LE Lars Ehlers UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lars Ehlers seit 16.8.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ehlers & Partner GmbHBuchholzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktiva
AnhangDie Bilanz ist nach dem allgemeinen Gliederungsschema aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. Größenabhängige Erleichterungen nach §§ 274a, 276 und 288 HGB sind weitestgehend in Anspruch genommen. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht ausgewiesen. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Einzelnen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden anhand der voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung der steuerlich zugelassenen Zeiträume zeitanteilig und linear vorgenommen. In den Wirtschaftsjahren 2008 und 2009 wurde bei selbständig nutzbaren Vermögensgegenständen, deren Anschaffungskosten den Betrag von € 150,00 über- und den Betrag von € 1.000,00 nicht überstiegen, von der steuerlichen Regel des § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Diese Vermögensgegenstände werden in einem Sammelposten erfasst, deren Anschaffungskosten in gleichen Raten über 5 Jahre als Abschreibungsaufwand berücksichtigt werden. Veränderungen im Bestand bleiben dabei unberücksichtigt. Aus Vereinfachungsgründen wird ab den Wirtschaftsjahr 2012 die Verfahrensweise geändert und entsprechend der steuerlichen Regelung gemäß § 6 Abs. 2 EStG bei der Anschaffung und Herstellung von selbständig nutzbaren Vermögensgegenständen, deren Anschaffungskosten mehr als € 150,00 betragen und nicht € 410,00 übersteigen, im Jahr der Anschaffung ein sofort abzugsfähiger Aufwand ausgewiesen, der unter der Position Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird. Unter der Position Vorräte werden von der Gesellschaft zum Abschlussstichtag im Lager aufgenommene Materialien und Hilfsstoffe als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ausgewiesen. Daneben sind als unfertige Werkleistungen die Arbeiten als Vorräte aktiviert worden, die bei den Kunden zu Einbauten führen und nicht mehr im Lager vorhanden sind, die aber von den Kunden auch noch nicht abgenommen wurden. Warenbestände, Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Bestände an unfertigen Leistungen werden mit den angefallenen Herstellungskosten bewertet, wobei die Herstellungskosten retrograd aus den vereinbarten Vergütungen und dem Umfang der Fertigstellung der jeweiligen Arbeiten ermittelt werden. Von dem so ermittelten Wert wird dann weiterhin der kalkulierte oder ein durchschnittlicher Gewinnanteil sowie ein entsprechender Anteil an Gemein- und Vertriebskosten in Abzug gebracht. Bei dieser Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind im Ergebnis neben den Einzelkosten, die notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt worden. Anteilige Kosten der allgemeinen Verwaltung, Sozialkosten sowie Zinsen für Fremdkapital während der Herstellung sind nicht eingeflossen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden vorhandene Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ist gemäß § 250 Abs. 1 HGB Aufwand erfasst worden, der eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betrifft. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu deren Erfüllung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten ggü. Gesellschafterin haben sich im aktuellen Wirtschaftsjahr wie folgt entwickelt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin sind unter der Position Sonstige Verbindlichkeiten erfasst. Sie wurden mit einem Zinssatz von 8% p.a. verzinst. Ab dem Wirtschaftsjahr 2011 werden die Aktivwerte von Kapitallebensversicherungen, bei den der Gesellschaftergeschäftsführer der Gesellschaft versicherte Person ist, aus Gründen der Klarheit als Finanzanlagen ausgewiesen. Die Forderungen weisen in voller Höhe eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr aus. Die Rückstellungen und die Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Der im Wirtschaftsjahr entstandene Aufwand an Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beträgt € 60.750,41. Er betrifft das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Geschäftsführer der Gesellschaft war im Wirtschaftsjahr Herr Lars Ehlers.
Kakenstorf, den 29. Dezember 2017 Lars Ehlers, Geschäftsführer |
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