Rehders
& Partner GmbH
Westendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.908,00 |
8.012,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.908,00 |
8.012,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
166.335,44 |
201.542,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
57.945,52 |
51.658,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
23.863,17 |
23.168,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
108.389,92 |
149.884,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.463,70 |
286,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
182.707,14 |
209.841,47 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
97.154,26 |
91.917,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
71.554,26 |
66.317,15 |
| davon
Gewinnvortrag |
58.317,15 |
40.341,64 |
| B.
Rückstellungen |
6.862,27 |
10.757,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
60.434,61 |
52.399,78 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
60.434,61 |
52.399,78 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.256,00 |
54.767,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
182.707,14 |
209.841,47 |
Anhang
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet. Die Neuanschaffungen im Jahr 2012 wurden
ausschließlich linear abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410 € wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und voll abgeschrieben.
Forderungen sonstige Vermögensgegenstände
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet. Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr,
innerhalb eines Jahres fällig.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht festgesetzten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstages
berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gemäß § 274a Nr. 5 HGB sind kleine
Kapitalgesellschaften von der Abgrenzung latenter Steuern
befreit. Diese Auffassung wird auch von der
Bundessteuerberaterkammer vertreten. Entsprechend der
speziellen gesetzlichen Regelung wurde von der
Befreiungsvorschrift Gebrauch gemacht.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführerin: Kirsten Schmidt
Von den Erleichterungen gem. § 286 HGB wird
Gebrauch gemacht.
Haftungverhältnisse gem § 251 HGB bestehen
nicht.
gez. Kirsten Schmidt
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 23.863,17 EUR.
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 23.168,17 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2013 festgestellt.
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