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FRÜWE FRUCHTSAFT GmbHSersheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz zum 31. Dezember 2014Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2014I. Allgemeine AngabenDie Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 HGB. Der Abschluss wurde grundsätzlich nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften erstellt. Form der Aufstellung Der Jahresabschluss wird unter Berücksichtigung der folgenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt: a) Bilanz Gemäß Gliederungsvorschriften des § 266 HGB für große Kapitalgesellschaften. b) Gewinn- und Verlustrechnung Gliederung gemäß § 275 HGB (Gesamtkostenverfahren) c) Anhang Größenabhängige Erleichterungen wurden zum Teil in Anspruch genommen. d) Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr II. Methodenerläuterungen und Angaben zu BewertungsmaßnahmenNachstehend folgt, soweit dies für die Beurteilung des Jahresabschlusses wesentlich ist, eine Übersicht über die Wertansätze und die dabei unverändert gegenüber dem Vorjahr ausgeübten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte. Die Vermögens und Schuldposten sind unter Beachtung der Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten angesetzt. Bei den Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Sie sind nach der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Mitglieder von Organen der Gesellschaft Zum Geschäftsführer ist Herr Gerhard Kaufmann bestellt. Bezüge aus der Geschäftsführertätigkeit sind im Geschäftsjahr nicht angefallen. Der Beirat besteht aus folgenden Mitgliedern:
Im Berichtsjahr sind keine Aufwendungen für den Beirat entstanden. GewinnverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 30.791,87der sich aus einem Gewinnvortrag von EUR 29.216,65und einem Jahresüberschuss von EUR 1.575,22 zusammensetzt, auf neue Rechnung vorzutragen. Konzernabschluss Die Früwe Fruchtsaft GmbH wird in den Konzernabschluss der Winkels Getränke GmbH & Co. Holding KG, Sachsenheim einbezogen. Abschlussprüferhonorar Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar gemäß § 285 Nr. 17 HGB der Früwe Fruchtsaft GmbH sind in dem Konzernabschluss des Mutterunternehmens, der Winkels Getränke Logistik GmbH & Co. Holding KG, Sachsenheim enthalten. Insofern wird die Erleichterung gemäß §285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB in Anspruch genommen.
Sachsenheim, 30.06.2015 Gerhard Kaufmann, Geschäftsführer |
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