Onesty Brokerpark GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Ruske seit 7.3.2012 | Vorstandsmitglied |
Sabine Nowka seit 21.12.2009 | Prokura |
Sören Patzig seit 30.6.2005 | Vorstandsmitglied |
Stefan Granel seit 30.6.2005 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AFA AGCottbusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZ zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Handelsrecht GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2020 bis 31.12.2020AFA AGCottbus
Handelsrecht ANHANG zum 31.12.20201. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der AFA AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). • Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses: Mitzugehörigkeitsvermerke Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben: Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte:
3. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen aktiviert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die im Geschäftsjahr angeschafften selbständig nutzungsfähigen geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von 800,00 € wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurde dem Ausfallrisiko durch nach betrieblichen Erfahrungswerten bemessene Pauschalwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt entsprechend der wirtschaftlichen Zugehörigkeit. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden (Rückstellungsabzinsungsverordnung). Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert. Der Jahresabschluss enthält nur in geringem Umfang auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die zum Zeitpunkt des Zugangs mit dem jeweiligen Devisenkassa-Mittelkurs in Euro umgerechnet wurden. Die Bewertung wurde beibehalten. Die von uns angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. 4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung • Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte wurden aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden 15 Jahre festgelegt. Es handelt sich jeweils um stabile Vertriebsstrukturen, die unter Mitwirkung und Anleitung der AFA AG entstanden und gewachsen sind. • Brutto-Anlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte sowie die Abschreibungen im Geschäftsjahr sind aus dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) zu entnehmen. • Aktive latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Von dem Wahlrecht gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, die sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wurde Gebrauch gemacht. • Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital setzt sich wie folgt zusammen (Aktiengattungen): Das Grundkapital von 75.000,00 € ist eingeteilt in 3 Stück Stammaktien zum Nennwert von je 25.000,00 €. • Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Im Wesentlichen handelt es sich um Rückstellungen für Stornierungen vermittelter Verträge (989 T€), Jahresendkosten (705 T€) und Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten, Prozessrisiken sowie zur Erfüllung der Aufbewahrungsverpflichtung und für ausstehende Rechnungen. 5. Sonstige Pflichtangaben • Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre und Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 2.232.619,94 € (Vorjahr: 2.399.262,79 €). Sie sind im vollen Umfang im Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" enthalten. Die bilanzierten Verbindlichkeiten sind in Höhe von 1.078.600,38 € durch Grundpfandrechte besichert. Sie sind im vollen Umfang im Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" enthalten. • Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 1.713.598,40 € sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Dienstleistungs- und Darlehensverträgen für die nächsten 5 Jahre. Hiervon sind vor Ablauf eines Jahres 207.381,24 € fällig. • Durchschnittliche Zahl des während des Geschäftsjahrs beschäftigten Personals Während des Geschäftsjahrs waren durchschnittlich 47 Arbeitnehmer/-innen im Unternehmen beschäftigt, davon 36 in Vollzeit und 11 in Teilzeit. Sie sind vollständig dem Bereich Verwaltung zuzuordnen. • Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Hinsichtlich der Angaben nach § 285 Nr. 9 Buchst. a HGB für den Vorstand der Gesellschaft wird von § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Für