Böhm Gefahrenmeldesysteme GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Werner Fink seit 30.6.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fink Zahntechnik GmbHHeroldsbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluß für das Geschäftsjahr 2023Fink Zahntechnik GmbH1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zur Offenlegung Die Firma Fink Zahntechnik GmbH hat ihren Sitz in Heroldsberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Fürth unter der Nummer HRB 12003. Die Gesellschaft erfüllt die Merkmale einer "kleinen" Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Abschluss ist nach den Vorschriften des § 238 sowie der §§ 264 ff HGB aufzustellen. Die Gliederung der Bilanz, des Anlagennachweises und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften nach §§ 266, 268 Abs. 2 und 275 Abs. 2 HGB. Für die Offenlegung werden die Erleichterungsregelungen für "kleine Kapitalgesellschaften" gem. § 288 i.V.m. § 326 HGB angewandt. 2. Angaben zu Einzelposten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Bewertung der Vermögensgegenstände wurde nach den Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB, unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften, gemäß §§ 265 bis 283 HGB, vorgenommen. Der Ansatz der Zugänge zu den Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Auf geringwertige Wirtschaftsgüter wird im Jahr des Anlagezugangs die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs.2 EStG angewandt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken durch Bildung von Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten und Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken gebildet und in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden nach gesetzlicher Vorgabe die voraussichtlichen Kostensteigerungen sowie eine Abzinsung berücksichtigt. Der gebildeten Rückstellung für Pensionen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten vom 22.01.2024 zugrunde, mit folgenden Annahmen: Bewertungsverfahren Projected Unit Credit Method, Sterbetafeln "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck, Rechnungszins 1,82%, Fluktuation, Gehalts- und Rententrend je 0,00%, Pensionsalter 65, ergibt sich ein Erfüllungsbetrag in Höhe von € 278.688,00 und einen Vermögenswert (beizulegender Wert) € 217.925,00. Die Höhe der Ausschüttungssperre gem. § 253 Absatz 6 HGB ergibt sich aus dem Rechnungszins (7-Jahresdurchschnitt) 1,74% p. a., dem Erfüllungsbetrag € 281.389 und Rückstellung in Höhe von € 63.464,00 eine Ausschüttungssperre aus Unterschiedsbetrag von € 2.701,00. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Es bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von € 0,00 Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konnten im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Weitere Angaben Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Hans-Werner Fink bestellt. Zum 31. Dezember des Berichtsjahres bestanden im Sinne des § 42 Abs. 3 GmbHG folgende Verbindlichkeiten der Gesellschaft an ihre Gesellschafter:
Heroldsberg, den 19.11.2024 gez. Hans-Werner Fink sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.11.2024 festgestellt. |
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