OEM
Solarindustrie GmbH
Altkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
289,00 |
428,00 |
| I.
Sachanlagen |
289,00 |
428,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
73.278,04 |
59.348,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
70.277,40 |
53.669,71 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.000,64 |
5.678,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
73.567,04 |
59.776,46 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.036,42 |
16.361,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.046,33 |
-17.944,43 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.582,75 |
-14.083,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.207,00 |
2.834,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
53.323,62 |
40.581,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
73.567,04 |
59.776,46 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss der OEM Solarindustrie GmbH wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise die
Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB in Anspruch
genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert worden.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Zahlen des Vorjahres wurden in ihren
Wertansätzen unverändert übernommen.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände ermittelt und pro rata
temporis vorgenommen.
Die Vorräte wurden hinsichtlich der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der
Waren zu Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sowie
Bankguthaben wurden zum Nennwert bewertet. Soweit
bei den Forderungen Einzelrisiken erkennbar waren, wurde
diesen Risiken durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Das latente Ausfallrisiko sowie das Zins- und Skontorisiko
wurde durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Das
gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten sowie
Geschäftsvorfälle in
fremder Währung lagen nicht vor.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Angaben zu den Positionen der Bilanz
Die Aufgliederung der in der Bilanz ausgewiesenen
Positionen des
Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind dem
Anlagespiegel zu entnehmen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen/sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
in Höhe von EUR 45.570,72 (Vorjahr: EUR 33.454,00)
enthalten.
Sonstige Pflichtangaben
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse und keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch:
Rainer Schade, Sanitär- und
Heizungsinstallationsmeister, Altkirchen
Die Geschäftsführer waren wie folgt
vertretungsberechtigt:
Rainer Schade, befreit von den Beschränkungen
des § 181 BGB, einzelvertretungsberechtigt.
Altkirchen,
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2012 festgestellt.
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