Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 123854
Vorher
Weilchensee 969. V V GmbH
Eingetragen
3.12.2019
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGeld- und WertdiensteEffekten- und Warenterminhandel
Gegenstand
der Betrieb einer Online-Handelsplattform für digitale Werte sowie hiermit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen, einschließlich Verwahrung digitaler Werte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Avi Sela
seit 22.7.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
eToro Group Limited
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
eToro Group Limited
VGB
25.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

eToro Germany GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhaltsverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Anhang für 2023

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

Lagebericht für 2023

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
1. Forderungen an Kreditinstitute täglich fällig 1.020.383,12 758.149,19
2. Forderungen an Kunden 572.520,35 0,00
3. Sachanlagen 35.524,80 52.086,19
4. Sonstige Vermögensgegenstände 732.410,49 381.523,58
5. Rechnungsabgrenzungsposten 54.326,10 50.057,57
Summe der Aktiva 2.415.164,86 1.241.816,53

Passiva

Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
andere Verbindlichkeiten
täglich fällig 225.697,61 220.152,24
2. Sonstige Verbindlichkeiten 119.869,42 13.054,41
3. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 34.410,51 71.470,64
b) andere Rückstellungen 1.170.424,98 340.507,10
1.204.835,49 411.977,74
4. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
b) Kapitalrücklage 595.182,32 436.344,77
c) Bilanzgewinn 244.580,02 135.287,37
864.762,34 596.632,14
Summe der Passiva 2.415.164,86 1.241.816,53

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR EUR
1. Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 18,30 0,00
2. Zinsaufwendungen 0,40 0,00
3. Sonstige betriebliche Erträge 5.616.969,03 2.769.453,68
4. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 2.011.867,85 1.115.651,26
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 324.424,92 170.327,66
darunter: für Altersorsorgung EUR 15.260,00 (i. V. EUR 0,00)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 3.076.165,52 1.205.285,58
5.412.458,29 2.491.264,50
5. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 29.266,56 25.247,72
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 9.705,99 173.738,42
7. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 165.556,09 79.203,04
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 56.263,44 39.837,97
9. Jahresüberschuss 109.292,65 39.365,07
10. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 135.287,37 95.922,30
11. Bilanzgewinn 244.580,02 135.287,37

Anhang für 2023

1. Allgemeine Angaben

Die eToro Germany GmbH hat ihren Sitz in der Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, Tower 185 - 19. Stock, 60327 Frankfurt am Main und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 123854) eingetragen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Anwendung der Vorschriften der §§ 340 ff. des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des Formblattes für den Jahresabschluss der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute nach der RechKredV aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß Formblatt der RechKredV in Staffelform aufgestellt.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden bei Anschaffung im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.

An Mitarbeiter gewährte Aktienoptionen werden ratierlich über den Erdienungszeitraum im Personalaufwand erfasst, mit der Kapitalrücklage als bilanzieller Gegenposten.

3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

a) Forderungen an Kunden

Die Forderungen betreffen vollständig solche gegen verbundene Unternehmen.

b) Sachanlagen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Es handelt sich um Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Die den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegte Nutzungsdauer beträgt zwischen drei und fünf Jahren.

c) Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen eine Mietkaution in Höhe von insgesamt T€ 47 (Vorjahr T€ 47) und vom Finanzamt zu erstattende Vorsteuer in Höhe von T€ 653 (Vorjahr T€ 304).

d) Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Mietvorauszahlungen.

e) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betreffen vollständig solche gegenüber verbundenen Unternehmen für verauslagte, laufende Verwaltungskosten.

h) Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben in Höhe von insgesamt T€ 88 (Vorjahr T€ 0) und aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 32 (Vorjahr T€ 13)

f) Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 34 (Vorjahr T€ 71) beinhalten die noch ausstehenden Steuern für das Geschäftsjahr 2023.

Die anderen Rückstellungen betreffen ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von T€ 854 (Vorjahr T€ 186), Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts von T€ 170 (Vorjahr T€ 100) sowie Personalrückstellungen für Bonuszahlungen in Höhe von T€ 146 (Vorjahr T€ 55).

g) Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital von T€ 25 ist in voller Höhe eingezahlt.

