Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRB 8584
Eingetragen
14.9.2010
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Immobilien.

Historie

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Management

NameRolle
Lucia Ferrigno-Süß
seit 14.9.2010
Geschäftsführer
Aniello Ferrigno
seit 14.9.2010
Geschäftsführer
Giovanni Ferrigno
seit 14.9.2010
Geschäftsführer
Ciro Franco Ferrigno
seit 14.9.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (4)

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

Habichtstraße 3a, 58285 Gevelsberg
6.250 €
25.00%
Böhmerstraße 18, 58095 Hagen
6.250 €
25.00%
Freiligrathstraße 53, 44791 Bochum
6.250 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Piazza Immobilien GmbH

Gevelsberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 123.677,93 126.035,93
I. Sachanlagen 123.677,93 126.035,93
B. Umlaufvermögen 14.611,52 11.329,37
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 510,40 500,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.101,12 10.829,37
Bilanzsumme, Summe Aktiva 138.289,45 137.365,30

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 14.730,35 12.242,67
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Verlustvortrag 257,33 5.072,86
III. Jahresüberschuss 2.487,68 4.815,53
B. Rückstellungen 2.087,28 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 121.471,82 124.122,63
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.350,12 1.163,40
Bilanzsumme, Summe Passiva 138.289,45 137.365,30

Anhang zum Jahresabschluß 2015

Piazza Immobilien GmbH, Gevelsberg

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff HGB erstellt.

Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Umstellungseffekte sind nicht in Anspruch genommen worden und somit nicht dokumentiert. Das Fortführungs- und Wertbeibehaltungsrecht nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB wurde ausgeübt.

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

2. Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beanstanden. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträge, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB kam nicht zur Anwendung.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Eventuell erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear oder degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Die jeweilige Abschreibungsmethode ist dem Anlageverzeichnis zu entnehmen.

Sonderabschreibungen nach steuerlichen Vorschriften wurden nicht vorgenommen.

Abschreibungen im Rahmen unvernünftiger kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen worden.

Eventuelle Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Eventuelle Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Eventuelle Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Eventuell vorhandene Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt und eventuelle fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres uns eventuell zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. Der Ausweis passiver latenter Steuern war nicht notwendig.

Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und die Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die eventuelle Entwicklung des Postens Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

Die Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten und der Rückstellungen ist aus dem Kontennachweis zur Bilanz ersichtlich.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251 HGB sind, bestanden am Abschlußstichtag nicht.

III. Sonstige Pflichtangaben

Zusatzangaben zur Bilanz nach §327 Nr. 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine Kapitalgesellschaft (§267 Abs. 1 HGB) handelt.

IV. Angaben über Beteiligungen an anderen Unternehmen

Die Gesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen beteiligt.

V. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführer ist: Giovanni Ferrigno

Zugunsten der Geschäftsführer und der Mitglieder des Aufsichtsrats oder Beirats ist die Gesellschaft Haftungsverhältnisse in Höhe von 0,00 € eingegangen.

2. Arbeitnehmer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich ( ohne Organmitglieder ) Anzahl 0 Arbeitnehmer beschäftigt.

VI. Ergebnisverwendung

Die Ergebnisverwendung wurde in der als Anlage beigefügten Gesellschafterversammlung geregelt.

VII. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse i.S. von §251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. §285 Nr.3,3a HGB, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

 

Hagen, den 21.11.2016

AKTIVA-Steuerberatungsgesellschaft mbH Piazza Immobilien GmbH

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 01.12.2016 festgestellt.

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