WGR Rathmann GmbH
Alte Emser Straße 32, 56077 Koblenz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Inge Rathmann seit 26.10.2005 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WGR Rathmann GmbH(vormals: Walter G. Rathmann Segmentklammerschrauben Gesellschaft mit beschränkter Haftung)KoblenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010der Walter G. Rathmann Segmentklammerschrauben GmbH, KoblenzI. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Der Jahresabschluss der Walter G. Rathmann Segmentklammerschrauben GmbH, Koblenz, für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) erstellt. Die Wertansätze aus der Bilanz für das Geschäftsjahr 2010 wurden unverändert übernommen. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetze (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentlicher Aufwand in Höhe von EUR 45.678,00 erfasst. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren beibehalten. II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer und in steuerlich zulässiger Höhe. Die Abschreibungen auf Altbestände erfolgen linear bzw. geometrisch degressiv. Der in den Vorjahren gebildete Sammelposten betreffend die Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurde entsprechend den steuerlichen Vorschriften weiter fortgeführt. Für die im Geschäftsjahr 2010 angeschaffenen geringwertigen Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 410,00 hat die Gesellschaft analog § 6 Abs. 2 EStG das Wahlrecht der Sofortabschreibung in Anspruch genommen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten (einschließlich Anschaffungsnebenkosten) bewertet. Zur Abdeckung des Bestandsrisikos aus Lagerkosten und Zinskosten wurde ein Abschlag vorgenommen. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgt retrograd ausgehend vom Verkaufspreis abzüglich kalkulatorischem Rohertragsaufschlag. Im Rahmen der Ermittlung der Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB wurden die nicht aktivierungspflichtigen Kosten sowie der durchschnittliche Gewinn vom Verkaufspreis abgesetzt. Zur Abdeckung des Bestandsrisiko wurde ebenfalls ein notwendiger Abschlag vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbaren Ausfallrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen und sind in Höhe ihres voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Zur Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen wird auf den Anlagenspiegel (Anlage 4/Blatt 5) verwiesen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegenüber der Gesellschafterin von EUR 261.904,13 (i.V. TEUR 235,8), welche eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. Zum Bilanzstichtag wird eine Forderung aus dem Körperschaftsteuererstattungsguthaben i.H.v. EUR 35.254,98 (i.V. TEUR 40,1) ausgewiesen, welche eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr hat. Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Eigenkapital Der Ausweis des Eigenkapitals erfolgt analog § 268 Abs. 1 HGB unter Verwendung des Jahresergebnisses. Der Bilanzgewinn entwickelt sich wie folgt:
4. Rückstellungen Die Zuführungen zu der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen wurden aufgrund von versicherungsmathematischen Gutachten nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Marktzins von 5,15% (lt. Deutsche Bundesbank) über eine Laufzeit von 15 Jahren erstellt. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten für Invalidität oder Tod wurden unter Anwendung der "Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Anpassung von laufenden Leistungen nach Rentenbeginn soll entsprechend der Veränderung der Beamtenbesoldung (A 16) erfolgen. In 2010 wurden Anpassungen an die A 16-Entwicklung vorgenommen und die Pensionshöhe dem aktuellen Niveau angepasst. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergigt sich zum 01.01.2010 ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 45.678,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Es wurden EUR 45.678,00 den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von wengier als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundschulden auf betrieblichem Grundbesitz abgesichert. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die außerordentliche Aufwendungen (§ 277 Abs. 4 HGB) betreffen die Zuführungsbeträge zu den Pensionsrückstellungen, die aufgrund der Umbewertung nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG erforderlich sind. V. Sonstige Angaben Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr 2010 und ist unverändert Frau Inge Rathmann. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB:
Koblenz, den 29. März 2012 Inge Rathmann sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.04.2012 festgestellt. |
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