Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 203864
Vorher
A. Matijczak UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
28.2.2013
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Halten und Verwalten von Beteiligungen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andrej Matijczak
seit 28.2.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

München
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

A. Matijczak GmbH

Tutzing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 149.121,50 821.976,43
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 506.976,43
II. Finanzanlagen 149.121,50 315.000,00
B. Umlaufvermögen 3.846.319,11 3.849.025,12
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.754.081,11 985.542,80
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.092.238,00 2.863.482,32
Aktiva 3.995.440,61 4.671.001,55

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 3.985.440,61 4.660.223,55
I. eingefordertes Kapital 13.000,00 13.000,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.000,00 -12.000,00
II. Kapitalrücklage 662,88 662,88
III. Bilanzgewinn 3.971.777,73 4.646.560,67
B. Rückstellungen 10.000,00 10.778,00
Passiva 3.995.440,61 4.671.001,55

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die A. Matijczak GmbH hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 203864 eingetragen.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.

Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Die Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und bewertet:
 - Beteiligungen zu Anschaffungskosten
 - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:

Bei den Finanzanlagen wird, soweit zum Bilanzstichtag eine Wertminderung eingetreten ist, nur bei dauerhafter Wertminderung der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.

Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses

Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten

Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Alle Forderungen haben - wie auch im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Gegenüber Gesellschaftern bestehen folgende Forderungen und Ausleihungen:

Forderungen   Euro 1.740.582,68

Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag in Höhe von Euro 4.646.560,67 (Vorjahr: Euro 4.678.364,80).

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer.

Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

 

Tutzing, den 26. April 2024


Geschäftsführer

gez. Andrej Matijczak

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2024 festgestellt.

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