art et fact GmbHLiquidiert

56626 Andernach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 22463
Eingetragen
29.2.2000
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenBetrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Gegenstand
Der Betrieb einer Agentur für Marketing und Kommunikation im Medienbereich.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Klothen
seit 10.2.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
50.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
art et fact GmbHEigenbeteiligung
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
13.050 €
50.00%
13.050 €
50.00%

Beteiligungen

NameAnteil
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

art et fact GmbH

Andernach

(vormals: Neuwied)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

690,00


1.722,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.164,32


39.624,29

II. Wertpapiere


12.500,00

12.500,00

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


10.972,11

54.636,43

17.611,19

C. Rechnungsabgrenzungsposten

939,64


0,00

Summe Aktiva

56.266,07


71.457,48



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

26.100,00

26.100,00

nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

-2.999,99


23.100,01


-2.999,99

II. Gewinnrücklagen

12.500,00


12.500,00

III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

13.017,13


7.115,19

IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-16.391,40

5.901,94

B. Rückstellungen

1.500,00

3.282,99

C. Verbindlichkeiten

22.540,33

19.557,35

Summe Passiva

56.266,07

71.457,48

ANHANG für Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne § 267 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Gliederungsgrundsätze und Ausweiswahlrechte

Der Jahresabschluss wurde nach §§ 242 ff. HGB i. V. mit den für Kapitalgesellschaften geltenden §§ 264 ff. HGB erstellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Vorschriften des § 266 HGB; die der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkosten­verfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

Gemäß § 272 Abs. 1 S. 3 HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 sind die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" offen abzusetzen. Insoweit wurden die bis zum 31. Dezember 2009 unter den "Ausstehenden Einlagen" aktivierten Beträge im Rahmen der Übergangsbilanz umgebucht. Von den Erleichterungen gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht; der Vorjahresbetrag wurde entsprechend umgebucht (§ 265 Abs. 2 S. 3 HGB).

Die Vorschriften zum Verrechnungsverbot gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurden beachtet; die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze wurden beibehalten.

Soweit die Vorschriften des Handelsgesetzbuches Angabe- bzw. Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang zulassen, erfolgen die vorgeschriebenen Angaben generell im Anhang.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs­posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Vorschriften des § 246 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB wurden beachtet.

Anlagevermögen

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt; die ausstehenden Einlagen offen hiervon abgesetzt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr

davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr

Vorjahr

davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

31,2

0,0

39,6

0,0

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr

davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr

Vorjahr

davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Verbindlichkeiten

22,5

22,5

19,6

19,6

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Stefan Klothen, Andernach.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Andernach den 28.12.2011

art-et-fact GmbH

Ludwigstr. 1

56626 Andernach ]

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde durch die Gesellschafterversammlung am 29.12.2011 festgestellt.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.12.2011

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