.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung im Berichtsjahr: Herr
Thomas Peifuß, Wuppertal.
Wuppertal, im März 2021
gez. Thomas Peifuß
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2021 festgestellt.
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