Kreiswerke Cham

Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRA 9595
Eingetragen
31.7.2017
Branche
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingÖffentliche Verwaltung des Umwelt- und NaturschutzesBetrieb von Kläranlagen
Gegenstand
Gegenstand geändert, nun: 1. Aufgaben der Kreiswerke sind die Übernahme der Aufgabe der Kommunalen Abfallwirtschaft, die Abwicklung der Entsorgungsverträge mit den dualen Systemen im Sinne der Verpackungsverordnung, die Förderung und der Einsatz erneuerbarer Energien und rationeller Energieanwendungen, die Versorgung der Einwohner des Versorgungsgebietes mit Trink- und Betriebswasser, die Bereitstellung des für öffentliche Zwecke benötigten Wassers, die Planung und Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs und einer Mobilitätszentrale sowie Dienstleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit dieser Aufgabe stehen. Hierzu gehören im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgabe der Kreiswerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgabe der Kreiswerke kann sich der Landkreis im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. 2. Die im Absatz 1 bezeichneten Aufgaben bezüglich der Übernahme der Kommunalen Abfallwirtschaft, der Abwicklung der Entsorgungsverträge mit dualen Systemen im Sinne der Verpackungsverordnung, die Förderung und der Einsatz erneuerbarer Energien und rationeller Energieanwendungen sowie die Planung und der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs und einer Möbilitätszentrale betreffen das Gebiet des Landkreises Cham. Das Wasserversorgungsgebiet umfasst die Gemeinden und Gemeindeteile des Landkreises für die die Aufgabe gem. Art. 52 LkrO von den kreisangehörigen Gemeinden auf den Landkreis übertragen wurde oder, soweit es sich um Gemeinden außerhalb des Landkreises handelt, für die die Aufgabe durch Abschluss einer Zweckvereinbarung nach Art. 7 KommZG auf den Landkreis übertragen wurde. 3. Die Kreiswerke sind im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Abs. 1 zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften, einschließlich des Erlasses von Bescheiden, für die Vereinbarung und die Erhebung von diesen Abgaben entsprechenden privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Entgelten (z. B. Baukosten- und Investitionszuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug.

Historie

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NameRolle
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seit 3.2.2026
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seit 10.10.2019
Sonstige

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