Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 4001
Eingetragen
1.11.2005
Branche
Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Der Betrieb eines Tiefbau- und Transportunternehmens sowie das Recycling von Rohstoffen aller Art.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

TTG Grabs GmbH

Fürstenwalde/Spree

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

BILANZ



AKTIVA

Euro

Geschäftsjahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

625,00

1.441,00

II. Sachanlagen

469.522,00

470.147,00

343.148,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

2.784.933,52

14.664,37

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

495.827,96

309.565,91

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in EUR: 12.438,17 (67.728,26)

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

107.844,45

3.388.605,93

57.334,02

C. Rechnungsabgrenzungsposten

12.398,62

12.970,50

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

0,00

88.751,07

Summe Aktiva

3.871.151,55

827.874,87



PASSIVA

Geschäftsjahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.600,00

25.600,00

II. Bilanzverlust

-18.617,56

-114.351,07

III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

0,00

88.751,07

B. Rückstellungen

34.918,02

10.373,86

C. Verbindlichkeiten

3.829.251,09

817.501,01

- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in EUR: 3.535.212,03 (565.399,25)

Summe Passiva

3.871.151,55

827.874,87

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Ein Lagebericht wurde gemäß § 264 Abs. 1 nicht aufgestellt.

Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und Methoden angewandt:

1.Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Diese unterliegt jedoch gemäß § 326 HGB nicht der Offenlegung.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind daher mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.


2.Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind - sofern vorhanden - nachfolgend gesondert angegeben.


3.Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Entsprechend den Regelungen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 wird ab dem Jahr 2008 bei Anlagegütern, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 150,00 Euro, aber nicht über 1.000,00 Euro betragen, ein Sammelposten gebildet (gemäß § 6 Abs. 2a EStG). Der Sammelposten wird jahrgangsbezogen für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres angeschafften Wirtschaftsgüter gebildet und über die Dauer von 5 Jahren gleichmäßig verteilt mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Auf die tatsächliche Nutzungsdauer kommt es nicht an. Diese wird mit 5 Jahren gesetzlich pauschal unterstellt. Durch Veräußerungen, Verschrottungen, Wertminderungen oder andere tatsächliche Veränderungen wird der Sammelposten nicht beeinflusst.

Bei den Zugängen an geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde bis zum Jahr 2007 von dem Recht Gebrauch gemacht, diese in voller Höhe abzuschreiben, soweit die Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 410,00 Euro nicht übersteigen (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG a. F.).

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die sich bei retrograder Bewertung ergebenden Abschläge wurden berücksichtigt.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlage- und des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen worden.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt, diese waren jedoch im Jahr 2008 nicht notwendig. Das allgemeine Kredit- und Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die liquiden Mittel wurden zu Nennwerten angesetzt.

Die aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten wurden in Höhe der Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen der Folgejahre betreffen, bilanziert.

Die Eigenkapitalpositionen wurden zu Nennwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.


4.Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.


II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Der unter dem Eigenkapital der Gesellschaft ausgewiesene Posten "Bilanzverlust" enthält einen saldierten Verlustvortrag in Höhe von 114.351,07 Euro.

In den erhaltenen Anzahlungen sowie in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind angeforderte, aber noch nicht erhaltene Anzahlungen in Höhe von 303.158,02 enthalten. Diese Bilanzverlängerung ist gewollt und verschafft der Gesellschaft einen besseren Überblick über bestehende Forderungen.

Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre.


Verbindlichkeiten in Höhe von 160.709,32 Euro sind durch Grundschulden besichert. Für weitere Verbindlichkeiten in Höhe von 264.133,08 Euro bestehen Sicherungsübereignungen.

Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten in üblichem Umfang brachenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten.


Am Abschlussstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB.

III. Sonstige Angaben

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft wurde durch die Geschäftsführung gewährleistet. Es wurden die zur Stabilisierung und Ergebnissteigerung der TTG eingeleiteten Maßnahmen fortgesetzt. Die bilanzielle Überschuldung konnte überwunden werden, eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne bestand aus Sicht der Geschäftsführung auch in den Vorjahren nicht.

Durch einen umfangreichen und bedeutenden Großauftrag im Bereich Tiefbau war 2008 eine Kapazitätserweiterung erforderlich. Dadurch konnte die Geschäftstätigkeit direkt an ein anderes im Geschäftsjahr 2008 erfolgreich beendetes Großprojekt in bewährter Zusammenarbeit angeschlossen werden. Darüber hinaus werden weitere Bauprojekte kleineren und mittleren Umfangs realisiert.

Das Anlagevermögen ist zu großen Teilen über mittelfristige Finanzierungen gesichert.

Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft erhält die TTG gegebenenfalls erforderliche Gesellschafterdarlehen.



Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane


Geschäftsführer

Umfang der Vertretungsbefugnis

Bodo Grabs, Kaufmann,
Bad Saarow

allein



Fürstenwalde, den 24. Juni 2009

 

Die Geschäftsführung

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