CSW-Beteiligungs GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 202145
Eingetragen
4.4.2008
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Beteiligung sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Clemens Wolking
seit 4.4.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
35.00%
35.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

49439 Steinfeld-Mühlen, Münsterlandstr. 22
8.750 €
35.00%
49439 Steinfeld-Mühlen, Münsterlandstr. 22
8.750 €
35.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CSW-Beteiligungs GmbH

Mühlen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Finanzanlagen

24.800,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

30.896,58

4.642,27

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

45,86

40,24

Summe Aktiva

30.942,44

29.482,51



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnrücklage

2.934,51

596,57

III. Jahresüberschuss

2.007,93

2.337,94

B. Rückstellungen

1.000,00

1.548,00

Summe Passiva

30.942,44

29.482,51

ANHANG


- Das Unternehmen unterliegt der Umsatzbesteuerung. Es wird die Kleinunternehmerregelgung des § 19 UStG angewendet.
- Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 (1) GewStG.
- Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.
- Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Diese Verpflichtung gilt nach § 140 AO auch für steuerliche Zwecke.
- Der Gewinn wird gem. § 5 (1) EStG ermittelt.
- Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
- Die Erstellung der vorliegenden Bilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 (1) EStG.
- Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

- Rückstellungen für Steuern und ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe des Betrages gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtungen notwendig sind.
- Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

- Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden werden grundsätzlich beibehalten. (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Die Bilanzkontinuität ist somit gewahrt.

- Es wurde das Wahlrecht auf Beibehaltung alter Bilanzierungsvorschriften bei der Umstellung auf das BilMog zum 01.01.2010 ausgeübt

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24.10.2011

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