die Aufsichtsratstätigkeiten wurden keine Vergütungen gezahlt. • Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr: Herr Harry Patzig (Kaufmann), Vorsitzender, Herr Dr. Giorgio Reinheldt (Rechtsanwalt), Stellvertreter Frau Constanze Patzig (Versicherungskauffrau). • Konzernzugehörigkeit Die AFA AG wird in den Konzernabschluss der Onesty Group GmbH, Feldkirch (Österreich) einbezogen. Der offen gelegte Konzernabschluss ist in Feldkirch (Österreich) erhältlich. • Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres eingetreten sind Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind Ereignisse eingetreten, die von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Die andauernden Einschränkungen aufgrund des Coronavirus Covid-19 könnten negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft in 2021 haben. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen. • Ergebnisverwendung Das Ergebnis soll nach dem Vorschlag des Vorstandes auf neue Rechnung vorgetragen werden. • Unterschrift der Geschäftsführung
Cottbus, 30.06.2021 ANLAGENSPIEGEL AFA AG Cottbus zum 31. Dezember 2020
Handelsrecht LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2020I. Grundlagen des Unternehmens a) Geschäftsmodell b) Produkte und Produktpartner c) Ausbildung d) Soziales Engagement II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen a) Gesamtwirtschaftliche Entwicklung b) Branchenentwicklung 2. Geschäftsverlauf und Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 3. Gesamtaussage 4. Prognosebericht III. Niederlassungsbericht IV. Chancen- und Risikobericht V. Angaben zu Vorgängen von besonderer Bedeutung VI. Abhängigkeitsbericht I. Grundlagen des Unternehmens a) Geschäftsmodell Die Allgemeine Finanz- und Assekuranzvermittlung (AFA AG) wurde 1992 gegründet und ist ein Finanzdienstleister mit Sitz in Cottbus und einer Niederlassung in Berlin. Die AFA AG hat die erforderliche Erlaubnis als Versicherungsvertreter nach § 34 d Absatz 1 GewO, die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Absatz 1 S.1 GewO sowie als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Absatz 1 S.1 GewO. Als ungebundener Versicherungsvertreter vermittelt die AFA AG Versicherungen, Finanzierungen / Immobiliendarlehen und Finanzanlagen im Sinne der entsprechenden Erlaubnisvorbehalte. Die Versicherungsfachleute und System-Unternehmer der AFA AG haben einen IHK-Abschluss und sind nach den anerkannten EU-Richtlinien ausgebildet. Zudem sind sie in das EU-Vermittlerregister eingetragen, arbeiten gemäß der EU-Richtlinie für Finanzdienstleister und nach festgelegten sehr hohen Qualitäts- und Servicestandards der AFA AG. b) Produkte und Produktpartner Die AFA AG verfolgte auch im Geschäftsjahr 2020 im Vorsorgebereich konsequent den Grundsatz der Beratung und Vermittlung fondsgebundener Rentenversicherungen als Netto-Police auf Grundlage einer zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Vermittler geschlossenen separaten Vergütungsvereinbarung (in Folgenden "WB" genannt). Dem Vertrieb wird damit nach wie vor ein qualitativ hochwertiges Produkt mit Alleinstellungsmerkmalen zur Verfügung gestellt: höchstmögliche Kostentransparenz, Kostenminimierung, Flexibilität und Renditeattraktivität, v.a. auch durch die Möglichkeit vergütungsfreier Zuzahlungen und Dynamiken bilden dabei Vorteile ab, mit denen Kunden und Verbraucher nachhaltig erfolgreich beraten und produkttechnisch versorgt werden können. Auch die im Bereich der Berufsunfähigkeitsabsicherung angebotene Berufsunfähigkeitsversicherung Safety Plus (kurz BUSP) der Barmenia mit korrespondierender Vergütungsvereinbarung spiegelt exakt diese Vorteile wider und stellt damit insbesondere für junge Menschen und Berufseinsteiger ein interessantes Angebot zur Absicherung ihrer Arbeitskraft dar. Als sehr kundenfreundliches Alleinstellungsmerkmal hat sich auch im Jahr 2020 und gerade vor dem Hintergrund der Corona-Belastungen das Kulanzentlassungs-Management für die Vergütungsvereinbarungen bewährt. Dabei wird Kunden ermöglicht, im Falle finanzieller und unverschuldeter Notsituationen von der restlichen Vergütungszahlung auf die Vergütungsvereinbarung entbunden (Bsp.: Hartz IV / ALG, Arbeitsunfähigkeit, Schwerbehinderung, Krankheit, Betreuung von Angehörigen, Tod des Partners etc.) und aus der VVB entlassen zu werden. Darüber hinaus zeigt sich AFA auch auf Anfragen des Vertriebs hin äußerst flexibel, um temporär zahlungsschwachen VVB-Kunden kurzzeitige Beitragspausen im Interesse einer Gesamtaufrechterhaltung der Forderung einzuräumen. Diese Möglichkeit bewährte sich dabei v.a. für Kunden, die aufgrund Corona wegen Kurzarbeit o.