Die Kapitalrücklage von T€ 595 beinhaltet in voller Höhe andere Zuzahlungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Im Geschäftsjahr wurden T€ 159 der Kapitalrücklage für das Mitarbeiteraktienoptionsprogramm zugeführt.

h) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren aus der Cost-Plus-Abrechnung an die eToro (Europe) Ltd., Limassol/Zypern, für erbrachte Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kryptowährungsverwahrgeschäft.

i) Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Die anderen Verwaltungsaufwendungen beinhalten neben Büromiete in Höhe von T€ 200 (Vorjahr T€ 197) im Wesentlichen Aufwendungen für externe Dienstleister im Zusammenhang mit Compliance in Höhe von T€ 1.233 (Vorjahr T€ 325), Recht in Höhe von T€ 524 (Vorjahr T€ 13), Abschluss- und Prüfung in Höhe von T€ 279 (Vorjahr T€ 316) und Fremdleistungen in Höhe von T€ 619 (Vorjahr T€ 97).

4. Fristengliederung und Fremdwährungspositionen

Die Forderungen an Kunden haben eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten.

Es bestehen Bankguthaben in Höhe von TUSD 12 (Gegenwert T€ 11).

6. Haftungsverhältnisse und sonstige finanziellen Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Es bestehen zum Bilanzstichtag 31.12.2023 noch Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag über Büroräume in Höhe von T€ 130 mit einer Laufzeit bis 07/2024.

7. Mitarbeiterschaft

Die eToro Germany GmbH beschäftigte im Jahr 2023 durchschnittlich 17 (Vorjahr 10) angestellte Mitarbeiter.

8. Honorar des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar für das Geschäftsjahr 2023 betrifft mit T€ 170 zzgl. Umsatzsteuer ausschließlich die Abschlussprüferleistungen.

9. Gewinnverwendung

Es ist geplant, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.

10. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Es liegen keine zu nicht marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte vor.

11. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt den Herren:

Avi Sela, COO Regulations eToro Group Ltd., Limassol/Zypern,

Till Staffeldt, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main, zuständig für die Bereiche Risk & Regulations sowie Operations

Pascal Nörrenberg-Sudhaus, Frankfurt am Main (seit 1. Juli 2024)

Herr Avi Sela ist für die Gesellschaft einzelvertretungsberechtigt, Herr Till Staffeldt und Herr Pascal Nörrenberg-Sudhaus haben Gesamtvertretungsberechtigung.

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 9a HGB wird im Hinblick auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

12. Nachtragsbericht

Mit Wirkung zum 22. Februar 2024 hat die Gesellschaft die gesamten Bestände an Kryptowährungen, die sie für in Deutschland ansässige Kunden verwahrt hat, an die Tangany GmbH, München, übertragen.

Die Konzerngesellschaft eToro (Europe) Ltd. plant die Ernennung der eToro Germany GmbH als Ausschließlichkeitsvermittler ihrer Finanzprodukte. Die CySEC hat auf Antrag der eToro (Europe) Ltd. am 29. April 2024 hierfür eine entsprechende Genehmigung erteilt. Diese Genehmigung steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der BaFin. Ein entsprechender Antrag bei der BaFin wurde auskunftsgemäß am 27. Mai 2024 durch die eToro (Europe) Ltd. gestellt.

Am 26. Juni 2024 hat die eToro Group Ltd. ihre bislang bis Ende 2024 geltende Patronatserklärung bis Ende 2025 verlängert.

Am 26. Juni 2024 wurde Herr Pascal Nörrenberg-Sudhaus durch die Gesellschafterversammlung mit Wirkung zum 1. Juli 2024 zum weiteren Geschäftsführer bestellt.

13. Konzernverhältnis

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft eToro Group Ltd., Tel Aviv, Israel, einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wird. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft Champion Tower Business Center, Derech Sheshet HaYamim 30, Bnei Brak, 5120261, Israel, erhältlich.

 

Frankfurt am Main, den 16. Juli 2024

eToro Germany GmbH

Geschäftsführung

Till Staffeldt

Avi Sela

Pascal Nörrenberg-Sudhaus

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1.2023 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsaustattung 85.597,48 12.705,17 0,00 98.302,65
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2023 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsaustattung 33.511,29 29.266,56 0,00 62.777,85
Buchwerte
Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsaustattung 35.524,80 52.086,19

Lagebericht für 2023

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell des Unternehmens

eToro Germany GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland (im Folgenden auch kurz: eToro Germany GmbH oder Gesellschaft), ist im Register des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 123 854 eingetragen.

