RA-MICRO
Rhein-Main Vertriebs GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
845,00 |
519,00 |
| I.
Sachanlagen |
795,00 |
469,00 |
| II.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
299.052,58 |
267.228,00 |
| I.
Vorräte |
109.752,12 |
100.820,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
181.810,72 |
150.979,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.489,74 |
15.428,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19,90 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
362.352,53 |
327.058,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
662.270,01 |
594.805,18 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| II.
Verlustvortrag |
339.840,47 |
410.054,10 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
35.294,35 |
-70.213,63 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
362.352,53 |
327.058,18 |
| B.
Rückstellungen |
59.628,15 |
35.420,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
602.641,86 |
559.384,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
662.270,01 |
594.805,18 |
Anhang
zum Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr
2012
1.
Allgemeine Angaben
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
Maßgabe der Vorschriften für
Kapitalgesellschaften des HGB und des GmbHG sowie unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung.
Die RA-MICRO Rhein-Main Vertriebs GmbH ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde
teilweise Gebrauch gemacht. Von der Erstellung eines
Lageberichts wurde abgesehen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
2.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach
Maßgabe der Vorschriften für
Kapitalgesellschaften des HGB und des GmbHG, insbesondere
§§ 266, 275 HGB. Von
größenabhängigen Erleichterungen des HGB
hinsichtlich Gliederung und Ausweis wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Im Jahresabschluss sind
sämtliche Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet. Es ist
vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb auf Dauer zu
dienen.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sowie
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und gegebenenfalls
vermindert um Anschaffungspreisminderungen sowie vermindert
um planmäßige Abschreibungen bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf deren
beizulegende Werte werden vorgenommen, sofern die
Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Abschreibungen erfolgen planmäßig
entsprechend der linearen Abschreibungsmethode über
die voraussichtliche Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten im Einzelfall unter EUR 410 liegen,
werden analog der steuerlichen Regelung des § 6 Abs. 2
EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten
bilanziert oder mit dem am Stichtag beizulegenden
niedrigeren Wert, wenn die Wertminderung voraussichtlich
von Dauer ist.
Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder mit deren ihnen am Stichtag
beizulegenden Werten bilanziert, wenn diese niedriger
waren.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit
dem Nominalwert abzüglich erforderlicher
Einzelwertberichtigungen bilanziert. Von der Bildung einer
Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen
Ausfallrisikos wurde abgesehen.
Das
Guthaben bei Kreditinstituten sowie der
Kassenbestand wurden zum Nominalwert bilanziert.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Stichtag, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, ausgewiesen.
Gezeichnetes Kapital ist mit dem Nennbetrag
bilanziert.
Die
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen betreffen die
Pensionszusage für den
Gesellschafter-Geschäftsführer Rainer Bardtke.
Bei der Bewertung wurden die Bewertungsvorgaben des §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB i.d.F. vom 25.05.2009 (BilMoG)
berücksichtigt, wonach Rückstellungen in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen
sind. Gemäß § 253 Abs. 2 HGB sind
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Bei der
Bewertung wurde von der Vereinfachungsregel gem.
§ 253 Abs. 2 S. 2 und S. 4 HGB Gebrauch gemacht,
wonach als Rechnungszins der durchschnittliche
Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von
fünfzehn Jahren zugrunde zu legen ist. Vorliegend
wurde dementsprechend der sich aus der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
ergebende fristenkongruente Rechnungszinssatz zum
31.12.2012 mit 5,04% zugrunde gelegt.
Es erfolgt eine Verrechnung mit dem an den
Pensionsanwartschaftsberechtigten insolvenzfest
verpfändeten Deckungsvermögen.
Die sonstigen
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie sind so
bemessen, dass sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken
in ausreichendem Umfang Rechnung tragen.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
4.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die
Entwicklung des Anlagevermögens auf Grundlage
der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie
die kumulierten Abschreibungen sind im Anlagenspiegel
dargestellt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die
sonstige Vermögensgegenstände haben
Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
Die Dotierung der
Pensionsrückstellungen erfolgte gem. folgender
Bewertungsprämissen:
Biometrische Annahmen:
|
Richttafeln 2005 G von
Dr. Klaus Heubeck
|
Rechnungszins:
|
5,04%
|
Bewertungsmethode:
|
modifiziertes
Teilwertverfahren (im VJ: PUC-Methode)
|
Fluktuation:
|
0,00%
|
Trend in der
Anwartschaftsphase:
|
0,00%
|
Trend in der
Rentenbezugsphase:
|
3,00% p.a.
|
Pensionierungsalter:
|
65 Jahre
|
Die Pensionsrückstellung wurde mit dem Aktivwert
der insolvenzfest an den Pensionsanwartschaftsberechtigten
verpfändeten Rückdeckungsversicherung
(EUR 2.691,17) verrechnet.
Der Unterschiedsbetrag aus der Neubewertung der
Pensionsrückstellung aufgrund der geänderten
Bewertungsvorgaben für die vorangegangenen Jahre
beträgt
EUR 40.382. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde
1/15 des Unterschiedsbetrages
(EUR 2.692,13) der Pensionsrückstellung
zugeführt.
Die
sonstige Rückstellungen betreffen
Rückstellungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen, für
ausstehende Rechnungen sowie für die
Aufbewahrungspflicht.
Die
Verbindlichkeiten (TEUR 603) haben Restlaufzeiten
von bis zu einem Jahr in
Höhe von EUR TEUR 480.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von TEUR 122 haben unbestimmte Restlaufzeit.
5.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist
bzw. war bestellt:
Herr
Rainer Bardtke
Der Geschäftsführer ist bzw. war
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2012 bestehen keine
Haftungsverhältnisse.
Sonstiges
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen "
Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in
Höhe von EUR 362.352,53 (im Vorjahr EUR 327.058,18)
aus. Die Gesellschaft ist damit "buchmäßig
überschuldet". Zur Abwendung der insolvenzrechtlichen
Überschuldung sind die Gesellschafter und weitere
Gläubiger bezüglich ihrer Darlehensforderungen
sowie sonstiger Forderungen in Höhe von insgesamt EUR
167.851,78 im Rang hinter alle anderen Gläubigern
zurück getreten. Zudem wurde seitens des
Gesellschafter-Geschäftsführers Rainer Bardtke
eine Patronatserklärung in Höhe von bis zu EUR
195.000,00 abgegeben.
Frankfurt, den 20. Mai 2014
gez.
Rainer Bardtke
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.05.2014 festgestellt.
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