Bölkow
Microlyser GmbH
Ottobrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
74.894,09 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
74.894,09 |
| B.
Umlaufvermögen |
17.135,09 |
20.759,83 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.135,09 |
20.759,83 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
69.328,17 |
68.054,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
86.463,26 |
163.708,71 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
0,00 |
64.029,08 |
| III.
Verlustvortrag |
93.619,38 |
175.031,54 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.273,38 |
-17.383,08 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
69.328,17 |
68.054,79 |
| B.
Rückstellungen |
1.800,00 |
1.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
84.663,26 |
161.908,71 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
84.663,26 |
161.908,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
86.463,26 |
163.708,71 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB des Handelsgesetzbuches
erstellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) umgestellt. Die Umstellungseffekte wurden durch
Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz dokumentiert.
In diesem Zusammenhang wurden die Vorjahreszahlen nach Art.
67 Abs. 8 EGHGB nicht angepasst.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemein
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
2. Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften vorgenommen, wobei
beim beweglichen Anlagevermögen die lineare und
degressive Abschreibungsart angewendet wurde. Der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis maximal € 410 wurden im Jahr
des Erwerbs sofort in voller Höhe abgeschrieben.
3. Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und
unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen
Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
4. Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verpflichtungen; ihre Höhe wurde nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
berechnet.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
5. Pensionsrückstellungen
Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag( § 246 Abs.1 Satz 2 HGB).
Dabei wurden ein Zinssatz von 5,15% sowie eine erwartete
Gehaltssteigerung von 0% zugrunde gelegt. Eine Saldierung
wurde nicht vorgenommen, da kein Planvermögen (nach
§ 246 Abs. S. 2 HGB) vorhanden ist.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den
einzelvertretungsberechtigen Geschäftsführer,
Herrn Manfred Randecker geführt.
Ulm, den 15.03.2013
Manfred Randecker
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2013 festgestellt.
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