Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 12003
Eingetragen
4.10.1999
Branche
Zahntechnische LaboratorienZahnarztpraxenErbringung von Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Gegenstand
Der Betrieb eines zahntechnischen Labors mit allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Werner Fink
seit 30.6.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Nürnberg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fink Zahntechnik GmbH

Heroldsberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 44.464,00 50.485,50
I. Sachanlagen 44.464,00 50.485,50
B. Umlaufvermögen 363.751,20 397.138,02
I. Vorräte 48.425,95 38.404,60
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 117.396,49 90.519,29
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 197.928,76 268.214,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten 15.210,97 14.709,89
D. Aktive latente Steuern 33.674,50 39.281,65
Aktiva 457.100,67 501.615,06

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 234.873,78 246.645,03
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 209.873,78 221.645,03
davon Gewinnvortrag 221.645,03 210.548,06
B. Rückstellungen 104.212,62 120.400,69
C. Verbindlichkeiten 118.014,27 134.569,34
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 104.416,80 110.336,19
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 13.597,47 24.233,15
Summe Passiva 457.100,67 501.615,06

Anhang zum Jahresabschluß für das Geschäftsjahr 2023

Fink Zahntechnik GmbH

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zur Offenlegung

Die Firma Fink Zahntechnik GmbH hat ihren Sitz in Heroldsberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Fürth unter der Nummer HRB 12003.

Die Gesellschaft erfüllt die Merkmale einer "kleinen" Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Abschluss ist nach den Vorschriften des § 238 sowie der §§ 264 ff HGB aufzustellen.

Die Gliederung der Bilanz, des Anlagennachweises und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften nach §§ 266, 268 Abs. 2 und 275 Abs. 2 HGB.

Für die Offenlegung werden die Erleichterungsregelungen für "kleine Kapitalgesellschaften" gem. § 288 i.V.m. § 326 HGB angewandt.

2. Angaben zu Einzelposten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Bewertung der Vermögensgegenstände wurde nach den Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB, unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften, gemäß §§ 265 bis 283 HGB, vorgenommen.

Der Ansatz der Zugänge zu den Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Auf geringwertige Wirtschaftsgüter wird im Jahr des Anlagezugangs die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs.2 EStG angewandt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken durch Bildung von Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten und Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken gebildet und in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden nach gesetzlicher Vorgabe die voraussichtlichen Kostensteigerungen sowie eine Abzinsung berücksichtigt.

Der gebildeten Rückstellung für Pensionen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten vom 22.01.2024 zugrunde, mit folgenden Annahmen:

Bewertungsverfahren Projected Unit Credit Method, Sterbetafeln "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck, Rechnungszins 1,82%, Fluktuation, Gehalts- und Rententrend je 0,00%, Pensionsalter 65, ergibt sich ein Erfüllungsbetrag in Höhe von € 278.688,00 und einen Vermögenswert (beizulegender Wert) € 217.925,00. Die Höhe der Ausschüttungssperre gem. § 253 Absatz 6 HGB ergibt sich aus dem Rechnungszins (7-Jahresdurchschnitt) 1,74% p. a., dem Erfüllungsbetrag € 281.389 und Rückstellung in Höhe von € 63.464,00 eine Ausschüttungssperre aus Unterschiedsbetrag von € 2.701,00.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Es bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von € 0,00 Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konnten im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

3. Weitere Angaben

Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Hans-Werner Fink bestellt.

Zum 31. Dezember des Berichtsjahres bestanden im Sinne des § 42 Abs. 3 GmbHG folgende Verbindlichkeiten der Gesellschaft an ihre Gesellschafter:

Hans-Werner Fink 81.364,76

 

Heroldsberg, den 19.11.2024

gez. Hans-Werner Fink

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 19.11.2024 festgestellt.

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