TERA GmbH - Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rudolf Dadder seit 19.6.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Bertuch - Gesellschaft e.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bertuch Verlag GmbHWeimarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang 2010I. AllgemeinesDer Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben. Aus der erstmaligen Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB in der Fassung des BilMoG haben sich bei der Bertuch Verlag GmbH keine Auswirkungen auf die Posten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer entsprechend den steuerlichen Abschreibungstabellen zugrunde. Mieterein- und -umbauten werden über den Zeitraum der Mietvertragsdauer abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis € 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt. Ab dem Jahr 2008 wurden selbstständig nutzbare Anlagegüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von mehr als € 150,00 und weniger als € 1.000,00 in einen Sammelposten eingestellt. Dieser wird über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben. Ab dem Jahre 2010 werden die geringwertigen Wirtschaftsgüter auf Grund der Wahlmöglichkeit laut Jahressteuergesetz 2010 wieder mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis € 410,00 im Jahr des Zuganges voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet bzw. bei Notwendigkeit auf den niedrigen beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Sonstigen Ausleihungen des Finanzanlagevermögens wurden zum Nennwert bilanziert. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde dem allgemeinen Ausfallrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung von 1 % Rechnung getragen. Darüber hinaus wurden Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihren Nennwerten angesetzt. Unter dem Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag erfasst, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (langfristige Rückstellungen) sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur BilanzErläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Personalaufwand
IV. Sonstige AngabenGeschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, darunter auch verbundene Unternehmen, die als nahe stehende Unternehmen gelten. Geschäfte mit nahestehenden Personen, die für die Beurteilung des Jahresabschlusses wesentlich sind und nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden im Berichtzeitraum nicht abgewickelt. Geschäftsführung Geschäftsführer ist Herr Rudolf Dadder, Bergern. Bezüglich der Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde von der gesetzlichen Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. ErgebnisverwendungDer Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von T€ 5 aufgestellt.
Weimar, 22.12.2011 gez. Rudolf Dadder, Geschäftsführer |
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