We Love Parties GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Textilien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Lukas seit 1.7.2025 | Prokura |
Stephan Wollschläger seit 18.8.2023 | Prokura |
Dennis Ressel seit 19.1.2017 | Prokura |
Markus Prang seit 14.4.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Geesthacht | 75.10% |
E.ON Hanse AG | 24.90% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 80.00% | |
| 66.59% | |
| 50.10% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Geesthacht GmbHGeesthachtJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS1. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft (wesentliche energiepolitische Aspekte)Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen: Im Jahr 2023 wurden die Weltwirtschaft und die EU-Wirtschaft von verschiedenen Herausforderungen beeinflusst, darunter die Auswirkungen der Covid-Pandemie, Lieferkettenengpässe, geopolitische Spannungen aufgrund des Ukraine-Krieges und hohe Inflation. Die Weltwirtschaft verzeichnete laut OECD ein Wachstum von 2,9 %, was im Vergleich zu 2022 (3,3 %) ein Rückgang ist. Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland: Die Konjunkturprognose für Deutschland im Jahr 2023 wurde von der OECD zunächst als stagnierend eingeschätzt, aber das BIP sank um 0,2 % (OECD) bzw. 0,3 % laut Statistischem Bundesamt. Zinserhöhungen zur Bekämpfung der Inflation bremsten die Wirtschaftstätigkeit. Die Inflation betrug laut OECD im Jahr 2023 im Durchschnitt 6,6 %. Entwicklung der Energiepreise: Im Jahr 2023 sind die Energiepreise im Großhandel im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Die Auswirkungen des Ukraine-Konflikts auf die Energieversorgung in Europa wurden durch den Ausbau der Flüssiggas-Importkapazitäten reduziert. Während des milden Winters wurden Gasreserven geschont, was zu niedrigeren Großhandelspreisen führte. Die Gas- und Strompreise fielen im Jahresverlauf erheblich. Trotzdem bleiben die Preise über dem Niveau vor dem Ukraine-Konflikt, da geopolitische Risiken und der Wettbewerb um Flüssiggas das Preisniveau hoch halten. Energiepolitisches Umfeld in Europa: Im Jahr 2023 hat die Europäische Union verschiedene Maßnahmen ergriffen, um auf die Energiekrise infolge des Ukraine-Konflikts und die Herausforderungen des Klimawandels zu reagieren. So hat die Europäische Kommission befristete Rahmenbedingungen für staatliche Beihilfen zur Krisenbewältigung und zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft eingeführt. Neue Gesetze und Verordnungen wurden vorgeschlagen und verabschiedet, darunter Änderungen am Strommarktgesetz, Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und Dekarbonisierung der Industrie sowie Regulierungen zur Reduzierung von Methanemissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz. Die EU strebt eine Modernisierung der Stromnetze an, um die Klimaziele zu unterstützen und die Finanzierung und Genehmigung von Netzausbauprojekten zu erleichtern. Deutschland: Im Juni 2023 hat die Bundesregierung eine Neufassung des Klimaschutzgesetzes eingeleitet, das nun vorausschauende, mehrjährige und sektorübergreifende Klimaziele vorsieht, anstelle von jährlichen Emissionsreduktionszielen für einzelne Sektoren. Darüber hinaus wurden im Jahr 2023 das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet, um die vollständige Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass Heizungsanlagen künftig mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen, wobei Übergangsfristen für den Bestand bis 2028 gelten. Das Wärmeplanungsgesetz legt einen Anteil von 30 % erneuerbarer Energien in bestehenden Wärmenetzen fest und verpflichtet die Kommunen, bis spätestens 2028 Wärmepläne zu erstellen. Weiterhin wurde das Messstellenbetriebsgesetz novelliert, um den Rollout intelligenter Messgeräte zur Beschleunigung der Digitalisierung der Energiewende voranzutreiben. Das Gesetz sieht verbindliche Ziele bis 2030 vor und verpflichtet Messstellenbetreiber, sukzessive intelligente Messsysteme angeschlossenen Verbrauchsstellen einzurichten. Gleichzeitig wurde der § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) überarbeitet, um steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie elektrische Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos netzorientiert zu steuern und damit Netzentgeltreduktionen zu ermöglichen. Die Bundesnetzagentur hat Ende November 2023 entsprechende Regelungen hierzu festgelegt. Im Jahr 2023 wurde das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mehrfach novelliert, wobei die Umsetzung eines EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde/Bundesnetzagentur und der Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes im Fokus standen. Die formale Aufwertung der Bundesnetzagentur ermöglicht es ihr nun, allein die Bedingungen für den Netzzugang und die Netzentgelte (Strom, Gas, Wasserstoff) festzulegen. Zusätzlich wurde ein Entschließungsantrag verabschiedet, der weitere Regelungen zum Thema Netzanschluss in Aussicht stellt. Nach erfolgter Kostenprüfung wurde seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) das Ausgangsniveau für den Netzbereich Strom für die vierte Regulierungsperiode festgelegt. In Bezug auf die vierte Regulierungsperiode (2023 bis 2027 im Gas beziehungsweise 2024 bis 2028 im Strom) hat die BNetzA im Jahr 2023 zudem einige der regulatorischen Großparameter fixiert. So hat die Behörde im Laufe des Jahres unter anderem eine Erhöhung der Zinssätze für den Fremd- und Eigenkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 umgesetzt. Damit soll zum einen der aktuellen Zinsentwicklung Rechnung getragen und zum anderen auch Anreize für Investitionen in den Netzausbau gesetzt werden, um die Energiewende weiter voranzutreiben. Diese Festlegungen stellen jedoch nur eine Übergangsregelung dar, die auf die Dauer der vierten Regulierungsperiode beschränkt sein sollen. Die Festlegung zur regulatorischen Eigenkapitalverzinsung ist noch nicht rechtskräftig, da die BNetzA Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingelegt hat. Ein Urteil durch den BGH wird im Jahr 2024 erwartet. Die Bundesnetzagentur plant eine Überprüfung des aktuellen Regulierungsrahmens im Hinblick auf die steigenden Anforderungen durch die Energie- und Klimawende. Ein Eckpunktepapier mit Vorschlägen für die Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens wurde Anfang 2024 veröffentlicht. Der Schwerpunkt liegt auf der fünften Regulierungsperiode (ab 2028 für Gas, ab 2029 für Strom) für Netzbetreiber. Ein Diskussionsprozess bis Ende 2025 ist vorgesehen, und Änderungen werden voraussichtlich 2026 in einen verbindlichen Rechtsrahmen überführt. Um die Ausbauziele für Photovoltaik zu erreichen, sind weitere Anstrengungen in rechtlichen und wirtschaftlichen Bereichen erforderlich. Die Bundesregierung plant Anpassungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), um die beschlossenen Ausbauziele systemverträglich umzusetzen. