Fliesen-Pelz GmbH
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
74,00 |
954,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
73,00 |
953,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
36.758,67 |
37.342,03 |
| I.
Vorräte |
4.800,00 |
16.400,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.878,33 |
18.968,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.892,66 |
2.109,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.080,34 |
1.973,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
36.832,67 |
38.296,03 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.442,50 |
709,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
25.290,86 |
23.725,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
18.733,36 |
-1.565,67 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
2.947,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.890,17 |
34.639,89 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.890,17 |
34.639,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
36.832,67 |
38.296,03 |
Haftungsverhältnisse / Eventualverbindlichkeiten
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| Verbindlichkeiten
aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften |
9.038,73 |
8.993,73 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Fliesen-Pelz GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 1.000,-- wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,-- wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten mit dem
wahrscheinlichen Wert ihrer Inanspruchnahme gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Geschäfts- oder Firmenwert
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert. Die planmäßige
Verteilung des aktivierten Wertes wurde auf 15 Jahre
festgelegt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
VFE-Lage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Zdenko Veic, Karlsruhe, als alleinvertretungsberechtigter
und von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreiter Geschäftsführer geführt
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegen den Gesellschafter bestanden am Bilanzstichtag
folgende Forderungen bzw. Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeit gg. Gesellschaftern b.
1J
€ 1300,00
Die Angaben berücksichtigen nicht Beträge,
die dem Gesellschafter als Bezüge zuzurechnen sind.
Zdenko Veic
sonstige Berichtsbestandteile
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde in der
Gesellschafterversammlung am 01.06.2011 festgestellt.
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