Satzungsmäßiger Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Online- Handelsplattform für digitale Werte und die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen, einschließlich der Verwahrung digitaler Werte.

Seit dem 1. November 2020 hatte die eToro Germany GmbH ihren deutschen Kunden unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung des § 64y KWG das Kryptoverwahrgeschäft angeboten. Mit Schreiben vom 30. Juni 2023 hat die BaFin der Gesellschaft die Erlaubnisanträge gemäß § 32 Abs. 1 KWG für das Erbringen des Kryptoverwahrgeschäfts (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG) und des Eigenhandels (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 Lit. c) KWG) verwehrt. Für beide Maßnahmen wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Der Bestand der Gesellschaft war durch diese Entscheidung nicht gefährdet: Zum einen wird die Gesellschaft weiterhin als gruppeninterner Dienstleister für die eToro Gruppe tätig bleiben, zum anderen mussten die bisher verwahrten Kryptobestände in einem geordneten, stets das Kundeninteresse wahrenden Prozess an einen anderen Verwahrer übertragen werden. Diese Übertragung erfolgte mit Wirkung zum 22. Februar 2024. Der Gesellschafter hat sein Festhalten an der Gesellschaft im Geschäftsjahr auch durch die Ausstellung einer neuen harten Patronatserklärung, gültig bis Ende 2025, untermauert. Weiterhin hat die Konzerngesellschaft eToro (Europe) Ltd., Limassol/ Zypern einen Antrag gestellt, eToro Germany GmbH zum Ausschließlichkeitsvermittler ihrer Finanzprodukte zu ernennen.

Weiterhin ist eToro Germany GmbH im Rahmen des Kundenservices für die Einholung KYC und Geldwäsche relevanter Informationen als gruppeninterner Dienstleister für eToro (Europe) tätig.

2. Produktentwicklung

Die Produktentwicklung wird in Zusammenarbeit mit den Unternehmen der eToro Gruppe weltweit betrieben. Das Unternehmen ist bemüht, alle angebotenen Dienstleistungen auf dem neuesten Stand zu halten.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

In Deutschland ist der Markt und das Interesse für Kryptowerte im Geschäftsjahr 2023 wieder sichtbar gestiegen. Nach einem verhaltenen Beginn in den ersten beiden Quartalen verdoppelte sich der Kurs der Krypto-Leitwährung Bitcoin im Jahresverlauf von rd. 15.500 TEUR auf rd. 38.800 TEUR am 31. Dezember 2023, was einer Steigerung um rd. 150% entspricht. Die zweit wichtigste Währung Ethereum steig im selben Zeitraum um rd. 90%. Ursächlich für diese Entwicklung war nicht zuletzt die begründete Erwartung, dass die SEC in New York der Blackrock-Gruppe im Januar 2024 die Erlaubnis erteilen wird, einen ETF auf Bitcoin anbieten zu dürfen.

Für die eToro Gruppe ist der deutsche Markt auch weiterhin von großer Bedeutung, weshalb die eToro Gruppe in diesen Markt weiterhin investiert.

2. Darstellung des Geschäftsverlaufs

Während sich mit Beginn des Geschäftsjahres 2023 der Kryptomarkt langsam wieder zu erholen begann, so dass die Geschäftsführung im Verlaufe des Jahres mit einem Zuwachs an Neukunden rechnete, wurden diese Annahmen durch die Ablehnung der Erlaubnisanträge zur Erbringung des Kryptoverwahrgeschäfts und des Eigenhandels durch die BaFin am 30. Juni 2023 Makulatur. Da für beide Maßnahmen die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet worden ist, musste die Gesellschaft ihr Neugeschäft einstellen. Die Gesellschaft entschloss sich, gegen diese Anordnungen keinen Widerspruch einzulegen.

In Begleitung des BaFin entwickelte die Gesellschaft einen Abwicklungsplan, durch welchen die Übertragung der verwahrten Kryptowerte und aller Kunden an die Tangany GmbH in München erfolgte. Der von der BaFin genehmigte Abwicklungsplan sah eine Übertragung des Kryptoverwahrgeschäftes (einschließlich des Kundenbestandes) bis zum 29. Februar 2024 vor.