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die Förderung für spezielle Solaranlagen neu zu regeln, den Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen zu erleichtern, Mieterstrom zu vereinfachen und die gemeinschaftliche Versorgung von Gebäuden zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen die Nutzung von Plug-in-Solaranlagen erleichtert und der Netzanschluss beschleunigt werden. Zur Entlastung der Gas- und Wärmekunden galt im Jahr 2023 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Gas- und Wärmelieferungen. Diese Maßnahme lief zum 31. März 2024 aus. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 15. November 2023, dass das Gesetz über den zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Dies betrifft insbesondere den Klima- und Transformationsfonds (KTF), und mittelbar auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Infolgedessen hat die Bundesregierung beschlossen, die staatliche Förderung über die Strom- und Gaspreisbremsen nicht wie geplant bis Ende März 2024 zu verlängern, sondern sie liefen bereits Ende 2023 aus. Trotz diverser Herausforderungen bleibt der Glasfaserausbau in Deutschland auf Kurs: Bis zum 30. Juni 2023 war Glasfaser bundesweit für über ein Drittel der Haushalte verfügbar, wie die BREKO Marktanalyse 2023 des Bundesverbands Breitbandkommunikation zeigt. Diese Analyse basiert auf Daten von über 240 Netzbetreibern und anderen Unternehmen im Glasfaserausbau. Bis Ende Juni 2023 wurden 4,6 Millionen neue Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ans Glasfasernetz angeschlossen, was zu einem Anstieg der Glasfaserabdeckung auf 35,6 % führte. Die Prognose deutet darauf hin, dass Deutschland bis 2025 eine Glasfaserabdeckung zwischen 46 und 60 % erreichen könnte. Jedoch könnten Fachkräftemangel, gestiegene Ausbaukosten und Kaufzurückhaltung aufgrund hoher Inflation das Erreichen des Best-Case-Szenarios erschweren. Besonders problematisch ist der taktische Doppelausbau von Glasfasernetzen durch die Telekom, der die politischen Ziele gefährdet. Open Access gewinnt an Bedeutung, wobei Schleswig-Holstein mit 82 %, gefolgt von Hamburg mit 72 % und Brandenburg mit 54 %, führend ist. Markt- und Wettbewerbsumfeld Bruttoinlandsprodukt Deutschland Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Hauptgrund für die schwache wirtschaftliche Entwicklung ist, dass sich nach dem Krisenjahr 2022 die Industrie und der private Konsum langsamer erholen als zu Beginn des Jahres erwartet wurde. Die Wirtschaftsleistung hat inzwischen zwar wieder das Niveau von vor der Corona-Krise erreicht, der starke Anstieg der Energiepreise 2022 hat die Erholung aber erheblich gebremst und vor allem in den energieintensiven Industrien zu deutlichen Produktionsrückgängen geführt. Zudem wurde den privaten Haushalten aufgrund der starken Verbraucherpreisinflation massiv Kaufkraft entzogen. Positive Anzeichen resultieren aus den Tarifabschlüssen, die auf die Teuerung reagiert, die Kaufkraft der Haushalte erhöht und damit den privaten Konsum wieder stabilisiert haben. Für das kommende Jahr 2024 erwarten die Institute wieder ein Wachstum des BIP in Höhe von 1,4 %. Stromverbrauch Deutschland 2023 war die Stromwirtschaft geprägt durch eine sich insgesamt abschwächende Konjunktur und eine milde Witterung, vor allem aber durch die Folgen des Angriffskrieges auf die Ukraine. Nach ersten Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nahm der Stromverbrauch (Bruttoinlandsstromverbrauch) voraussichtlich um 4,2 % auf 517 Mrd. kWh ab. Gasverbrauch Deutschland Im Jahr 2023 wurde nach ersten Zahlen mit 2.641 PJ (90,1 Mio.t SKE) gut 4 % weniger Erdgas verbraucht als im Vorjahr. Der Nachfragerückgang betraf sowohl die Industrie wie auch private Haushalte und den Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD). Zur Stromerzeugung wurde gegenüber dem Vorjahr etwas mehr Erdgas (+ 1 %) eingesetzt. Die Erzeugung von Fernwärme aus Erdgas sank um 2 %. Die Witterung hatte nur einen eher geringen Einfluss auf die Verbrauchsentwicklung. Vielmehr geht der Verbrauchsrückgang vorrangig auf erfolgreiche Einsparungen bei den Verbrauchern zurück. Erdgas hatte 2023 einen Anteil von 24,5 % am Primärenergieverbrauch. (Quelle BDEW). Fernwärmeverbrauch Deutschland Der Fernwärmeverbrauch war 2023 geprägt von ähnlich milden Temperaturen wie im Vorjahr, einer konjunkturellen Abschwächung und einem Zubau an fernwärmeversorgten Wohnungen, der jedoch geringer als noch im Vorjahr ausfiel. Einen verbrauchssteigernden Effekt hatte das Bevölkerungswachstum durch den Zuzug von Flüchtlingen aus der Ukraine und der Zuwanderung aus anderen Staaten gegenüber 2022 (Quelle: BDEW). Entwicklung des Wettbewerbs Der Wettbewerb im Endkundenmarkt ist weiterhin dynamisch: Im Zeitraum seit der Liberalisierung im Jahr 1998 bis Oktober 2022 haben gut 49,9 % aller Haushaltskunden mindestens einmal ihren Stromversorger gewechselt, viele davon auch schon mehrfach. Auch im Erdgasmarkt wechseln die Kunden: Hier haben seit der Liberalisierung des Gasmarktes 2007 gut 39,84 % der Verbraucher mindestens einmal ihren Anbieter gewechselt. (Quelle: BDEW). Entwicklung der Energiepreise Die Lage an den Commodity-Märkten hat sich seit Anfang 2023 wieder beruhigt, nachdem es im Vorjahr wegen des Ukraine-Kriegs extreme Preisspitzen gegeben hatte. Insbesondere im Erdgashandel, der aufgrund russischer Lieferausfälle von besonderen Unsicherheiten geprägt