Atalanta
operativ GmbH
Weinheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
211.423,60 |
140.795,56 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
48.965,00 |
8.320,00 |
| II.
Sachanlagen |
162.458,60 |
132.475,56 |
| B.
Umlaufvermögen |
279.304,90 |
50.107,93 |
| I.
Vorräte |
3.200,00 |
4.400,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
262.775,84 |
45.626,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.329,06 |
81,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.742,15 |
5.118,40 |
| D.
Aktive latente Steuern |
5.900,00 |
20.950,00 |
| Aktiva |
503.370,65 |
216.971,89 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
179.634,43 |
143.011,09 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
180.000,00 |
180.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
49.488,91 |
64.161,70 |
| IV.
Jahresüberschuss |
36.623,34 |
14.672,79 |
| B.
Rückstellungen |
27.830,00 |
20.290,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
295.906,22 |
53.670,80 |
| Summe
Passiva |
503.370,65 |
216.971,89 |
Anhang
Atalanta operativ GmbH, Weinheim
Anhang zum 31. Dezember 2023
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß
§ 266 HGB, die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt gemäß § 275
Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).
Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht des
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch und
stellt keinen Lagebericht auf.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten angesetzt, die Abschreibung
hat mangels vollständiger Herstellung noch nicht
begonnen.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden
nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der
linearen Methode ermittelt. Für die Zugänge an
beweglichen Anlagegütern werden die zeitanteiligen
Jahresabschreibungen angesetzt.
Es werden folgende betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
- Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3
und 15 Jahre.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
bzw. Nominalwerten angesetzt. Auf eine
Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem
Liefer- und Leistungsverkehr konnte mangels allgemeinem
Kreditrisiko verzichtet werden.
Die liquiden Mittel werden zum Nennwert bewertet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
bewertet.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum
jeweiligen Erfüllungsbetrag.
Die Umrechnung etwaiger Fremdwährungsforderungen
bzw. -verbindlichkeiten erfolgt mit dem Kurs am
Entstehungstag. Änderungen des Wechselkurses werden
unter Berücksichtigung von § 256a HGB
beachtet.
C. ANGABEN ZUR BILANZ
Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig. Es bestehen
keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
befinden sich Forderungen aus Kautionen in Höhe von
T€ 10 (Vorjahr: T€ 0) sowie Forderungen aus
Darlehen gegenüber Personal in Höhe von T€ 4
(Vorjahr: T€ 0) mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr.
Das Stammkapital beträgt T€ 25. Es ist zur
Hälfte eingezahlt, die ausstehende Einlage ist nicht
eingefordert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen haben eine Restlaufzeit bis zu zehn Jahren in
Höhe von T€ 225 (Vorjahr: T€ 0) sowie
bis zu zwei Jahren in Höhe von T€ 4
(Vorjahr: T€ 2).
D. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gesellschaft macht bei der Offenlegung von ihrem
Wahlrecht des § 326 HGB Gebrauch und
veröffentlicht die Gewinn- und Verlustrechnung sowie
die Anhangsangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung nicht.
E. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Es bestehen über die bilanzierten
Verpflichtungen hinaus keine weiteren
Haftungsverhältnisse.
2. Organe
Mitglieder der Geschäftsführung sind:
· Herr Jan Machuletz, Weinheim;
· Herr Jonas Machuletz, Mannheim
(bis 04. April 2024).
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Weinheim, den 02. Dezember 2024
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Weinheim, den 02.12.2024
Die Geschäftsführung
Jan Machuletz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2024
festgestellt.
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