Dittmann
Werkzeug GmbH
Waldfeucht
(vormals: Heinsberg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.691,00 |
38.459,00 |
| I.
Sachanlagen |
31.691,00 |
38.459,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
161.825,64 |
139.082,05 |
| I.
Vorräte |
43.436,91 |
52.645,33 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
104.471,09 |
72.879,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.917,64 |
13.557,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.341,26 |
5.319,75 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
62.624,44 |
66.857,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
259.482,34 |
249.718,06 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
91.857,26 |
93.293,33 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.232,82 |
1.436,07 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
62.624,44 |
66.857,26 |
| B.
Rückstellungen |
2.033,00 |
2.066,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
257.449,34 |
247.652,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
164.202,07 |
171.861,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
259.482,34 |
249.718,06 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB
bestimmten Größenmerkmalen wie im Vorjahr als
kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Der
Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit (§ 252 (1) Nr. 2 HGB)
aufgestellt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen gem. §§ 274a und 288 HGB wurde
gebrauch gemacht.
Sofern eine Angabe einem Wahlrecht bezüglich der
Darstellung in der Bilanz oder dem Anhang unterliegt, wurde
dieses zu Gunsten des Anhangs ausgeübt.
II. Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und
Darstellung
Der Jahresabschluss der Dittmann Werkzeug GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie auf Grundlage der Bestimmungen
des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Auch waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Besondere Umstände, die dazu führen, dass
der Jahresabschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage vermitteln, liegen nicht vor
(§ 264 (2) Satz 2 HGB). Die Gliederung der Bilanz
sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Anlagevermögen
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten einschließlich angefallener
Anschaffungsnebenkosten, abzüglich von
Anschaffungskostenminderungen und planmäßiger
Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen erfolgen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Anlagegüter werden im Rahmen der steuerlich
zulässigen Sätze abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert angesetzt.
Kassen-, und Bankbestände wurden mit den durch
Protokoll, Saldenbestätigung und Kontoauszügen
nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, das Prinzip der verlustfreien
Bewertung wurde berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen werden so bemessen, dass sie
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
Rechnung tragen (§ 253 (1) HGB).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Umrechnungsgrundsätze
Probleme der Währungsumrechnung entstanden
nicht, da Forderungen und Verbindlichkeiten
ausschließlich in EUR bestehen.
III. Angaben zur Bilanz
Es bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 16.943,21
€ (§ 42 (3) GmbHG).
Es bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 36.358,99
€ (§ 42 (3) GmbHG).
IV. Sonstige Angaben
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Zur Geschäftsführerin war im abgelaufenen
Geschäftsjahr bestellt:
Frau Regina Dittmann, Waldfeucht
(Geschäftsführerin)
Angaben zu den Haftungsverhältnissen
Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB
sowie unter diesen Haftungsverhältnissen auszuweisende
Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen
(§ 268 Abs. 7 HGB) bestehen nicht.
Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen
Es bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine
Beteiligungsverhältnisse.
Die Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Geschäftsleitung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.10.2016 festgestellt.
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