Marion Spath GmbHLiquidiert

Totenweg 1, 56412 Gackenbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 26078
Eingetragen
15.11.1990
Branche
Großhandel mit SchuhenEinzelhandel mit SchuhenHerstellung von Schuhen
Gegenstand
der Handel mit Schuhen in Sondergrößen und branchenüblichen Assessoires.

Historie

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Management

NameRolle
Marion Spath
seit 5.1.2021
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Marion Spath GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.099,50 2.001,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 404,00 1,00
II. Sachanlagen 695,50 2.000,00
B. Umlaufvermögen 182.041,25 191.293,60
I. Vorräte 111.477,38 116.342,63
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.183,38 72.242,23
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.380,49 2.708,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.316,28 5.849,73
Bilanzsumme, Summe Aktiva 190.457,03 199.144,33

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 138.983,29 127.086,32
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 101.521,73 93.888,24
III. Jahresüberschuss 11.896,97 7.633,49
B. Rückstellungen 32.653,91 18.459,00
C. Verbindlichkeiten 18.819,83 53.599,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 190.457,03 199.144,33

Anhang


 
I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE


Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§264 ff HGB) und unter Beachtung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt worden.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Bewertung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (insbesondere Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der Periodenabgrenzung, Wertaufhellungsprinzip und Going-Concern-Prinzip).

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und - sofern es sich um abnutzbare Vermögensgegenstände handelt - um Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer teils linear und teils degressiv berechnet. Für geringwertige Wirtschaftsgüter wird in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften in einem Geschäftsjahr einheitlich entweder ein Sammelposten gebildet oder von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die Wirtschaftsgüter im Jahr des Zugangs in voller Höhe abzuschreiben.

Die Vorräte werden durch Inventur ermittelt und zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ


Der Betrag der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf Euro 6.800,44 (Vorjahr: Euro 7.743,99).

Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen Euro 31.544,10.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Betrages ausgewiesen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und Vorsicht zur Abgeltung der jeweiligen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten erforderlich sein wird.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen Euro 18.819,83.



III. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG


Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.





IV. SONSTIGE ANGABEN

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin im Geschäftsjahr 2010 war Frau Marion Spath, Kauffrau.

Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.



Köln, 19. Dezember 2011


  

 
Marion Spath

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2011 festgestellt.

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