Wagner
GmbH
Altenstadt
(Hessen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
430.198,61 |
450.933,11 |
| I.
Sachanlagen |
430.173,05 |
450.907,55 |
| II.
Finanzanlagen |
25,56 |
25,56 |
| B.
Umlaufvermögen |
254.025,46 |
257.093,74 |
| I.
Vorräte |
171.106,00 |
161.184,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
78.282,98 |
92.255,67 |
| davon
gegen Gesellschafter |
|
144,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.636,48 |
3.654,07 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
57.368,50 |
47.214,87 |
| Aktiva |
741.592,57 |
755.241,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
64.344,97 |
64.344,97 |
| III.
Verlustvortrag |
137.559,84 |
154.766,54 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
10.153,63 |
-17.206,70 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
57.368,50 |
47.214,87 |
| B.
Rückstellungen |
192.394,00 |
183.777,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
549.198,57 |
571.464,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
549.198,57 |
571.464,72 |
| Passiva |
741.592,57 |
755.241,72 |
Anhang
1.
AllgemeinesDer Jahresabschluss wurde nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter
Beachtung der ergänzenden Regelungen für
Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff.
erstellt.
Die Vorschriften des BilMoG bzw. BilRuG wurden
berücksichtigt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren ausgewiesen.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
3.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde nach der Bruttomethode
in einem Anlagespiegel dargestellt.
4.
PensionsrückstellungDie Gesellschaft hat zum
31.12.2023 ein versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für
Pensionsrückstellungen nach der sogenannten
Project Unit Credit- Methode (PUC-Methode) erstellen
lassen. Der Rechnungszins wurde mit einer Restlaufzeit von
15 Jahren pauschal angenommen. Der Rententrend von Alters-
und Hinterbliebenenrente beträgt ein Prozent.
Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem
Jahr 2018 verwendet.
Gemäß § 246 Abs. 2 HGB besteht
folgende Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 2023:
Pensionsverpflichtung nach BilMoG: 179.394,-
Euro
./. Aktivwert Rückdeckungsversicherung
(Planvermögen):
0,-
Euro
Aktiver Unterschiedsbetrag a. d.
Vermögensverrechnung: 179.394,- Euro
Der Zinsanteil beträgt 3.166,- Euro.
5.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Verpflichtungen
gemäß § 268 Abs. 7 HGB.
6.
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl gem. § 285 Nr. 7
HGB:
Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl der
während des Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer beträgt 13.
7.
Rechtliche Verhältnisse
a) Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer:
Herr Claus Wagner
Am Leimenkautenweg 10
61197 Florstadt
b) Anteilseigner:
Herr Claus Wagner, wie vorher, Stammkapital: 26.000,-
Euro zu 100 Prozent.
sonstige Berichtsbestandteile
Bescheinigung:
Ich habe auftragsgemäß den vorstehenden
Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung (sowie Anhang) - der Wagner GmbH,
Altenstadt, für das Geschäftsjahr
01.01.2023 bis 31.12.2023 unter Beachtung der
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (und der
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags)
erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von
mir geführten Bücher und die mir darüber
hinaus vorgelegten Belege und Bestandnachweise, die ich
auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf
Plausibilität beurteilt habe, sowie die mir
erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die
Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags)
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der
Gesellschaft.
Ich habe den Auftrag unter Beachtung der
Verlautbarung der Bundesteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst
die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung (sowie des Anhangs) auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars, sowie der Vorgaben zu
den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten
Belege und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen ich
nicht mitgewirkt habe, habe ich Befragungen und analytische
Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit
auszuschließen, dass diese nicht
ordnungsgemäß sind. Hierbei sind mir keine
Umstände bekannt geworden, die gegen die
Ordnungsmäßigkeit der mir vorgelegten Unterlagen
und des auf dieser Grundlage von mir erstellten
Jahresabschlusses sprechen.
Albert Roth
Steuerberater
R.J.Z. Steuerberatungsgesellschaft mbH
Altenstadt, den 20. November
2024
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024
festgestellt.
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