ä. eine befristete Entlastung benötigten. Diese Hilfsinstrumente werden durch den Vertrieb als besonders nachhaltig förderlich für die Kundenbeziehung und -betreuung angesehen. Auch im Jahr 2020 gelang es, über den Absicherungs- und Vorsorgebereich der Sparte "Leben" hinaus mit innovativen und bedarfsgerechten Produktlösungen in den Bereichen Komposit, Kranken- und Rechtsschutzversicherung anzubieten, um eine anspruchsvolle Palette für die ganzheitliche Konzeptberatung zu bieten und dem Vertrieb wirkungsvolle Instrumente für die individuelle und maßgeschneiderte Beratungsleistung beim Kunden zur Verfügung zu stellen. c) Ausbildung IHK-Prüfung zum Versicherungsfachmann / zur Versicherungsfachfrau Aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts sowie der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) ist das Gewerbe der Versicherungsvermittlung seit dem 22.05.2007 erlaubnispflichtig. Versicherungsvertreter bedürfen daher einer Registrierung und Erlaubnis seitens der IHK gem. § 34d i.V.m. 11a GewO. Im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens haben Vermittler u.a. einen geeigneten Sachkundenachweis zu erbringen. Die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der IHK-Prüfung zum Versicherungsfachmann / zur Versicherungsfachfrau gilt als derartiger Sachkundenachweis. Entsprechend bildet AFA seit 2007 jährlich hauptberuflich gebundene Versicherungsvertreter in einem über neun Monate abgebildeten Kurs "Versicherungsfachmann / zur Versicherungsfachfrau" mit mittlerweile insgesamt 10 dreitägigen Blockseminaren aus, bevor diese vor der IHK die Prüfung ablegen und bei erfolgreichem Bestehen der Prüfung diesen Sachkundenachweis nebst der anderen für die Erlaubniserteilung notwendigen Voraussetzungen vorlegen und eine Registrierung und Erlaubnis als ungebundener Versicherungsvertreter erhalten. Im Ausbildungsjahr 2020 führte AFA Präsenz-Ausbildungskurse an den Standorten Berlin, Leipzig, Rostock und Magdeburg in dem bewährten modularen Mix aus monatlich stattfinden dreitägigen Ausbildungsblöcken und intensiver praktischer Umsetzung sowie Vor- und Nachbereitung zwischen den Blöcken durch. Die am Anfang eines jeden Kurses durchgeführten Zusatzmodule I und II (mit denen AFA den gesetzlich geforderten Mindestausbildungsstandard übertrifft) gewährleisten eine effektive erste Grundlagenausbildung auch in Bezug auf Beratungsstandards, Produkt-Knowhow und Vermittlungsphilosophie. Neben diesen Präsenzkursen wurden zudem in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung zwei Online-Kurse (mit Präsenz-Einführungsveranstaltung und Präsenz-Generalprobe) durchgeführt. Zur Erlangung der gewerberechtlichen Erlaubnis für die Beratung zu bzw. die Vermittlung von Finanzanlagen nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) als Finanzanlagenvermittler und Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler nach § 11a GewO unterstützt die AFA AG die jeweiligen Interessenten mit online-gestützter Vorbereitung und der Auswahl und Empfehlung externer Kurs- und Trainingsmodule. Ebenso werden Vertriebspartner ausgebildet und gefördert, welche die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i GewO erlangen wollen. Die bereits mit Erlaubnis versehenen Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler werden kontinuierlich seitens der AFA AG weitergebildet. Weiterbildungspflichten nach IDD Mit dieser Verpflichtung gemäß IDD (Insurance Distribiution Directive) zur regelmäßigen Weiterbildung für Vermittler soll sichergestellt werden, dass alle Versicherungsvertreter auch nach Abschluss ihrer Ausbildung zum Versicherungsfachmann / zur Versicherungsfachfrau weiterhin über die notwendige Sachkunde verfügen und immer auf dem aktuellen Wissensstand sind. Neben dem regelmäßigen Angebot eigener internet-basierter Webinare zu einzelnen Sparten und Produkten arbeitet die AFA AG dazu mit der Partnergesellschaft Barmenia und der "Initiative gut beraten!" zusammen. Mit diesem Prozess (der regelmäßige und in einem für jeden Versicherungsvermittler angelegten Bildungskonto anrechenbare und nachweisbare wie zählbare Seminare in Form von Videokonferenzen, Seminaren und Kursen vorsieht) wird eine zertifizierte und einwandfreie nachweisbare Weiterbildung gewährleistet, damit alle Versicherungsvermittler der AFA mit einer Erlaubnis nach § 34 d I, 34 i und 34 f GewO ihre Weiterbildungsverpflichtung jährlich unproblematisch erreichen und (vor allem auf Nachfrage der Erlaubnisbehörde) nachweisen können. Die bislang schon bereits sehr starke Zusammenarbeit mit Barmenia wurde in diesem Bildungsbereich noch einmal weiter ausgebaut und qualifiziert und ist damit auch über die Produktpartnerschaft weiterer Ausdruck einer starken Partnerschaft. Die Erlaubnisbehörden (IHK) fordern nun (nach einer ersten Einarbeitungs- und Kulanzphase bis Ende 2018) regelmäßig die Vertriebspartner auf, die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Hierbei wird der Vertrieb zentral durch AFA unterstützt, um diesen Aufforderungen zeitnah Rechnung tragen zu können. Akademien Der 6. Durchgang der AFA-Agenturleiter-Akademie für junge Führungskräfte konnte aufgrund der Corona-Situation nur mit einer Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Die verstärkten persönlichen Schulungen des Vorstandsvorsitzenden Sören Patzig in Online-Formaten, stellten eine wirkungsvolle Kompensation für alle Teilnehmer dar. Ebenfalls wurde im Jahr 2020 wegen der Pandemie-Bedingungen nur eine Verkäuferakademie der für die AFA AG tätigen Vermittler durchgeführt. Im Fokus standen erneut die Beratungs- und Verkaufsschulung. d) Soziales Engagement Auch im Jahr 2020 förderte die AFA AG umfangreich unterschiedlichste Maßnahmen auf dem gesamten Feld der Gesellschaftspolitik, insbesondere in den Bereichen Soziales, Sport, Wissenschaft, Kultur / Kunst, Wirtschaftsgründung / Startups, wobei der Schwerpunkt erneut in der nachhaltigen Betreuung lokaler und regionaler Initiativen und Projekte lag. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen a) Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die Corona-Pandemie hat die Weltwirtschaft im Jahr 2020 stark getroffen. Das Wachstum kehrte schneller zurück als allgemein befürchtet. Das weltweite Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Jahr 2020 um 3,5% gesunken. In Deutschland kam es durch die restriktiven Regierungsmaßnahmen im ersten Quartal 2020 zum stärksten Einbruch der Wirtschaftsleistung seit dem Jahr 1970. Zwar setzte im Frühjahr 2020 in vielen Bereichen eine schnelle Erholung ein, doch dieser Aufschwung wurde im Herbst durch den zweiten Lockdown wieder gebremst. Um der Krise entgegenzuwirken, hat die Politik umfangreiche geld- und fiskalpolitische Maßnahmen ergriffen. Die Europäische Zentralbank hat dafür viel Liquidität zu sehr preiswerten Konditionen bereitgestellt und damit die Finanz- und Staatsanleihemärkte stabilisiert. Dies hat jedoch auch zu neuen historischen Tiefständen der Zinsen von Staats- und Unternehmensanleihen geführt. In Deutschland trugen dazu insbesondere staatliche Stabilisatoren wie das Steuersystem, das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld bei. b) Branchenentwicklung Die deutsche Versicherungsbranche hat trotz des Pandemiegeschehens das Geschäftsjahr 2020 mit einem voraussichtlichen Beitragszuwachs von 1,2 % auf 220,1 Milliarden Euro abgeschlossen. Die Lebensversicherer verzeichneten nach vorläufigen Angaben ein moderates Minus von 0,4 % auf knapp 103 Milliarden Euro. Der rückläufige Trend der Vermittlerzahlen in Deutschland zeigte sich im Laufe des Jahres 2020 trotz Corona als robust. Dennoch sank die Zahl der registrierten Versicherungsvermittler insgesamt um 1.015 Personen. So waren zum 1. Januar 2021 bundesweit 197.437 Personen im Register des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) erfasst. Dieser Trend zeigt erneut, dass neben den regulatorischen Belastungen und der zunehmenden Digitalisierung auch die anhaltenden Kontakteinschränkungen durch die Pandemie stark auf die Branche einwirken. 2. Geschäftsverlauf und Lage a) Ertragslage Das Geschäftsjahr 2020 ist aus Sicht der Geschäftsleitung erneut positiv verlaufen. Das Rohergebnis ist im Vergleich zum Vorjahr leicht um TEUR 1.401 auf TEUR 18.282 (Vorjahr TEUR 16.881) angestiegen.
