Moser Media+Informatik GmbH

Schwaigerstraße 16C, 92224 Amberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Amberg HRB 4735
Eingetragen
28.12.2010
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Die Entwicklung von Individualsoftware mit Vertrieb von Systemen und Komponenten nebst Zubehör, Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Softwareentwicklung und Anpassung mit Schulungen, Durchführung sämtlicher internetrelevanter Dienstleistungen im Telekommunikations- und Printbereich, Unternehmensberatung in allen oben genannten Bereichen und in Bereichen des Marketings und Außenauftritts.

Historie

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Management

NameRolle
Ralph Moser
seit 28.12.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Ralph Moser
Sulzbach-Rosenberg
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Moser Media+Informatik GmbH

Amberg

Jahresabschluss zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 0,50
I. Sachanlagen 0,50
B. Umlaufvermögen 43.100,62
I. Vorräte 400,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.575,46
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 34.125,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 254,34
Bilanzsumme, Summe Aktiva 43.355,46

Passiva

31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 21.333,51
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00
II. Jahresüberschuss 8.833,51
B. Rückstellungen 14.664,85
C. Verbindlichkeiten 7.357,10
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 7.357,10
Bilanzsumme, Summe Passiva 43.355,46

Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2011

der Moser Media+Informatik GmbH

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Ein Vorjahresabschluss wurde nicht  festgestellt, da dass Unternehmen zum 01.01.2011 gegründet wurde.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Bei den Geringwertigen Anlagegüter wurde die Wahlmöglichkeit nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs- Methoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von € 25.000,00  wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von € 12.500,00 auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

E. Sonstige Angaben

Den Jahresabschluss hat der Geschäftsführer am 02.07.2012 aufgestellt. Die Gesellschafterversammlung hat diesen am 02.07.2012 festgestellt. Der handelsrechtliche  Jahresüberschuß beträgt  € 8.833,51.

Gesellschafter waren im Geschäftsjahr  Herr Ralph Moser.


Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr Herr Ralph Moser.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 02.07.2012.

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