gewesen war, haben die Notierungen stark nachgegeben. Am niederländischen Handelspunkt TTF (Title-Transfer-Facility), dem kontinentaleuropäischen Leitmarkt, lagen die Spotnotierungen 2023 bei durchschnittlich 41 € / MWh. Damit erreichten sie nur ein Drittel des Vorjahreswerts (124 € / MWh). Hintergrund ist, dass sich die Gasversorgungslage trotz des anhaltenden Ukraine-Kriegs entspannt hat. Niedrige Verbrauchsmengen infolge des milden Winters 2022 / 2023 und der schwachen Konjunktur sowie gestiegene LNG-Einfuhren sorgten für hohe Gasspeicherfüllstände. Die günstigere Versorgungslage spiegelte sich auch im Gasterminhandel wider. Der TTF-Forward für 2024 wurde im vergangenen Jahr mit durchschnittlich 52 € / MWh abgerechnet. Zum Vergleich: 2022 war der TTF-Forward 2023 noch mit 114 € / MWh gehandelt worden. Die Preise im Stromgroßhandel spiegelten die Entwicklung an den Rohstoffmärkten wider. Sie haben ebenfalls stark nachgegeben, lagen aber noch auf hohem Niveau. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde Grundlaststrom am deutschen Spotmarkt mit durchschnittlich 95 € / MWh gehandelt. Der Vergleichswert für 2022 hatte bei 235 € / MWh gelegen. Im Stromterminhandel zeigte sich folgendes Bild: Der deutsche Grundlast-Forward 2024 kostete durchschnittlich 137 € / MWh. Zum Vergleich: Für den Forward 2023 waren im Vorjahr 298 € / MWh gezahlt worden. Endkundenpreise Der Strompreis für Haushaltskunden ist im Jahr 2023 gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 weiter um 14 % auf durchschnittlich 45,73 ct/kWh angestiegen. Grund für den Anstieg sind die sehr stark gestiegenen Strompreise im Großhandel im Jahr 2022. Nach den Höchstständen im 3. Quartal 2022 sanken die Großhandelspreise zwar zu Beginn des Jahres wieder deutlich, lagen aber immer noch rund drei Mal höher als vor der der Energiekrise. Genauso, wie sich die drastischen Preisanstiege 2022 nur verzögert und gedämpft in den Endkundenpreisen auswirkten, kamen die Preisrückgänge im Großhandel ebenfalls erst nach und nach in den Endkundenpreisen an. Seit dem 1. Quartal 2023 ist der durchschnittliche Strompreis für Haushalte aber kontinuierlich gesunken und lag im 4. Quartal bei 44,17 ct/kWh. Steuern, Abgaben und Umlagen haben damit nur noch einen Anteil von 27 % am Strompreis, wohin gegen der Anteil der Kosten für Beschaffung und Vertrieb weiterhin 52 % beträgt. Die Netzentgelte haben einen Anteil von 21 %. Für das Jahr 2024 sinken die Steuern, Abgaben und Umlagen geringfügig. Die Strompreisbremse, die im Jahr 2023 den Arbeitspreis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 ct/kWh gedeckelt hat, sorgte für eine spürbare Entlastung der Stromrechnung für Haushaltskunden. Der durchschnittliche Gaspreis für Haushalte ist nach seinem Höchststand im 4. Quartal 2022 im Jahr 2023 wieder deutlich gesunken. Erdgasheizer in einem Einfamilienhaus (EFH) bezahlten im Jahr 2023 durchschnittlich 13,99 ct/kWh, im 4. Quartal waren es sogar nur 11,53 ct/kWh, ein Rückgang um 42 % gegenüber dem 4. Quartal 2022 (EFH bei 20.000 kWh Jahresverbrauch). Haushalte in Mehrfamilienhäusern (MFH) entrichteten im Jahresdurchschnitt 2023 13,59 ct/kWh, im 4. Quartal 2023 sogar nur noch 11,03 ct/kWh (MFH bei 80.000 kWh Jahresverbrauch bzw. 13.333 kWh Jahresverbrauch pro Wohnung). Dennoch liegen die Gaspreise im Großhandel immer noch gut drei Mal höher als im Mittel der Jahre 2016 bis 2020. Der Anteil der Kosten für Beschaffung und Vertrieb am Gaspreis ist 2023 wieder leicht auf 71 % für Einfamilienhäuser (EFH) bzw. 72 % für Mehrfamilienhäuser (MFH) zurückgegangen, nachdem es im 4. Quartal 2023 noch 80 % (EFH) bzw. 81 % (MFH) waren. Steuern, Abgaben und CO 2 -Preis haben einen Anteil von 15 % (EFH)bzw. 16 % (MFH). Der Anteil der Netzentgelte betrug 2023 14 % (EFH) bzw. 12 % (MFH). Wie beim Strom auch hat die Gaspreisbremse, die im Jahr 2023 den Arbeitspreis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct/kWh gedeckelt hat, für eine spürbare Entlastung der Haushaltskunden gesorgt. Witterungseinflüsse Für den Geschäftsverlauf der Stadtwerke Geesthacht GmbH sind die Witterungsverhältnisse - insbesondere in der Heizperiode (Oktober bis April) - von großer Bedeutung. Die sogenannten Gradtagszahlen sind ein Indikator für den temperaturabhängigen Heizenergieeinsatz: Niedrigere Außentemperaturen, die mit einem höheren Heizenergiebedarf bei unseren Kunden einhergehen, führen zu höheren Werten der Gradtagszahlen. Einfluss auf die Wasserabgabemengen hingegen, haben die Sommermonate. So begünstigen hohe Temperaturen und geringe Niederschläge in den Sommermonaten den Wasserabsatz. Die Witterung des Jahres 2023 wies einige Extremwerte auf. Eine Phase weit überdurchschnittlicher Temperaturen in den niederschlagsarmen Wintermonaten Januar und Februar und auch noch im dann allerdings sehr nassen März wurde erst durch einen vergleichsweise kühleren und regenreicheren April beendet. Die Temperaturen im Mai entsprachen in etwa dem Mittel der letzten 20 Jahre, wenngleich es weniger Niederschläge und mehr Sonnenstunden gab. Die Sommermonate begannen mit einem sehr sonnenscheinreichen, niederschlagsarmen und warmen Juni. Juli und August wiesen neben einigen besonders heißen Tagen in Summe durchschnittliche Temperaturen, etwas weniger Sonnenschein, aber deutlich mehr Niederschläge als in der Vergangenheit auf. Es folgte ein außergewöhnlicher September mit sehr warmer Witterung, vielen Sonnenstunden und Niederschlagsmengen, die in etwa der Hälfte des 20-jährigen Mittels entsprachen. Die Herbstmonate Oktober und November fielen im Vergleich zum langjährigen Mittel ebenfalls zu mild aus. Die Niederschlagsmengen hingegen lagen sowohl über denen der Vorjahresmonate als auch der Monatsmittel der letzten 20 Jahre. Insgesamt zeigte sich zum Jahresende, dass auch 2023 wieder ein überdurchschnittlich warmes Jahr war. Dementsprechend lag auch die Gradtagzahl für 2023, die einen Anhaltspunkt für die benötigte Heizenergie liefert, unter dem Mittelwert der letzten 20 Jahres und auch leicht unter ihrem Vorjahreswert. 2. Umsatz- und AuftragsentwicklungAbsatzentwicklung Die nachfolgende Tabelle zeigt im Vergleich zum Vorjahr die Entwicklung der Absatzdaten der Stadtwerke Geesthacht GmbH:
