W+B Kommunikations-Systeme GmbH

Siemensstraße 1, 94522 Wallersdorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Landshut HRB 9670
Vorher
W + B Kommunikationssysteme GmbH
Eingetragen
21.5.1982
Branche
Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
Herstellung und der Verkauf von elektronischen Geräten für den Handel und Verbraucher.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Winter
seit 16.6.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
60.00%
40.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

94527 Aholming, Ölgaartenweg 32
204.000 DM
60.00%
94447 Plattling, Kolpingstraße 10
136.000 DM
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

W + B Kommunikationssysteme GmbH

Plattling

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 18.793,50 20.679,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 466,50
II. Sachanlagen 18.492,50 19.912,50
III. Finanzanlagen 300,00 300,00
B. Umlaufvermögen 180.310,10 366.492,19
I. Vorräte 99.300,91 127.139,76
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 53.768,88 207.875,96
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.240,31 31.476,47
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.282,22 6.718,04
Bilanzsumme, Summe Aktiva 201.385,82 393.889,23

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 112.714,58 91.307,18
I. gezeichnetes Kapital 173.839,24 173.839,24
II. Bilanzverlust 61.124,66 82.532,06
B. Rückstellungen 12.862,81 8.489,00
C. Verbindlichkeiten 75.808,43 294.093,05
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 29.734,67 217.786,27
Bilanzsumme, Summe Passiva 201.385,82 393.889,23

Anhang


allgemeine Angaben
Dieser Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden. Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung wurde kein Gebrauch gemacht. Die Anwendung des BilMoG ergab keine Änderungen oder Anpassung von Ansätzen/Bewertungen, der Gliederung oder Vorjahreszahlen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Bilanzierung und Bewertung
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Vorräte werden zu Anschaffungs-/ Herstellungskosten bewertet. Forderungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorliegt, kommt dieser zum Ansatz. Es werden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sonstige Vermögensgegenstände, liquide Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei werden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum  bekannten Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr beträgt, erfolgt eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB; für diese werden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze verwendet. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wird in Anspruch genommen.
Informationen zur Bilanz
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Bilanzergebnis sind Vorträge in Höhe von 82.532,06 EUR (230.331,21 EUR) enthalten.
sonstige Angaben
Geschäftsführer: Ralf Winter, Geschäftsführer
Plattling, den 29.11.2011; gez. Geschäftsleitung

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2011 festgestellt.

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