Zum 31. Dezember 2023 hatte die eToro Germany GmbH eine Kundenbasis von rd. 187.000 Kunden (Vj. 296.000). Der Wert der für die Kunden verwahrten Kryptowerte belief sich auf 647 Mio. EUR (Vj. 337 Mio. EUR), was die sehr volatile Gesamtsituation an den Kryptomärkten im Besonderen widerspiegelt.

Insgesamt beschäftigt die Gesellschaft zum Ende des Geschäftsjahres 2023 26 Mitarbeiter.

Die eToro Germany GmbH verfügt zum Bilanzstichtag im Wesentlichen über folgende Vermögensgegenstände:

Forderungen an Kreditinstitute 1.020 TEUR
Forderungen an Kunden 573 TEUR
Sachanlagen 36 TEUR
Sonstige Vermögensgegenstände 732 TEUR

Dem stehen folgende Verbindlichkeiten gegenüber:

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 226 TEUR
Sonstige Verbindlichkeiten 120 TEUR
Steuerrückstellungen 34 TEUR
Andere Rückstellungen 1.170 TEUR

Die Muttergesellschaft der eToro Germany GmbH, die eToro Group Ltd., Tel Aviv/Israel, (im Folgenden auch kurz: eToro Group Ltd.) hat im Geschäftsjahr die Kapitalrücklagen um 159 TEUR im Zusammenhang mit dem Aktienoptionsprogramm für Mitarbeiter erhöht. Das Stammkapital beläuft sich unverändert auf 25 TEUR.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Forderungen gegen das Finanzamt in Höhe von 653 TEUR (Vj. 304 TEUR) und eine Mietkaution in Höhe von 47 TEUR (Vj. 47 TEUR).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 226 TEUR (Vj. 220 TEUR) betreffen solche gegenüber verbundenen Unternehmen bzw. Gesellschaftern für verauslagte, laufende Verwaltungskosten für erbrachte Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kryptoverwahrgeschäft.

Die anderen Rückstellungen in Höhe von 1.170 TEUR (Vj. 341 TEUR) betreffen ausstehende Eingangsrechnungen, Boni für 2023 sowie Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses.

Die eToro Germany GmbH finanziert sich über die bestehende konzerninterne Cost-Plus-Abrechnung. Die eToro Germany GmbH ist im Jahr 2023 allen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen und ist auch weiterhin durch eigene Mittel und durch Mittel der eToro Gruppe in der Lage, alle Zahlungspflichten zu erfüllen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 5.617 TEUR (Vj. 2.769 TEUR) resultieren aus der Cost-Plus-Abrechnung an die eToro (Europe) Ltd. für erbrachte Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kryptoverwahrgeschäft.

Der angestiegene Personalaufwand in Höhe von 2.336 TEUR (Vj. 1.286 TEUR) beruht auf dem Aufbau der eigenen Belegschaft am Standort Frankfurt am Main.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen haben sind aufgrund der Aufwendungen für den Erlaubnisantrag und die laufenden Anforderungen an die Compliance auf 3.076 TEUR (Vj. 1.205 TEUR) erhöht und beinhalten neben Büromiete in Höhe von 200 TEUR im Wesentlichen Aufwendungen für externe Dienstleister im Zusammenhang mit Compliance in Höhe von 1.233 TEUR, Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von 278 TEUR und Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 524 TEUR (Vj. 13 TEUR).

Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 109 TEUR (Vj. 39 TEUR) erwirtschaftet.

Die Widerrufe der Erlaubnisanträge für das Erbringen des Kryptoverwahrgeschäfts (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG) und des Eigenhandels (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 Lit. c) KWG) durch die BaFin machten es erforderlich, das Kryptoverwahrgeschäft abzuwickeln und die Gesellschaft neu auszurichten. Insgesamt muss damit festgehalten werden, dass die Entwicklung des Geschäftsjahres damit beeinträchtigt war und als nicht zufriedenstellend bezeichnet werden kann.

3. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Aufgrund der bisherigen Geschäftstätigkeit in Form des reinen Kryptoverwahrgeschäftes für die eToro (Europe) Ltd. auf der Basis einer Cost-plus-Vereinbarung wurde die Gesellschaft im Geschäftsjahr nicht an finanziellen Leistungsindikatoren gemessen.

Ein wichtiger nichtfinanzieller Leistungsindikator der Gesellschaft war die Anzahl der Kunden der eToro (Europe) Ltd., für die in Deutschland das Kryptoverwahrgeschäft durchgeführt wurde.

