Mormina Vertriebs GmbHLiquidiert

53111 Bonn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 17403
Eingetragen
5.10.2009
Branche
Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und GewürzenGroßhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenVerarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-Ersatz
Gegenstand
Vertrieb von Haushalts- /Gastronomiekaffeemaschinen, Kaffee und Zubehör.

Historie

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Management

NameRolle
Manuela Passaniti
seit 5.10.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Alfter
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mormina Vertriebs GmbH

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 6.975,00 6.975,00
davon eingefordert 6.975,00 6.975,00
B. Anlagevermögen 51.661,00 14.588,00
I. Sachanlagen 51.661,00 14.588,00
C. Umlaufvermögen 274.583,23 6.679,62
I. Vorräte 200.338,22 1.514,96
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 49.299,46 1.416,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.945,55 3.748,61
D. Rechnungsabgrenzungsposten 7.595,70 312,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 340.814,93 28.554,62

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 30.130,27 12.881,42
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 12.118,58 0,00
III. Jahresüberschuss 17.248,85 -12.118,58
B. Rückstellungen 2.000,00 500,00
C. Verbindlichkeiten 308.684,66 15.173,20
Bilanzsumme, Summe Passiva 340.814,93 28.554,62

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Das Wahlrecht naöch § 274a Abs. 5 HBG wurde in Anspruch genommen.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Von der Vereinfachungsregelung - volle oder halbe Jahresabschreibung bei Zugang bis Mitte des Geschäftsjahres und danach - wurde gemäß EStR 44 Abs. 2 Satz 3 Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 410,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Finanzanlagen

Finanzanlagen sind nicht vorhanden.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionsrückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nicht eingegangen.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

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