* Ohne Eigenverbrauch Hinweis: die Mengen enthalten auch Korrekturen aus Vorjahren Umsatzentwicklung Die Umsatzentwicklung nach Strom- und Erdgassteuer gliedern sich wie folgt auf die Betriebszweige:
Strom Die Stadtwerke Geesthacht GmbH hat im Berichtsjahr 54,65 Mio. kWh Strom an Kunden im eigenen wie auch in fremden Netzgebieten geliefert. Das sind 18,2 % weniger als 2022. Im Segment der Privatkunden im eigenen Netzgebiet war die Kundenanzahl und die Abgabemenge rückläufig. Ein Kunden- und ein Mengenrückgang war im Bereich der Industrie-/Gewerbekunden zu verzeichnen. In fremden Netzgebieten war bei den Privatkunden ein Kundenzugang, jedoch ein Mengenrückgang zu beobachten. Bei den Industrie-/ Gewerbekunden ein Kunden- und Mengenrückgang. Erdgas Die Sparte verkaufte im Berichtsjahr 144,816 Mio. kWh Gas. Gegenüber 2022 ist dieses ein Minus von 17,0 %. Bei den privaten Kunden war eine Stagnation der Kundenanzahl zu verzeichnen. Jedoch waren gestiegene Preise und die mildere Witterung im Vergleich zum Vorjahr für einen Rückgang von 14,599 GWh verantwortlich. Die Abgabemenge im Bereich der Industrie- und Gewerbekunden sank um 15,070 GWh, sei es durch die konjunktuerelle Abschwächung, den preisbedingten Nachfragerückgang und zum anderen durch Kundenverluste. Wasser In der Wasserversorgung war gegenüber dem Vorjahr ein Mengenrückgang von 3,9 % zu verzeichnen. Dieses ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr eine in den Sommermonaten kühlere und feuchtere Witterung vorherrschte, welches sich im Abnahmeverhalten der Haushaltskunden widerspiegelte. Wärme Der Fernwärmeverbrauch war 2023 geprägt von ähnlich milden Temperaturen wie im Vorjahr. Die Abgabemenge stagnierte auf Vorjahresniveau. Breitband Im Berichtsjahr wurden in den Gemeinden Verdichtungen und Erweiterungen durchgeführt. Zum 31.12.2023 lagen 10.224 Kundenverträge vor und 10.035 Kunden wurden mit Diensten bereits beliefert. Preise Deutlich gestiegenen Beschaffungskosten führen dazu, dass die Abgabepreise für Strom und Erdgas zum 01.01.2023 erhöht werden mussten. Die Einführung der Strom- und Gaspreisbremse im Jahr 2023 hat dazu beigetragen, die Energiekosten zu dämpfen. Durch die Preisbremsen wurden die Preise für Strom und Gas bei 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt, wobei die gedeckelten Preise bei 40 Cent pro kWh (Strom) und 12 Cent pro kWh (Erdgas) für den Haushaltskunden lagen. Es erfolgte eine Anhebung der Wasserpreise zum 01.01.2023 in Höhe von 1,2 %. Die Abgabepreise in der Wärmeversorgung wurden entsprechend der vertraglichen vereinbarten Preisregelungen zum 01.01.2023 angepasst und lagen über Vorjahresniveau. 3. GeschäftsergebnisDie Umsatzerlöse Strom, Gas und Wärme sind preisbedingt gestiegen. Der Rückgang der Umsatzerlöse in der Wassersparte ist im Wesentlichen mengenbedingt. In der Breitbandsparte sind kundenanzahlbedingte Anstiege aufgrund der Ausbautätigkeit im Netz zu verzeichnen. Die Konzessionsabgaben an die Stadt Geesthacht und weiteren Gemeinden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Geesthacht GmbH entsprechen den vertraglichen Verpflichtungen. Sie wurden mit 1.501 TEUR in voller Höhe erwirtschaftet. Die oben aufgezeigten Entwicklungen führten zu einem Unternehmensergebnis vor Ergebnisabführung und -verwendung von 7.840 TEUR. Nach Berücksichtigung der Ausgleichszahlung an die SERVICE PLUS GmbH und der Gewinnabführung an den Gesellschafter Wirtschaftsbetriebe Geesthacht GmbH verbleibt ein Jahresergebnis von 2.700 TEUR, welches den sonstigen Gewinnrücklagen zugeführt wird. Die Zuführung dient der Finanzierung der erheblichen Investitionen in der Wasserversorgung in den kommenden Jahren. 4. Gewinnung / ErzeugungDer Wasserbedarf wurde durch unsere Wasserwerke Krümmel und Richtweg gedeckt. Die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser war zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. Wir geben unser Trinkwasser ohne Chlorzusatz ab. Anhand bakteriologischer und chemisch-physikalischer Analysen wird die Güte des Trinkwassers laufend kontrolliert. Die gesetzlichen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung wurden dabei jederzeit deutlich unterschritten. Die verkaufte Wärme wurde zu 97,3 % in unseren Heizwerken / Wärmeinseln erzeugt. 2,7 % haben wir fremd bezogen. 5. BeschaffungIm Jahr 2023 bezogen wir unseren Strom zu 97,0 % von der Energie Sachsen AG, Dresden und zu 3,0 % aus eigenen BHKW's, bei denen die erzeugten Strommengen nach dem KWK-G vergütet werden. Die Einspeisung der Erneuerbare Energien-Gesetz-Mengen werden im Energiekreislauf an den Vorversorger verkauft und sind daher für die Bezugsbetrachtung nicht relevant. Den Gasbedarf bezogen wir im Berichtsjahr zu 88,3 % von der Energie Sachsen AG, Dresden und zu 11,7 % von der Landwärme GmbH für den Gasbedarf der BioGas-BHKW's. 6. InvestitionenIm Berichtsjahr wurden insgesamt 7.624 TEUR vor Abzug von erhaltenen Investitionszuschüssen investiert. 7. Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhabenUnseren Finanzbedarf decken wir zu einem großen Anteil mit den hohen und stabilen Mittelzuflüssen aus unserer laufenden Geschäftstätigkeit. Im Jahr 2023 wurden mehrere Kredite in Höhe von insgesamt 3.990 TEUR aufgenommen. 8. Personal- und SozialbereichIm Jahr 2023 waren durchschnittlich 97,5 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) beschäftigt. Die Personalaufwendungen beliefen sich auf 7.572 TEUR; davon 1.504 TEUR für soziale Abgaben und Altersversorgung. Für die Aus- und Weiterbildung wurden rd. 110 TEUR im Berichtsjahr aufgewendet. Dieses entspricht einem durchschnittlichen Betrag von 1,1 TEUR pro Mitarbeiter. II. DARSTELLUNG DER LAGE
III. VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG MIT HINWEISEN AUF WESENTLICHE CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG 1. Voraussichtliche EntwicklungGesamtwirtschaftliche Entwicklung Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage rechnet damit, dass sich die deutsche Volkswirtschaft im Verlauf des Jahres 2024 allmählich wieder erholt. Das außenwirtschaftliche Umfeld dürfte sich nur langsam verbessern und die Geldpolitik die Kreditvergabe weiterhin bremsen. Der Rückgang der Inflation in Kombination mit den hohen Lohnabschlüssen dürfte aber zu Realeinkommenssteigerungen führen. Hierdurch dürfte sich der private Konsum beleben. Der Sachverständigenrat erwartet für das Jahr 2024 mit einem Wachstum des deutschen BIP von 0,7 %. Die Prognose ist jedoch mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet. So könnten eine ausbleibende Erholung in China, eine Verschärfung der weltpolitischen Lage, ein erneuter Anstieg der Energiepreise, eine stärkere Dämpfung der Nachfrage durch die Geldpolitik als erwartet oder ein zurückhaltendes Ausgabeverhalten der Verbraucher das Wachstum bremsen. (Quelle: Jahresgutachten 2023 / 2024). Voraussichtliche Ergebnisentwicklung Für die Stadtwerke Geesthacht GmbH als Betreiber systemrelevanter Infrastruktur und Versorger hat eine gesicherte Energie- und Wasserversorgung höchste Priorität. Das Geschäftsmodell der Stadtwerke Geesthacht GmbH beruht auch zu einem großen Teil auf dem Bereich Energienetze, der über regulierte Ergebnisse einen erheblichen Teil des Gesamtergebnisses erwirtschaftet. Die wirtschaftliche Entwicklung ist weiterhin von geopolitischen Unsicherheiten überschattet. Zudem begrenzen hohe Inflationsraten den Spielraum für eine Lockerung der Geldpolitik. Aus den Unsicherheiten können sich wirtschaftliche Risiken, wie sinkende Durchleitungsvolumina in den Netzen, reduzierte Absatzmengen im Vertriebsbereich - insbesondere bei Gewerbekunden -, Verwerfungen an den Großhandelsmärkten für Energie oder auch Forderungsausfälle, weiterhin ergeben. Die Ertragsperspektiven für unsere Erzeugungseinheit haben sich aufgrund der gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Preisnotierungen am deutschen Stromterminmarkt für das Jahr 2024 vermindert. Auf Basis der vorläufigen Einschätzung von Risiken und Chancen geht die Geschäftsführung weiterhin davon aus, dass die Gewinnprognose von rd. 4,8 Mio. € erreicht wird. Nicht berücksichtigt in der Prognose sind mögliche Einflüsse durch die Veränderung des Marktumfeldes. Beispielhalft sei hier eine Verschlechterung der Konjunkturlage, regulatorische Änderungen oder auch geopolitische Unsicherheiten genannt. Aufgrund der dynamischen Lage ist von einer erhöhten Volatilität des Ergebnisses auszugehen. Zu den Segmenten im Einzelnen: Das Geschäftsfeld Energienetze wird im Jahr 2024 von weiteren Investitionen in die regulierte Kapitalbasis aus Vorjahren profitieren. Für das Energievertriebsgeschäft wird ein Ergebnis deutlich unter Vorjahresniveau erwartet. Der Wegfall von positiven Einmaleffekten und die erwartete weitere Stabilisierung des Marktumfelds wirken ergebnismindernd. In den vergangenen Jahren haben steigende Personal- und Kapitalkosten bei abnehmenden Verbrauchsverhalten der Kunden zu sinkende Ergebnisse im Geschäftsbereich Wasser geführt. Hinzu kommt, dass in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen vor allem in die Wassergewinnung zu tätigen sind. Vor diesem Hintergrund wurden die Wasserpreise zum 01.01.2024 um weitere 1,2 % angehoben. Die Preisanpassung wird sich im Jahr 2024 entsprechend positiv auf das Spartenergebnis auswirken. Das für Geesthacht wichtige Bauprojekt Hafencity, welches durch die Stadtwerke Geesthacht GmbH mit Wärme versorgt wird, wächst und wächst. Auch wenn wir von fortgesetzten Energieeinsparungen ausgehen, rechnet der Geschäftsbereich für das Jahr 2024 mit einer Gesamtabsatzmenge (bei normalen Witterungsverlauf) für Geesthacht von 36 GWh. Die Herausforderung durch die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die Übertragung immer größerer Datenmengen ist. Viele Beschäftigte arbeiten auch nach dem Ende der Corona-Pandemie im Homeoffice, führen Telefon- oder Videokonferenzen und nutzen zum Feierabend vermehrt Streamingdienste. Deshalb wird auch der Geschäftsbereich Breitband weiter ausgebaut. Und das mit Erfolg: so gehen wir davon aus, dass wir bis zum Jahresende 2024 rd. 11.000 Kunden mit unseren Produkten versorgen werden. 2. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems nach § 289 Absatz 5 HGBZur Preisabsicherung im Strom- und Gasgeschäft werden für den Sondervertragskunden back-to-back Geschäfte abgeschlossen. Dem Risiko unterschiedlicher Marktpreisentwicklungen hinsichtlich der übrigen Kundengruppen begegnet die Gesellschaft durch die rollierende Beschaffung von Strom und Gas über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren. Für die Gesellschaft werden Energiebeschaffungsgeschäfte auf Termin für Strom und Gas (Finanzinstrumente) zur preislichen Optimierung für zukünftige Lieferzeiträume eingesetzt. Ihr Einsatz erfolgt nach einheitlichen Richtlinien, unterliegt strengen internen Kontrollen und ist auf die Absicherung des operativen Geschäfts der Gesellschaft beschränkt. Ziel des Einsatzes von derivativen Finanzinstrumenten ist, in Bezug auf Ergebnis und Zahlungsmittelflüsse, die Wert- oder Zahlungsstromänderungen zu reduzieren, die auf Veränderungen von Marktpreisen zurückgehen. 3. Hinweise auf Chancen und Risiken der künftigen EntwicklungDas implementierte Risikomanagement wurde im Jahresverlauf weiterentwickelt und fortgeschrieben. Für die Stadtwerke Geesthacht GmbH liegen die Risiken hauptsächlich im externen Bereich. Markt- und Preisentwicklungen, aber auch das konjunkturelle Umfeld und Witterungsschwankungen können die Unternehmensentwicklung beeinflussen. Soweit möglich versuchen wir diesen Risiken, u.a. mit einer hohen Flexibilität in den jeweiligen Beschaffungsverträgen, entgegenzuwirken. Die volatilen und hohen Energiebeschaffungspreise werden maßgeblichen Einfluss auf das operative Ergebnis im Bereich Energievertrieb haben. In den Prognosen sind Auswirkungen der Energiekrise soweit enthalten, sofern sie zum jetzigen Zeitpunkt abzuschätzen sind. Im technischen Bereich entstehen Risiken aus der operativen Abwicklung von Geschäftsprozessen, da diese fehlerbehaftet sein können. Das integrierte Handbuch mit detaillierten Regelungen über die Aufbau-/Ablauf- und Störfallorganisation dient dazu, diesen Risiken frühzeitig entgegenzuwirken und Fehler zu vermeiden. Welche finanziellen Auswirkungen für die Stadtwerke Geesthacht GmbH damit verbunden sein könnten, lässt sich derzeitig nicht abschätzen.
