NISSA
Fußbodenbau GmbH
Halle
(Saale)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
602.431,00 |
417.134,00 |
| I.
Sachanlagen |
602.431,00 |
417.134,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.419.640,67 |
1.368.743,94 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.069.289,45 |
578.538,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
17.000,82 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
10.045,94 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
350.351,22 |
790.205,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.723,25 |
8.505,19 |
| Aktiva |
2.027.794,92 |
1.794.383,13 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.450.799,23 |
1.281.214,82 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.206.214,82 |
1.006.663,58 |
| III.
Jahresüberschuss |
219.584,41 |
249.551,24 |
| B.
Rückstellungen |
55.336,00 |
108.025,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
521.659,69 |
405.143,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
420.916,04 |
264.671,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
100.743,65 |
140.471,77 |
| Passiva |
2.027.794,92 |
1.794.383,13 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der NISSA Fußbodenbau GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der NISSA Fußbodenbau GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 1.000,-- wurden im Jahr des
Zugangs abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit > 5 Jahre
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen nicht. Es sind keine Grundpfandrechte
auszuweisen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Bayazit,Latif
Halle, den
24.10.2024
gez.
Latif Bayazit, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.10.2024
festgestellt.
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