hjk-international GmbH
Kelsterbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.398,00 |
12.525,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.397,00 |
12.524,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
492.482,90 |
469.954,80 |
| I.
Vorräte |
48.292,30 |
55.582,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
216.410,68 |
287.620,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
227.779,92 |
126.752,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
960,00 |
950,00 |
| Aktiva |
500.840,90 |
483.429,80 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
390.894,02 |
344.889,12 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
294.889,12 |
253.285,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
46.004,90 |
41.603,40 |
| B.
Rückstellungen |
29.978,10 |
31.567,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
79.968,78 |
106.973,13 |
| Passiva |
500.840,90 |
483.429,80 |
Anhang
I.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
1.
Allgemeines
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Kelsterbach und
ist beim Amtsgericht Darmstadt im Handelsregister unter der
Registernummer HRB 86508 eingetragen.
Der Jahresabschluss der hjk-International GmbH
für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023
wurde unter Anwendung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden die für kleine
Kapitalgesellschaften eingeräumten Erleichterungen der
§§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 Satz 1 HGB nicht in
Anspruch genommen.
Bei der Erstellung des Anhangs wird von den
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 274 a, 288 Abs. 1 HGB
dagegen im Wesentlichen Gebrauch gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB gewählt.
Die Ausübung der Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte erfolgt unverändert zum
Vorjahresabschluss.
Ein Lagebericht wurde gemäß § 264
Abs. 1 Satz 4 HGB nicht erstellt.
Bei der Offenlegung wird von den
größenabhängigen Erleichterungen des §
326 HGB Gebrauch gemacht.
2.
Anlagevermögen
Der Geschäfts- oder Firmenwert und die
Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Für die Abschreibung von Gegenständen des
Anlagevermögens werden folgende Abschreibungsmethoden
angewandt:
Anlagepositionen
Abschreibungsmethode
Nutzungsdauer
Geschäfts- oder
Firmenwert linear
15 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs-
und
Geschäftsausstattung linear
3 - 8 Jahre
Die Nutzungsdauer des Geschäfts- oder
Firmenwerts ist durch die Stabilität und Bestandsdauer
der Branche des erworbenen Unternehmens begründet.
3.
Vorräte
Vorräte werden zu Anschaffungskosten
inklusive Anschaffungsnebenkosten angesetzt.
4.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Zum Bilanzstichtag wurde erstmals eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen in Höhe von 1
% auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen
gebildet.
5.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind
gemäß § 253 Abs. 1 HGB in der
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
6.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
II.
EINZELANGABEN ZUR BILANZ
-
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1
Jahr betragen TEUR 80 (Vorjahr: TEUR 107).
Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen TEUR 4
(Vorjahr: TEUR 2).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen TEUR 65 (Vorjahr: TEUR 90).
III.
SONSTIGE ANGABEN
1.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse
gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 HGB.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 a HGB aus
Miet- und Leasingverträgen beträgt TEUR 9.
3.
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr außer dem
Geschäftsführer durchschnittlich eine
Mitarbeiterin.
Kelsterbach, den
09.05.2024
Die Geschäftsführung
gez.
Hans-Jürgen Körner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2024
festgestellt.
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