Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 9156
Vorher
7 Schwaben Konserven Vertriebs GmbH
Eingetragen
25.6.1985
Branche
Großhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnSonstige Verarbeitung von Obst und GemüseHerstellung von Würzmitteln und Soßen
Gegenstand
Gegenstand geändert, nun: Vertrieb, Handel sowie Handelsvertretung von Lebensmitteln und Konserven aller Art, sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen für die Lebensmittelproduktion sowie einhergehende Beratung für die vorstehend angeführten Geschäftsfelder.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Günter Durach
8906 GERSTHOFE WALTER KOLLOSTR.4
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

7 Schwaben Konserven Vertriebs GmbH

Todtenweis

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023

Bilanz

Aktiva

2023 2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.754.575,53 1.491.693,77
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 0,00 9.553,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.156,80 1.113,64
1.755.732,33 1.502.360,73

Passiva

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 1.141.764,77 1.061.135,08
III. Jahresfehlbetrag/-überschuss 227.729,78 99.068,36
B. Rückstellungen 302.655,18 262.621,17
C. Verbindlichkeiten 58.018,01 53.971,53
1.755.732,33 1.502.360,73

Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023

Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss der 7-Schwaben Vertriebs GmbH wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in Euro aufgestellt.

Die Bilanz ist nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB gem. § 265 Abs. 1 i. V. m. § 266 HGB aufgegliedert.

Die Bewertung erfolgt nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Bewertungsvorschriften im Sinne des § 279 - 283 HGB.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Soweit steuerlich zulässig werden die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung genutzt.

Für Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird das Bewertungswahlrecht gem. § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigen Wert bilanziert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsverbindlichkeiten

Bei der Erstverbuchung erfolgt die Umrechnung regelmäßig mit dem Briefkurs am Zugangstag.

Am Jahresende erfolgt eine Umrechnung zum Stichtagskurs, wobei das Imparitätsprinzip beachtet wird. Die umrechnungsbedingten Kursdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen.

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz 2022/2023

§ 268 HGB 5 S. 1 / § 285 HGB Verbindlichkeiten

Die gesamten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen € 58.018,01.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht vorhanden.

Sonstige Angaben

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden im Geschäftsjahr unverändert fortgeführt, so dass Angaben über Abweichungen gemäß § 284 Nr. 3 HGB nicht notwendig sind.

§ 285 Br, 10 HGB Geschäftsführung und Aufsichtsrat/Beirat

Unternehmensorgane : Geschäftsführer

Ein Aufsichtsrat bzw. Beirat ist satzungsgemäß nicht vorgesehen und auch nicht bestellt worden.

Anmerkung zur Offenlegung

Das offengelegte Exemplar weicht von dem aufgestellten Jahresabschluss und Anhang in der Form ab, als die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gem. HGB (§ 276 HGB / § 288 HGB / §327 HGB / § 274a HGB) in Anspruch genommen wurden.

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