III. Chancen- und Risikobericht

Chancen

Durch die Versagung der Erlaubnisanträge für das Erbringen des Kryptoverwahrgeschäfts (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG) und des Eigenhandels (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 Lit. c) KWG) durch die BaFin ist der wesentliche Geschäftszweck der Gesellschaft weggefallen. Der Bestand der Gesellschaft ist jedoch nicht gefährdet, da der deutsche Markt für die eToro Gruppe aufgrund der wirtschaftlichen Stärke weiterhin sehr attraktiv bleibt. Insofern wird die Gesellschaft neu ausgerichtet: Nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden in Zypern und der BaFin soll die eToro Germany GmbH künftig als 'Ausschließlichkeitsvertreter' der MiFID Produkte der eToro (Europe) auf dem deutschen Markt tätig werden. Die Genehmigung durch die CySEC ist bereits erfolgt, das Genehmigungsverfahren durch die BaFin wird in Kürze beantragt. Darüber hinaus werden auch weiterhin konzerninterne Dienstleistungen, wie beispielsweise im Rahmen der Produktentwicklung, erbracht.

Risiken

Die eToro Germany GmbH ist eng in das Risikomanagementsystem der eToro Group Ltd. eingebunden. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Geschäftstätigkeit sieht die Geschäftsführung derzeit die folgenden Risiken:

Adressenausfallrisiken: Ein Ausfallrisiko besteht im Hinblick auf die bei der Deutsche Bank AG und JP Morgan in Frankfurt unterhaltenen Guthaben. Weitere Risiken bestehen im Hinblick auf empfangene Services von eToro (Europe) Ltd. und anderen Gesellschaften der eToro Gruppe. Das Adressenausfallrisiko wird derzeit insgesamt als gering eingeschätzt.

Marktpreisrisiko: Die eToro Germany GmbH ist derzeit keinen nennenswerten Marktpreisrisiken ausgesetzt.

Liquiditätsrisiko: Die Gesellschaft wird auch weiterhin von der eToro Gruppe finanziert. Eine Patronatserklärung der eToro Group Ltd. bis Ende des Geschäftsjahres 2025 dokumentiert diese Unterstützung zusätzlich.

Operationelle Risiken: Die derzeitigen Risiken, denen die eToro Germany GmbH ausgesetzt ist, liegen in der Kontrolle der Intercompany Agreements und der SLA (Service-Level-Agreements), welche mit der eToro (Europe) Ltd., anderen Gesellschaften der eToro Gruppe sowie dritten Dienstleistern abgeschlossen wurden.

Geschäftsrisiken: Die eToro Germany GmbH unterteilt das Geschäftsrisiko in die Unterrisikoarten strategisches Risiko, regulatorisches Risiko sowie Reputationsrisiko. Das strategische Risiko besteht im Wesentlichen in der Gefahr einer für das Geschäftsmodell von der eToro Germany GmbH ungeeigneten bzw. unvorteilhaften strategischen Ausrichtung. Das regulatorische Risiko ist die sich aus den regulatorischen Anforderungen ergebenden Komplexität.

Eine besondere Form des regulatorischen Risikos hat sich in der Versagung der beantragten Erlaubnisse zum Betreiben des Kryptoverwahrgeschäftes und des Eigenhandels durch die BaFin materialisiert. Ein weiteres regulatorisches Risiko liegt in einer möglichen Versagung der Genehmigung, als Ausschließlichkeitsvertreter für die eToro (Europe) Ltd. in Deutschland tätig zu werden.

Durch die Versagung der beantragten Erlaubnisse ist der Bestand der Gesellschaft jedoch nicht gefährdet, da die auch von dem Gesellschafter getragene Absicht besteht, weiterhin im deutschen Mark präsent zu bleiben. Auch nach der Abwicklung des Kryptoverwahrgeschäfts wird die Gesellschaft weiterhin konzerninterne Dienstleistungen erbringen sowie als Ausschließlichkeitsvermittler (,Tied Agent') für die Schwestergesellschaft eToro (Europe) Ltd. tätig sein. Der Gesellschafter hat der Geschäftsführung gegenüber klar kommuniziert, dass der deutsche Markt für ihn eine zentrale Bedeutung hat, und gegenüber der eToro Germany GmbH eine Patronatserklärung abgegeben.