Das Betriebsergebnis ist im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 8.413) um TEUR 1.859 auf TEUR 10.272 gestiegen. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen durch die folgenden Sachverhalte beeinflusst: Der Personalaufwand ist durch einen im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen durchschnittlichen Mitarbeiterbestand von 49 (Vorjahr 43) sowie auf Grund von Gehaltssteigerungen um TEUR 256 auf TEUR 4.611 (Vorjahr TEUR 4.355) gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten - im Wesentlichen pandemiebedingt - im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 739 auf TEUR 3.009 (Vorjahr TEUR 3.748) gesenkt werden. Das wie im Vorjahr mit TEUR -146 (Vorjahr TEUR -65) negative Zinsergebnis ist im Wesentlichen auf anhaltende rückläufige Zinserträge aus Guthaben Verzinsungen sowie gestiegenen Verbindlichkeiten zurückzuführen. Insgesamt führten die oben dargestellten Sachverhalte zu einem Anstieg des Jahresüberschusses um TEUR 1.307 auf TEUR 7.525 (Vorjahr TEUR 6.218). b) Finanzlage Die Steuerung und Überwachung der Liquidität erfolgen direkt durch den Vorstand. Die notwendige Liquiditätsreserve wird nur in kursunabhängigen, kurzfristigen und sicheren Geldanlagen gehalten. Der Bestand der liquiden Mittel ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.009 auf TEUR 1.405 (Vorjahr TEUR 396) gestiegen und ist in ausreichendem Maße vorhanden, um die künftigen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Die liquiden Mittel haben einen Anteil an der Bilanzsumme in Höhe von 3,3 % (Vorjahr 1,1 %). Im Berichtsjahr wurden insgesamt TEUR 325 in den Sachanlagenbereich investiert. Die Eigenkapitalquote beträgt im Geschäftsjahr 26,6 % und ist im Vergleich zum Vorjahr (35,3 %) um 8,7 Prozentpunkte gesunken. c) Vermögenslage Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen beträgt 12,4 % und ist im Vergleich zum Vorjahr (13,6 %) um ca. 1 Prozentpunkt gesunken. Das Anlagevermögen ist in voller Höhe durch Eigenkapital gedeckt. Die kurzfristigen Vermögenswerte (inklusive Fondpolice) sind im Vorjahresvergleich um TEUR 2.342 auf TEUR 35.595 (Vorjahr TEUR 33.253) gestiegen. Die Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr um TEUR 5.743 auf 28.925 (Vorjahr 23.182) gestiegen. Die Zunahme der Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen durch den Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auf TEUR 14.120 (Vorjahr TEUR 7.668) begründet. Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultiert aus einer Gewinnausschüttung, deren Mittel aus einer Darlehensgewährung zur Verfügung gestellt wurden.
3. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf 2020 Wir sind mit dem Geschäftsverlauf und der wirtschaftlichen Entwicklung der AFA AG im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt sehr zufrieden. Der strategische Fokus auf Nettotarifprodukte führte neben der andauernden Digitalisierung wesentlicher Geschäftsprozesse zur erfolgreichen Geschäftsentwicklung im Jahr 2020. Hervorzuheben bleibt, dass sowohl die wirtschaftliche Lage der AFA AG unverändert positiv und stabil ist als auch die Finanz- und Vermögenslage nach wie vor gut und solide sind. 4. Prognosebericht a) Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Der Vorstand der AFA AG rechnet auf Grund der anhaltenden Corona Pandemie Maßnahmen im kommenden Jahr 2021 mit vergleichbar widrigen Rahmenbedingungen. Die rechtzeitige Umstellung des Vertriebes auf digitale Kanäle war und ist der Schlüssel für diese positive Prognose. Bei einem Vertriebs- und Kostenergebnis auf dem Niveau des Jahres 2020 wird für das Geschäftsjahr 2021 ein erneut positives Jahresergebnis erwartet, ein positives Jahresergebnis. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts sind die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und ihre Finanzkraft unverändert gut. b) Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat wegen des kräftigen Aufschwungs im zweiten Halbjahr 2020 seine Prognosen für das Jahr 2021 nach oben korrigiert. Das Institut erwartet für die Jahre 2021 und 2022 ein Wachstum von 5,5 % bzw. 4,2 %. Der Deutsche Sachverständigenrat hingegen rechnet in Deutschland mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 3,1 % für das Jahr 2021 und für das Jahr 2022 einen Anstieg des BIP um 4,0 %. Im Euro-Raum erwartet der Sachverständigenrat für die Jahre 2021 und 2022 ein BIP-Wachstum von 4,1 % beziehungsweise 4,2 %. Die Verbraucherpreisinflation dürfte nach einheitlichen Expertenmeinungen vor allem aufgrund höherer Energiepreise sowie des Auslaufens der Umsatzsteuersenkung vorübergehend anziehen. Für die Jahre 2021 und 2022 rechnet der Sachverständigenrat mit jahresdurchschnittlichen Inflationsraten in Deutschland von 2,1 % beziehungsweise 1,9 %. c) Branchenentwicklung Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rechnet für 2021 mit einem Beitragsanstieg von 2 % in der Lebensversicherung. Ein Grund für das Wachstum sind mögliche Nachholeffekte, wovon ein Teil in die private Altersvorsorge fließen könnte. Die Schaden- und Unfallversicherung hingegen erwartet ein etwas schwächeres Beitragswachstum mit einem Plus von 1,5 %. Die Konjunkturumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) ergibt ebenfalls, dass die deutsche Versicherungsbranche trotz der Corona-Pandemie gut aufgestellt ist. Dabei bewerten die Lebensversicherer ihre Situation besonders positiv. 47 % der Lebensversicherer rechnen mit einer positiven Geschäftsentwicklung, nur 2 % erwarten einen Negativtrend. Dabei wird das anhaltende Niedrigzinsumfeld eine Herausforderung für die Lebensversicherer bleiben, denn die sinkenden Zinsen erhöhen den Druck auf die Überschussbeteiligung der Versicherer. III. Niederlassungsbericht Eine Zweigniederlassung ist in Berlin, Kurfürstendamm 190-192 eingerichtet. IV. Chancen- und Risikobericht a) Chancen Die Corona-Krise ist nach wie vor omnipräsent. Und anders als bei vielen politischen oder anderen Krisen hat die Bedrohung durch Covid-19 ganz konkrete und weit reichende Auswirkungen auf das tägliche Leben aller. Auch im Vertrieb ist Umdenken gefordert. Kontakte mit anderen Menschen sollten auf das jeweils dringend notwendige Maß begrenzt werden. Diese Vorgaben schränken die Möglichkeiten im privaten wie wirtschaftlichen Handeln, ganz besonders aber im vertrieblichen Außendienst, erheblich ein. Die AFA AG hat ihre vertrieblichen Aktivitäten kurzerhand größtmöglich digitalisiert. Kunden-, Teambeziehungsweise Mitarbeitergespräche wurden überwiegend mittels Videokonferenzen geführt. Mit erstaunlichen Resultaten. Auch wenn digitale Instrumente den persönlichen Kontakt, das vertrauensvolle Gespräch zwischen Vertrieb und Kunde nicht zu 100 Prozent ersetzen können, wurde dieser Vertriebsweg erstaunlich gut von den Kunden, Mitarbeitern und Vertrieblern angenommen. Die Corona-Krise stellt sich daher auch als große Chance dar, den Vertrieb und die angrenzenden Prozesse bedarfsgerecht zu optimieren und zu digitalisieren. Digitaler Vertrieb - jenseits von Telefon als Kommunikationsmittel - ermöglicht es den Kunden und Vermittlern bedarfs- und zeiteffizient zu beraten, denn das klassische Telefonat ist nicht geeignet, die im Verkauf so dringend erforderlichen visuellen Eindrücke zu transportieren. Dies wird nun durch den Einsatz von Videokonferenzen erreicht. In der Administration wurden ebenfalls die bestehenden Prozesse hinterfragt und an die neuen Gegebenheiten angepasst. Die Möglichkeit sämtliche administrativen Geschäftsvorfälle aus dem Homeoffice erledigen zu können, ermöglicht den Mitarbeitern eine individuelle Arbeitszeitflexibilität. Auch für die Neukundenakquise hat AFA digitale Lösungen mit dem Ziel, Kunden und Vertriebspartner virtuell anzusprechen geschaffen. AFA hat im Zeichen der Corona-Krise aus der kurzfristigen Umstellung auf digitale Vertriebswege ein großes Potential für Kosten-, Zeit- und Ressourceneffektivität erkannt und wird diese für die Zukunft sukzessive umsetzen und ausbauen. Da alternative Vergütungsformen - wie z.B. in Form von Nettopolicen - am Markt verstärkt nachgefragt werden, sieht sich die Geschäftsleitung der AFA AG in ihrer Entscheidung "Nettopolicen" verstärkt zu vertreiben, nach wie vor bekräftigt. b) Risiken Als Unternehmen in der freien Marktwirtschaft ist die AFA AG den verschiedensten Risiken ausgesetzt. Folgende wesentliche Risikokategorien sind identifiziert und mit entsprechenden Maßnahmen bzw. Instrumenten versehen worden. Operative Risiken Das Geschäft der AFA AG wird durch die qualitativ hochwertige Bearbeitung der einzelnen Geschäftsvorfälle sichergestellt. Dies wird durch unser gut ausgebildetes Team, definierte Arbeitsabläufe und ein intelligentes Verwaltungssystem, das Plausibilitätskontrollen durchführt, gewährleistet. Um einem möglichen personellen Ausfall vorzubeugen, wurde die gesamte Infrastruktur der AFA AG mit Hinblick auf das Auftreten einer Pandemie oder pandemieähnlichen Situation dergestalt angepasst, dass die Vertriebsadministration sämtliche Geschäftsvorfälle aus dem Homeoffice weiterführen kann. Die Beratung der Kunden durch den Vertrieb erfolgt in solchen Situationen dann online via Videokonferenzen. Für diese Vorfälle der nicht unmittelbaren physischen Interessenten-, Verbraucher- und Kundenbetreuung wurden die datenschutzrechtlichen Instrumente und Inhalte entsprechend angepasst. Regelmäßige interne und externe Aus- und Weiterbildungen tragen zur Erhaltung der Bearbeitungsqualität bei. Risiken im IT-Bereich Das Geschäftsmodell der AFA AG basiert auf einer umfassenden IT-Unterstützung aller wesentlichen Prozesse. Ein Ausfall im Bereich der Informationstechnologie hätte negative Auswirkungen auf das gesamte Geschäftsmodell. Diesem wirken wir entgegen, indem wir adäquate Aus- und Notfallkonzepte erarbeitet und implementiert haben, die sicherstellen, dass Störungen z.B. durch Systemausfälle kurzfristig behoben werden können - wirksame Zugangskontrollen und Schutzvorkehrungen bestehen, die uns vor dem Zugriff unbefugter Dritter schützen - wir überwiegend Standardsoftware großer Anbieter einsetzen - wir unternehmensspezifische IT-Lösungen vor ihrem Einsatz angemessenen Tests unterziehen, mit denen die korrekte Abbildung der Geschäftsprozesse sichergestellt wird. Vertriebsrisiken, Storno- und Ausfallrisiko Die AFA AG verfügt über ein effizientes Vertriebscontrolling. Fluktuationen innerhalb der Vertriebsstruktur haben Auswirkungen auf den Kundenbestand und das Volumen des Neugeschäfts. Gefahren in diesem Bereich frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten ist wesentlicher Bestandteil unseres Geschäftes. Die Auszahlungen der Abschlussprovisionen durch die AFA AG für Policen unterliegen der gesetzlichen Stornohaftung. Dem Risiko des Stornoausfalls begegnen wir in erster Linie mit einer kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung sowie einer sehr strikten und konservativen Auswahl der Vertriebspartner. Forderungen aus der Vergütungsvereinbarung (VVB) gegenüber unseren Kunden unterliegen grundsätzlich einem Ausfallrisiko. Zur Risikovorsorge werden bedarfsgerecht Wertberichtigungen auf den Forderungsbestand vorgenommen. Unsere Vorkehrungen haben sich erfahrungsgemäß als ausreichend erwiesen. Aus heutiger Sicht sind keine Risiken erkennbar, die den Bestand der Gesellschaft gefährden können. V. Angaben zu Vorgängen von besonderer Bedeutung Nach dem Geschäftsjahr 2020 sind Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die auf die künftige