Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 16798
Eingetragen
13.3.2006
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenArchitekturbüros für HochbauIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
Betrieb eines Ingenieurbüros für Bauwesen sowie für Energie und Umwelt; Betrieb eines Baugeschäfts für Hoch- und Tiefbau (Ausführung von Bauleistungen); Handel mit Baustoffen sowie Fertigbauteilen auch als Im- & Export-Geschäft.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Daniel Wolf
seit 25.4.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Daniel Wolf
86150 Augsburg, Schlossermauer 59
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BauWolf GmbH

Kettershausen OT Mohrenhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 5.074,00 7.424,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 778,00 1.361,00
II. Sachanlagen 4.296,00 6.063,00
B. Umlaufvermögen 810.963,40 673.481,38
I. Vorräte 613.806,93 414.975,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 170.667,86 248.607,80
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.488,61 9.898,58
Summe Aktiva 816.037,40 680.905,38

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 6.317,04 50.759,94
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 25.759,94 -19.445,97
III. Jahresfehlbetrag 44.442,90 -45.205,91
B. Rückstellungen 18.739,19 30.021,98
C. Verbindlichkeiten 790.981,17 600.123,46
Summe Passiva 816.037,40 680.905,38

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Allgemeine Angaben

Die BauWolf GmbH hat ihren Sitz in Kettershausen-Mohrenhausen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Memmingen).

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personengesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 264 a HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Gesellschaften geltenden Angabeerleichterungen der § 274 a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr 31.12.2022 davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr 31.12.2021 davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 170.667,86 € 248.607,80 €

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 34.224,30 ausgewiesen.

Eigenkapital

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Abschluss- und Prüfungskosten und Erfüllung der Aufbewahrungspflichten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr 31.12.2022 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten 790.981,17 € 790.981,17 € 0,00 € 0,00 €
Vorjahr 31.12.2021 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten 600.123,46 € 600.123,46 € 0,00 € 0,00 €

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von

0,00 € ausgewiesen.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Ausgewiesen werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:

Arbeitnehmer

Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen durchschnittlich 3 Mitarbeiter beschäftigt.

Geschäftsführung

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit im Anhang keine Angaben über sonstige nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, habendiese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin ist Daniel Wolf als Geschäftsführer bestellt. Ihnen steht Einzelvertretungsberechtigung zu. Es wurde Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt.

Kettershausen-Mohrenhausen, den 04.10.2024

…………………………………………

Daniel Wolf

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.10.2024.

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