Geesthacht, den 31.03.2024 STADTWERKE GEESTHACHT GMBH Geschäftsführung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangANGABEN ZUR IDENTIFIKATION DER GESELLSCHAFT LAUT REGISTERGERICHT
I. ANGABEN UND BEGRÜNDUNG ZUR FORM DER DARSTELLUNG VON BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ZUM 31.12.2023Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG) aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes hat die Gesellschaft die allgemeinen Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften beachtet. Beim Sachanlagevermögen wurde die Gliederung auf die besonderen Anforderungen für Versorgungsbetriebe abgestellt. Die Verteilungsanlagen, die der Energie-, Wärme-, Wasser- und Breitbandversorgung dienen, werden im Anlagennachweis gesondert ausgewiesen. Die Gliederung der Bilanz nach § 266 HGB ist auf der Passivseite um die Position empfangene Ertragszuschüsse ergänzt worden. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der entsprechende Betrag des vorhergehenden Geschäftsjahres gegenübergestellt (§ 265 Abs. 2 HGB). Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang, statt in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde Gebrauch gemacht. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet. Die Stadtwerke Geesthacht GmbH ist nach § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Gemäß § 6b As. 2 EnWG wurden Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen im Anhang gesondert ausgewiesen. II. ANGABEN, AUFGLIEDERUNGEN, DARSTELLUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND BEGRÜNDUNGEN ZU EINZELNEN POSITIONEN VON BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG BEZÜGLICH AUSWEIS, BILANZIERUNG UND BEWERTUNG II.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen wurden angemessene Material- und Lohngemeinkosten im Wertansatz berücksichtigt. Neben der linearen findet auch die degressive Abschreibungsmethode Anwendung. Bei bereits degressiv abgeschriebenen Wirtschaftsgütern erfolgt die Umstellung auf die lineare Abschreibung in dem Jahr, in dem die lineare Abschreibung die degressive übersteigt. Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2010 werden ausschließlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter (250 - 1.000 €) wird ein Sammelposten gebildet, welcher über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben wird. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 € werden sofort als Aufwand erfasst. Finanzanlagen werden zu Anschaffungswerten bilanziert. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten aktiviert und unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einkaufspreisen bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert; dem erkennbaren Ausfallrisiko wird Rechnung getragen. Sofern es sich um gleichartige Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den selben Personen gehandelt hat und die Forderungen und Verbindlichkeiten sich aufrechenbar gegenüberstanden (§ 387 BGB), wird eine Verrechnung vorgenommen. Aufgrund von Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen in 2003 wurden die Baukostenzuschüsse ab 2003 von den zugehörigen Anschaffungskosten der Anlagengüter aktivisch abgesetzt. Aufgrund der Neuerungen durch das BilMoG werden die ab 2010 erhaltenen Baukostenzuschüsse wieder passivisch ausgewiesen und anlagengenau aufgelöst. Weiterhin erfolgte, im Rahmen der Korrektur der steuerlich motivierten degressiven Abschreibung auf die lineare Abschreibungsmethode in der Wassersparte, eine Umgliederung der bisher dort von den Anschaffungskosten abgezogenen Baukostenzuschüsse in die Position empfangene Ertragszuschüsse. Die Auflösung erfolgt ebenfalls anlagengenau. Rückstellungen werden für sämtliche am Bilanzstichtag gegenüber Dritten bestehenden rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gebildet, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Eine Saldierung mit Erstattungsansprüchen erfolgt nicht. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Voraussichtlich eintretende Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Erträge und Aufwendungen aus der Auf- bzw. Abzinsung von Rückstellungen sowie aus Änderungen der Zinssätze werden gesondert unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" bzw. "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Sofern die zu bewertende Rückstellung eine große Anzahl von Positionen umfasst, wird die Verpflichtung durch Gewichtung aller möglichen Ergebnisse mit ihren jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeiten geschätzt (Erwartungswertmethode). Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verpflichtet sog. Inverkehrbringer bestimmter Brennstoffe, wie bspw. Erdgas, Emissionszertifikate (nEH-Zertifikate) je Tonne CO 2 zu erwerben (§ 2 Abs 1 BEHG i. V. m. Anlage 1 und 2). Als Inverkehrbringer gelten natürliche oder juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften, die als Energiesteuerschuldner i. S. d. Energiesteuergesetzes gelten (§ 2 Abs. 2 BEHG). Gemäß § 8 BEHG sind jährlich bis zum 30.09. des Folgejahres die Emissionszertifikate in der Anzahl an die DEHST abzugeben, die der nach § 7 BEHG berichteten Gesamtmenge an Brennstoffemissionen entspricht. Zwischen der Einlöseverpflichtung und den zum 31.12.2023 vorhandenen Beständen an nEH-Zertifikaten wurde unter Anwendung des § 254 Satz 1 HGB eine Bewertungseinheit gebildet. Da die Verpflichtung zur Abgabe von Emissionszertifikaten höher ausfällt als der zum 31.12.2023 vorhandene Bestand, wurde dieser Verpflichtung in Form einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB Rechnung getragen. Für die Gesellschaft werden Energiebeschaffungsgeschäfte auf Termin für Strom und Erdgas (Finanzinstrumente) zur preislichen Optimierung für zukünftige Lieferzeiträume eingesetzt. Die Geschäfte werden in Vertragsportfolios mit gleichartigen Risikostrukturen zusammengefasst und bewertet. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten (Marktwerte) ermittelt. II.2 Angaben zu Positionen in der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens geht aus dem Anlagennachweis hervor. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden ausschließlich entgeltlich erworben und mit den Anschaffungskosten angesetzt. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte sowie ähnliche Rechte und Werte beinhalten ausschließlich Software. Dem Werteverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens wird durch planmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die Nutzungsdauer orientiert sich an wirtschaftlichen Aspekten. Die Abschreibungsdauer beträgt bei Gebäuden 50 Jahre. Bei technischen Anlagen und Maschinen liegt die Abschreibungsdauer zwischen 8 und 40 Jahren, wobei die Leitungsnetze überwiegend mit einer Nutzungsdauer von 30 bis 40 Jahren angesetzt werden. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden in 4 bis 15 Jahren abgeschrieben. Bei den Anlagenzugängen des Wirtschaftsjahres 2023 wurde die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Die Durchleitung von fossilem Erdgas endet somit spätestens 2045. Die Nutzungsdauer der Gasversorgungsanlagen orientierte sich in der Vergangenheit an den Vorgaben der steuerlichen Abschreibungstabellen. Dieses bedeutet somit für ein Teil der vorhandenen Anlagen, dass sie nicht bis Ende 2044 komplett abgeschrieben sein werden. Vor diesem Hintergrund, wurde im Jahr 2023 von der Möglichkeit einer Sonderabschreibung in Höhe von T€ 406 für diese Anlagen Gebrauch gemacht. Finanzanlagen Die Gesellschaft hält Beteiligungen von 20 % oder mehr an folgenden Unternehmen:
Die SWG Glasfaser Netz GmbH betreibt den Bau und Betrieb von Glasfasernetzen in den Gemeinden Büchen, Bröthen, Klein Pampau, Langenlehsten, Witzeeze, Müssen und Schulendorf. Vorräte Unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden ein Heizölbestand in Höhe von TEUR 82, Lagermaterialen in Höhe von TEUR 408 sowie ein Festwert-Lager in Höhe von TEUR 48 ausgewiesen. Die Lagermaterialen und die Heizölbestände wurden zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen und zu durchschnittlich gewogenen Einstandspreisen bewertet. Der Wert des Festwertlagers wird regelmäßig mittels der Festwertmethode festgelegt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen hauptsächlich den Verkauf von Strom, Erdgas, Wasser, Wärme und Mediaprodukten. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel bestehen überwiegend aus Bankguthaben. Bankguthaben werden ausschließlich im Rahmen der kurzfristigen Liquiditätsdisposition bei Banken mit zweifelfreier Bonität unterhalten. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um geleistete Vorauszahlung für Lizenzgebühren und Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2024. Eigenkapital Stammkapital: Gesellschafter sind die Wirtschaftsbetriebe Geesthacht GmbH mit einer Stammeinlage in Höhe von 12.016.000,00 € (75,1 %) und die SERVICE PLUS GMBH mit einer Stammeinlage von 3.984.000,00 € (24,9 %). Kapitalrücklage: Bis zum Jahr 2010 erfolgte eine jährliche Zuweisung in Höhe von 200 T€ seitens der Gesellschafter zur Finanzierung von Investitionen in der Wasserversorgung. Im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erfolgte im Jahr 2010 eine Neubewertung des Anlagevermögens Wasser. Eine Zuführung zur Kapitalrücklage wurde somit entbehrlich. Gewinnrücklage: Aus dem Jahresergebnis 2023 wurde der anderen Gewinnrücklage ein Betrag in Höhe von 2.700.000,00 € zugeführt. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen In dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) sind Vereinbarungen zur Zusatzversorgung der Arbeitnehmer getroffen, die dem Zweck einer zusätzlichen Altersversorgung dienen. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hat mit der Stadtwerke Geesthacht GmbH eine Beteiligungsvereinbarung getroffen, um diese Zusatzversorgung abzusichern. Der Umlagesatz beträgt 8,26% des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes seit dem 01. Juli 2018. Der Eigenanteil der Arbeitnehmer hiervon beträgt 1,81 %. Eine darüberhinausgehende Anhebung des Umlagesatzes wird nicht erfolgen. Die Höhe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter betrug im Berichtsjahr 5.057 T€. Für die Zusatzversorgung über die VBL ergibt sich aus dem derzeit praktizierten Umlageverfahren ohne Ansparung bei der VBL eine Deckungslücke für die Zahlung der Zusatzrente der einzahlenden Arbeitnehmer. Für diese mittelbare Verpflichtung wurde bereits in 2007 eine handelsrechtliche Rückstellung in Höhe von 300.000 € gebildet. Gemäß den vorliegenden versicherungsmathematischen Berechnungen der VBL. Gemäß der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AdöR beträgt der maximale Verpflichtungswert bei einem Rechnungszins von 2 % sowie erwarteten Kostensteigerungen von 2 % zum 31. Dezember 2023 TEUR 7.650 (Vj. TEUR 7.182). Somit ergibt sich eine Deckungslücke von TEUR 7.250 aus dem maximalen Verpflichtungswert und der bilanzierten Rückstellung. Sonstige Rückstellungen
Unter der Position Abschluss- und Prüfungskosten werden die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023, die notwendigen energiewirtschaftlichen Testate und die internen Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses ausgewiesen. Die Rückstellungen für Personalkosten beinhalten im Wesentlichen Urlaubsansprüche der Mitarbeiter, Zeitkontenguthaben der Mitarbeiter, Jubiläumsaufwendungen, Deputate und Zielerreichungsprämien für leitende Angestellte. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden für eine mögliche tarifvertragliche Verpflichtung zur Gewährung von Altersteilzeitvereinbarungen gebildet Die Rückstellung für absatzwirtschaftliche Risiken betrifft die Rückstellung für mögliche Rückzahlungen aus der Strom-, Gas-, Wasser- bzw. Wärmeversorgung. Unter der Position Sonstiges werden insbesondere Rückstellungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit der kommenden steuerlichen Außenprüfung, Rückstellungen für Brunnenrückbauverpflichtungen, für Risiken aus Insolvenzanfechtungen und den Kauf von noch benötigten CO 2 -Zertifikaten ausgewiesen. Die Rückstellung wurden ihrer Bestimmung nach verwendet, nicht benötigte Rückstellungen wurden aufgelöst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Hierzu wurden die von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) ermittelten und veröffentlichten Marktzinssätze verwendet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Sofern es sich um gleichartige Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen denselben Personen gehandelt hat und die Forderungen und Verbindlichkeiten sich aufrechenbar gegenüberstanden (§ 387 BGB), wurde eine Verrechnung vorgenommen. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Wirtschaftsbetriebe Geesthacht GmbH: Enthalten sind hier insbesondere die Ergebnisabführung 2023 abzüglich der eigenen Forderungen aus Betriebsführungsentgelten. Hinzu kommen Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus dem umsatzsteuerlichen Verhältnis der Organschaft. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter SERVICE PLUS GMBH: Beinhaltet im Wesentlichen die Ausgleichsabgabe 2023, sowie wie im Vorjahr Verbindlichkeiten aus IT-Dienstleistungen und Personalabrechnungsdienstleistungen. Die Darstellung der Fristigkeiten der Verbindlichkeiten geht aus der folgenden Übersicht über die der Verbindlichkeiten hervor.
* als Sicherheit wurden den Kreditinstituten Grundschulden von insgesamt 6,4 Mio. € eingeräumt. Die Verbindlichkeiten im Vorjahr hatten bis auf die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Vorjahr hatten mit 1.873 T€ eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, mit 7.300 T€ eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren sowie mit 16.510 T€ eine Restlaufzeit von über 5 Jahren. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 68 T€ (Vorjahr 231 T€). II.3 Angaben zu Positionen in der Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Betriebszweige:
Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 660.210,04 € (Vorjahr 229.873,90 €) enthalten. Die periodenfremden Erträge resultieren im Wesentlichen aus Energiesteuererstattungen, Vergütungen der Einspeisung erneuerbarer Energien und EEG-Ausgleichslieferungen. Des Weiteren werden Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 2.664.416,35 € (Vorjahr 1.924.130,12 €) und Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen in Höhe von 109.851,42 € (Vorjahr 123.851,94 €) ausgewiesen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Position sonstige betriebliche Aufwendungen beinhaltet periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 130.653,18 € (Vorjahr: 169.401,32 €). Die periodenfremden Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Nachberechnung von Erdgaslieferungen aus dem Vorjahr, sowie von gesetzlichen Umlagen aus Energielieferungen. Des Weiteren beinhaltet diese Position Aufwendungen in Höhe von 3.847.790,56 € für die Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen. Davon entfallen 3.442.589,59 € für absatzwirtschaftliche Risiken. Angaben zum Gesamthonorar für den Abschlussprüfer: Folgende Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Jahresabschlusses, UHY Deutschland AG, Hamburg (sind unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst worden:
Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Position enthält:
Ertragsteuern Der laufende Steueraufwand enthält die zu leistende Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag auf die an die SERVICE PLUS GMBH zu zahlende Ausgleichsabgabe. Sonstige Steuern Die Position "Sonstige Steuern" beinhaltet die Grundsteuer, die Kfz-Steuer, die Stromsteuer und die Erdgassteuer auf den Eigenverbrauch. Ausgleichsabgabe an den außenstehenden Gesellschafter Unter dieser Position ist die Ausgleichszahlung an den Gesellschafter SERVICE PLUS GMBH ausgewiesen. Aufwendungen aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages Gemäß dem zwischen der Stadtwerke Geesthacht GmbH (Organgesellschaft) und der Wirtschaftsbetriebe Geesthacht GmbH (Organträger) abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag ist, nach Zahlung der Ausgleichsabgabe an den außenstehenden Gesellschafter und einer Auflösung oder Bildung von anderen Gewinnrücklagen, der gesamte nach handelsrechtlichen Vorschriften ermittelte Gewinn an den Organträger abzuführen. Einstellung die Gewinnrücklage Aus dem ausgewiesenen Jahresüberschuss wurde ein Betrag in Höhe von 2.700.000,00 € den sonstigen Gewinnrücklagen zugeführt. III. Angaben zum JahresabschlussAngaben über besondere Umstände, die dazu führen, dass der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellte Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt, sind nicht zu machen. III. 1 Vorschriften zur § 6b Absatz 3 des EnWGDie Stadtwerke Geesthacht GmbH sind als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen zur getrennten Rechnungslegung (Unbundling) der Tätigkeiten des Unternehmens verpflichtet. Es sind Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen für die Tätigkeiten Strom Vertrieb, Strom Netz, Gas Vertrieb, Gas Netz, Messstellenbetrieb und übrige Tätigkeiten erstellt worden. Seit dem Jahr 2013 wird als eine weitere Aktivität die Sparte Dienstleistungen abgebildet. Diese Sparte ist den übrigen Aktivitäten zugeordnet und beinhaltet alle Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit den seitens der Stadtwerke Geesthacht GmbH erbrachten Dienstleistungen im Rahmen von Betriebsführungsverträgen. Die Regeln der Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Abschreibungen erfolgen linear. Die Zuordnung der Konten der Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz erfolgte durch direkte Zuordnung für die entsprechenden Tätigkeiten. In den Fällen, in denen keine direkte Zuordnung möglich war, ist die Aufteilung durch sachgerechte Schlüsselung realisiert. Im Rahmen der Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses 2021 wurde die Zuordnung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute überprüft und angepasst. Weiterhin erfolgte eine Neubewertung der Kostenzuordnung um eine sachgerechte Zuordnung der Kosten sicherzustellen. IV. Ergänzende AngabenIV.1 Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum 31. Dezember 2023 bestehen folgende finanzielle Verpflichtungen aus schwebenden Einkaufskontrakten:
Zur Finanzierung des Erwerbs des Glasfasernetzes der Schleswig-Holstein Netz AG im Amt Büchen durch die SWG Glasfaser Netz GmbH haben die Stadtwerke Geesthacht GmbH am 18.01.2018 eine Patronatserklärung über 3.970.000 € gegenüber der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg abgegeben. Weiterhin haben die Stadtwerke Geesthacht GmbH im Zuge der Finanzierung der Erweiterung des Glasfasernetzes in Büchen durch die SWG Glasfaser Netz GmbH am 26.08.2020 eine Patronatserklärung in Höhe von 600.000 € und am 27.11.2023 in Höhe von 250.000 € gegenüber der Investitionsbank Schleswig-Holstein abgegeben. Darüber hinaus bestehen mit Ausnahme der für Versorgungsunternehmen üblichen Verpflichtungen für die Erweiterung und Erhaltung der Gewinnungs-, Bezugs- und Verteilungsanlagen keine finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. IV.2 Mitarbeiter (durchschnittlich ohne GF und Auszubildende)
IV.3 GeschäftsführungGeschäftsführer ist Herr Ass. iur. Markus Prang. IV.4 AufsichtsratDer Aufsichtsrat kam insgesamt 2 mal (71. bis 72. Sitzung) zusammen und bestand im Berichtsjahr 2023 aus folgenden Damen und Herren:
IV.5 Bezüge / Vergütungen Die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung erhielten Bezüge von insgesamt € 13.400,00. Hinsichtlich der Angabe der Bezüge des Geschäftsführers wurde von § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. IV.6 Geschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen Unternehmen und Gesellschaftern getätigt wurden Im Materialaufwand sind im erheblichen Umfang Energiebezüge von nachfolgenden Gesellschaften erfasst: Wirtschaftsbetriebe Geesthacht GmbH In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Weiterberechnung von Mitgliedschaftsbeiträgen und aus dem Bereich der Personalabrechnung und -verwaltung mit der nachfolgenden Gesellschaft enthalten: SERVICE PLUS GMBH Betriebsführungsverträge bestehen mit folgenden Gesellschaften: Wirtschaftsbetriebe Geesthacht GmbH SWG Glasfaser Netz GmbH In den Umsatzerlösen sind in einem nicht unerheblichen Maße Energielieferungen an die folgenden Gesellschaften enthalten: Wirtschaftsbetriebe Geesthacht GmbH Nach § 10 Abs. 2 EnWG haben Energieversorgungsunternehmen im Anhang Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen im Sinne von § 271 Absatz 2 HGB oder § 311 HGB gesondert anzugeben. Da die Geschäfte größeren Umfangs in der Hauptsache Energielieferungen betreffen und im Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit bestehen, sind keine gesonderten Angaben aufzuführen. IV.7 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, lagen nicht vor. IV. 8 Konzernabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Wirtschaftsbetriebe Geesthacht GmbH, Geesthacht (Registergericht Amtsgericht Lübeck HRB Nr. 482) einbezogen.
Geesthacht, den 31.03.2024 Markus Prang, Geschäftsführer Anlagespiegel
SegmentberichterstattungUnbundlingbilanz der Stadtwerke Geesthacht GmbH zum 31.12.2023 - Gas NetzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung Gas Netz
Unbundlingbilanz der Stadtwerke Geesthacht GmbH zum 31.12.2023 - Strom NetzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung Strom Netz
Unbundlingbilanz der Stadtwerke Geesthacht GmbH zum 31.12.2023 - MessstellenbetriebAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung Messstellenbetrieb
Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023der Stadtwerke Geesthacht GmbHDer Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres 2023 regelmäßig über alle wesentlichen Vorgänge der Stadtwerke Geesthacht GmbH informiert. Der Aufsichtsrat hat sich durch schriftliche und mündliche Berichte der Geschäftsführung über die Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung unterrichten lassen. Er hat die Tätigkeit der Geschäftsführung überwacht und im Rahmen seiner satzungsgemäßen Zuständigkeit die ihm obliegenden Beschlüsse gefasst. Der Jahresabschluss 2023 (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung) und Lagebericht 2023 sind von der UHY Deutschland AG geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Prüfungsbericht hat dem Aufsichtsrat vorgelegen und wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat billigt den Bericht der Geschäftsführung, den Jahresabschluss sowie den Vorschlag zur Verwendung des Jahresabschlusses. Der Aufsichtsrat schlägt der Gesellschafterversammlung vor, die Bilanz zum 31.12.2023 festzustellen, den Lagebericht 2023 zu genehmigen, den Jahresüberschuss 2023 entsprechend dem Vorschlag der Geschäftsführung zu verwenden und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2023 zu erteilen.
Geesthacht, den 24. Juni 2024 Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Geesthacht GmbH Vorsitzender sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.06.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS" An die Stadtwerke Geesthacht GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Geesthacht GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Geesthacht GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmenunabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der und gesetzlicher Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren tragen sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrund satzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er möglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und wer den als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wer den, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Strom- und Gasverteilung sowie grundzuständiger Messbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG so wie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 so wie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. • Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen ein gehalten. • Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führunggetrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Un sere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Be rufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sät ze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig er achtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzu halten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätzeordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, • ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehal ten haben und • ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG] sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hin sichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sach gerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Hamburg, den 10. Juni 2024 UHY
Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Jasper, Wirtschaftsprüfer gez. Kuhlmann, Wirtschaftsprüfer " |
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