Geschäftstätigkeit (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) der Gesellschaft Einfluss haben. Die weltweite Pandemie, die durch den SARS-CoV-2 zu Beginn des Jahres 2020 ausgelöst wurde, hat auch in Deutschland das gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben tiefgreifend beeinflusst und verändert. Davon ist auch die AFA AG in allen Bereichen betroffen. Auf Grund der individuell erlassenen regionalen Kontaktbeschränken, können kaum noch persönliche Kontakte zu Kunden stattfinden. Allerdings konnte diese Entwicklung vollständig durch den Ausbau der digitalen Vertriebskanäle (Zoom und Microsoft Teams) und die Anstrengungen zu "Online Policierungen" kompensiert werden. Die anhaltenden Veranstaltungsverbote haben erneut zu einer deutlichen Entlastung der Verwaltungskosten beigetragen, da im Wirtschaftsjahr 2021 fast alle Kunden- und Vertriebsveranstaltungen abgesagt werden mussten. Ein Umsatzrückgang wird für das Jahr 2021 nicht erwartet. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung ist ein den Bestand gefährdendes Risiko nicht erkennbar. VI. Abhängigkeitsbericht Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erklärt der Vorstand der AFA AG, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2020 aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die ihm im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist.
Cottbus, 30.06.2021 Sören Patzig, Vorstandsvorsitzender Stefan Granel, Vorstand AFA AG Martin Ruske, Vorstand AFA AG BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AFA AG, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang - einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AFA AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Berlin, am 30.08.2021 Hanseatische
Prüfungs- und
gez. Dietmar Hölscher, Wirtschaftsprüfer gez. Alexander Kulesza, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsratesder AFA AG , CottbusAllgemein Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2020 aus den folgenden Personen:
Der Vorstand war im Berichtszeitraum 2020 im engen Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat tätig und hat seiner Verpflichtung gemäß Gesetz und Satzung voll entsprochen. Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2020 zu zwei Sitzungen zusammengekommen, in denen der Vorstand den Aufsichtsrat über die Entwicklung der Gesellschaft umfassend informiert hat. Prüfung von Jahresabschluss und Abhängigkeitsbericht Die von der Hauptversammlung gewählte Hanseatische Prüfungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, (HPB) hat den gemäß HGB-Grundsätzen aufgestellten Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes der AFA AG für das Geschäftsjahr 2020 geprüft und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht auch selbst geprüft. Der Prüfbericht samt Jahresabschluss und Lagebericht wurden in der heutigen Sitzung (welche über Microsoft TEAMS abgehalten wurde) mit dem Vorstand und dem anwesenden Wirtschaftsprüfer diskutiert. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes durch den Abschlussprüfer angeschlossen und den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 gebilligt - der Jahresabschluss der AFA AG ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat befürwortet den Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstandes. Der Vorschlag entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Abschlussprüfer hat auch den vom Vorstand nach § 312 AktG für das Jahr 2020 zu erstellenden Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Im Ergebnis lässt sich sagen, dass der Vorstand den Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt hat. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Erfassung der Rechtsgeschäfte und sonstigen Maßnahmen getroffen, welche die AFA AG im vergangenen Geschäftsjahr mit der AFA AG International oder mit der AFA AG International verbundenen Unternehmen vorgenommen oder unterlassen hat. Nach dem Ergebnis der Prüfung sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen nicht vollständig erfasst worden sind. Der Aufsichtsrat schließt sich daher dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichtes sind nicht zu erheben. Wir danken dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AFA AG für ihren Einsatz und die im Geschäftsjahr 2020 geleistete erfolgreiche Arbeit.
Cottbus, 29.11.2021 Harry Patzig, Vorsitzender |
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