Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
art et fact GmbHLiquidiert
56626 Andernach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Klothen seit 10.2.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
art et fact GmbHEigenbeteiligung | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
art et fact GmbHAufgelöst | 50.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
art et fact GmbHAndernach(vormals: Neuwied)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG für Geschäftsjahr 2010Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne § 267 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Gliederungsgrundsätze und Ausweiswahlrechte Der Jahresabschluss wurde nach §§ 242 ff. HGB i. V. mit den für Kapitalgesellschaften geltenden §§ 264 ff. HGB erstellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Vorschriften des § 266 HGB; die der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Gemäß § 272 Abs. 1 S. 3 HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 sind die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" offen abzusetzen. Insoweit wurden die bis zum 31. Dezember 2009 unter den "Ausstehenden Einlagen" aktivierten Beträge im Rahmen der Übergangsbilanz umgebucht. Von den Erleichterungen gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht; der Vorjahresbetrag wurde entsprechend umgebucht (§ 265 Abs. 2 S. 3 HGB). Die Vorschriften zum Verrechnungsverbot gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurden beachtet; die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze wurden beibehalten. Soweit die Vorschriften des Handelsgesetzbuches Angabe- bzw. Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang zulassen, erfolgen die vorgeschriebenen Angaben generell im Anhang. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Vorschriften des § 246 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB wurden beachtet. Anlagevermögen Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden
entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt; die ausstehenden Einlagen offen hiervon abgesetzt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Stefan Klothen, Andernach. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Andernach den 28.12.2011 art-et-fact GmbH Ludwigstr. 1 56626 Andernach ] Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde durch die Gesellschafterversammlung am 29.12.2011 festgestellt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.12.2011 |
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