Reputationsrisiken: Reputationsrisiken bezeichnen den Schaden, der daraus resultiert, wenn die eToro Germany GmbH die Erwartungen der Anteilseigner nicht erfüllt.

Insgesamt werden die Risiken für die Gesellschaft als moderat eingestuft.

IV. Nachtragsbericht

Mit Wirkung zum 22. Februar 2024 hat die Gesellschaft die gesamten Bestände an Kryptowährungen, die sie für in Deutschland ansässige Kunden verwahrt hat, an die Tangany GmbH, München, übertragen.

Die Konzerngesellschaft eToro (Europe) Ltd. plant die Ernennung der eToro Germany GmbH als Ausschließlichkeitsvermittler ihrer Finanzprodukte. Die CySEC hat auf Antrag der eToro (Europe) Ltd. am 29. April 2024 hierfür eine entsprechende Genehmigung erteilt. Diese Genehmigung steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der BaFin. Ein entsprechender Antrag bei der BaFin wurde auskunftsgemäß am 27. Mai 2024 durch die eToro (Europe) Ltd gestellt.

Am 26. Juni 2024 hat die eToro Group Ltd. ihre bislang bis Ende 2024 geltende Patronatserklärung bis Ende 2025 verlängert.

Am 26. Juni 2024 wurde Herr Pascal Nörrenberg-Sudhaus durch die Gesellschafterversammlung mit Wirkung zum 1. Juli 2024 zum weiteren Geschäftsführer bestellt.

V. Prognosebericht

Wie bereits ausgeführt, ist der Bestand der Gesellschaft in 2024 durch die Abwicklung der verwahrten Kryptowährungsbestände nicht gefährdet: zum einen wird die Gesellschaft weiterhin als gruppeninterner Dienstleister für die eToro Gruppe tätig bleiben, zum anderen hat die Konzerngesellschaft eToro (Europe) Ltd. in Zypern bereits bei der zypriotischen Aufsichtsbehörde CySEC erfolgreich den Antrag gestellt, die Gesellschaft als Ausschließlichkeitsvertreter (,tied agent') für ihre in Deutschland angebotenen Finanzdienstleistungen zu ernennen. Die CySEC hat diesen Antrag an die BaFin zur Genehmigung weitergeleitet. Zudem hat die Gesellschafterin ihr Festhalten an der Gesellschaft auch durch die Ausstellung einer harten Patronatserklärung untermauert.

Ungeachtet dessen macht die Versagung der Erlaubnisanträge eine Restrukturierung der Gesellschaft erforderlich: Aus diesem Grund hat die Gesellschaft bereits die Arbeitsverhältnisse dreier, sich noch in der Probezeit befindlichen Mitarbeiter zum 15. Januar bzw. 31. Januar 2024 beendet. Darüber hinaus ist das Vertragsverhältnis mit dem ausgelagerten Geldwäschebeauftragten und seiner Stellvertreterin zum 31. März 2024 gekündigt worden. Schließlich werden die Anstellungsverhältnisse mit dem Business und Security Officer (,BISO'), dem Risikomanager und den noch verbleibenden Mitarbeitern in der Geldwäsche-Abteilung aus betrieblichen Gründen zum 31. August 2024 beendet.

Sobald der Gesellschaft die Genehmigung durch die BaFin erteilt worden ist, als Ausschließlichkeitsvertreter für die eToro (Europe) Ltd. tätig zu werden, wird sich der wesentliche Fokus der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024 auf den Ausbau dieser Tätigkeit richten.

Aufgrund der auch trotz des veränderten Geschäftszwecks weiterhin für das Geschäftsjahr 2024 gültigen Dienstleistungsvereinbarung auf Cost-Plus-Basis wird die Gesellschaft ein positives Jahresergebnis erzielen, was jedoch aufgrund der Tatsache, dass der bisherige Hauptgesellschaftszweck weggefallen ist, und die Gesellschaft daher neu ausgerichtet werden muss, deutlich niedriger ausfallen dürfte.

 

Frankfurt am Main, den 16. Juli 2024

eToro Germany GmbH

Geschäftsführung

Till Staffeldt

Avi Sela

Pascal Nörrenberg-Sudhaus

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die eToro Germany GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der eToro Germany GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der eToro Germany GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, 16. Juli 2024

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Jens Uwe Herbst, Wirtschaftsprüfer

Frank Rudolph, Wirtschaftsprüfer

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