HolzArt
GmbH
Neumarkt
i.d.OPf.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
62.510,00 |
78.762,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
62.505,00 |
78.757,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
647.644,53 |
778.974,19 |
| I.
Vorräte |
246.473,20 |
260.781,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
352.333,40 |
378.151,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
48.837,93 |
140.041,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.583,16 |
9.639,49 |
| Aktiva |
720.737,69 |
867.375,68 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
412.390,76 |
707.740,19 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
362.390,76 |
657.740,19 |
| davon
Gewinnvortrag |
349.240,19 |
617.122,44 |
| B.
Rückstellungen |
63.201,79 |
109.917,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
245.145,14 |
49.718,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
85.145,14 |
49.718,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
160.000,00 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
165.084,44 |
|
| Summe
Passiva |
720.737,69 |
867.375,68 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft hat als kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss
generell nach den §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufzustellen. Als kleine
Kapitalgesellschaft wird von den Erleichterungen nach
§ 288 HGB Gebrauch gemacht. Verzichtbare
Angaben werden nach § 286 HGB unterlassen.
Die Voraussetzungen für eine
Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB sind nicht
erfüllt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer
Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das
Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis
ordnungsgemäß entwickelt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert
vorlag, wurde dieser angesetzt.
Die angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 Euro wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und sofort abgeschrieben. Es besteht
keine Beeinträchtigung der
handelsrechtlichen Aussagefähigkeit.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt; erkennbare Risiken bestanden
nicht.
Der Kassenbestand wurde zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die
voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum
jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in
Anspruch genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten
werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 50.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Angaben zu Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
160.000,,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro).
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von 160.000,00 Euro (Vorjahr
0,00 Euro).
E. Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang zum
31.12.2023 geben entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.
F. Namen der Geschäftsführer
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist
gemäß § 285 Nr. 10 HGB Herr Christian
Klebl, Amselweg 4, 92348 Berg bestellt. Er ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Christian Klebl
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2025
festgestellt.
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