Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 140833
Eingetragen
19.1.2002
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von Software sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Karlheinz Kellerer
seit 17.1.2006
Geschäftsführer
Gregor Schmid
seit 19.1.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (7)

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
mgm technology partners GmbH
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Quality First Software GmbH

Geretsried

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 16.175,00 27.554,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.026,00 7.230,00
II. Sachanlagen 13.149,00 20.324,00
B. Umlaufvermögen 1.366.619,28 1.152.200,96
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 989.306,54 206.992,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 377.312,74 945.208,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.905,74 8.381,26
Summe Aktiva 1.385.700,02 1.188.136,22

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 445.258,17 308.512,39
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 283.512,39 14.054,86
III. Jahresüberschuss 136.745,78 269.457,53
B. Rückstellungen 74.874,00 72.964,00
C. Verbindlichkeiten 52.747,52 97.824,95
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 52.747,52 97.824,95
D. Rechnungsabgrenzungsposten 812.820,33 708.834,88
Summe Passiva 1.385.700,02 1.188.136,22

Anhang

Grundlagen und Methoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen wurden 2023 nicht vorgenommen.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Einzelerläuterungen

Angaben zur Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

Sonstige Angaben

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens von Herrn Gregor Schmid und Herrn Karlheinz Kellerer geführt.

Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

sonstige Berichtsbestandteile

Der Jahresabschluss wurde festgestellt am 26.03.2024
Unterzeichner gem. § 245 HGB:
Gez. Gregor Schmid, Geschäftsführer
Gez. Karlheinz Kellerer, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2024 festgestellt.

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