EBE - Elsflether Bioenergie GmbH
Am Tidehafen 7, 26931 Elsfleth, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philipp Johannes, geb. Schneider Dr. Hill seit 2.8.2022 | Geschäftsführer |
Hans-Ulrich Behnecke seit 7.10.2015 | Geschäftsführer |
Birgit, geb. Kuchinke Hagebölling seit 15.9.2015 | Geschäftsführer |
Nicolas Friedrich Ludwig Christoph seit 12.12.2013 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 74.90% | |
Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Finanzbehörde | 25.10% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EBE - Elsflether Bioenergie GmbHElsflethJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGI. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen Die EBE - Elsflether Bioenergie GmbH (im Folgenden "Gesellschaft") mit Sitz in Elsfleth wird im Handelsregister am Amtsgericht Oldenburg unter HRB 208413 geführt. Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb von Heizkraftwerken auf Biomassebasis und der Verkauf von hierdurch produzierten Energien. II. Grundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss der EBE - Elsflether Bioenergie
GmbH, Elsfleth, für das Geschäftsjahr 2023 ist
nach den handelsrechtlichen Vorschriften über die
Rechnungslegung von Gesellschaften mit
Soweit Ausweise wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
ausgeübt werden können, sind die
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Fremdleistungen) bzw. unter Ansatz von Lohn-, Material- und angemessenen Gemeinkosten (Eigenleistungen), vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde kein Gebrauch gemacht. Fremdkapitalzinsen sind, soweit sie auf Fremdkapital entfallen, welches zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes verwendet wird, und soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, einbezogen. Das bewegliche Sachanlagevermögen wird grundsätzlich linear zeitanteilig ab dem Monat des Zugangs abgeschrieben. Die Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauern erfolgt auf Basis der betriebs- oder branchenspezifischen Erfahrungen in Bezug auf die wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten und bewegt sich zwischen 1 und 33 Jahren. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Vermögensgegenstände wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag für das einzelne Wirtschaftsgut 250 EUR nicht übersteigen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als 250 EUR und bis zu 800 EUR betragen, werden in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG aufgenommen, welches im selben Jahr in voller Höhe als Aufwand in Abzug gebracht wird. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag bewertet. Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungskostenminderungen werden entsprechend berücksichtigt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt; für das allgemeine Kreditrisiko besteht eine Pauschalwertberichtigung. Die übrigen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten sowie der Kassenbestand sind zu Nennwerten aktiviert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der Ausweis der Aufwendungen für Aufzinsung erfolgt im Finanzergebnis. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Latente Steuern werden nach dem bilanzorientierten Abgrenzungskonzept des § 274 HGB bilanziert, nach dem alle Bilanzierungs- und Bewertungsdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz einzubeziehen sind. Die Bewertung erfolgt mit den am Bilanzstichtag gültigen Steuersätzen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Aufgrund einer konzernweiten Entscheidung wird vom Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB erstmalig Gebrauch gemacht. IV. Bilanzerläuterungen 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel (Anlage 4) dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
3. Latente Steuern Die zu aktiven latenten Steuern führenden Differenzen betreffen die abweichende Bewertung von Rückstellungen für Jubiläen, drohenden Verlusten und Verlustvorträgen. Es wurde vom Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB Gebrauch gemacht und aktive latente Steuern aus Bilanzdifferenzen gebildet. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte mit einem Steuersatz in Höhe von 30,875 Prozent (Vj. 30,900 Prozent). Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten entfallen die folgenden bilanzierten aktiven latenten Steuern:
* Im Jahr 2022 wurde vom Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. 4. Angaben des Gesamtbetrags i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB In Höhe der aktiven latenten Steuern besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB insoweit diese nicht durch frei verfügbare Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags bzw. abzüglich eines Verlustvortrags gedeckt sind. 5. Eigenkapital Gesellschafter der EBE - Elsflether Bioenergie GmbH sind die Koehler Renewable Energy GmbH, Oberkirch, mit 74,9 Prozent der Anteile und die Hamburger Energiewerke GmbH, Hamburg, mit 25,1 Prozent der Anteile. Zum 31. Dezember 2023 beträgt das gezeichnete Kapital 2.000 TEUR und ist voll eingezahlt.
Die Kapitalrücklage wurde gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebildet und resultiert in voller Höhe aus Einzahlungen der Gesellschafter. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 2.056 TEUR, der sich aus dem Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2023 von 1.237 TEUR und einem Gewinnvortrag von 3.293 TEUR zusammensetzt, auf neue Rechnung vorzutragen. 6. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen des Personalbereichs von insgesamt 96 TEUR (Vj. 96 TEUR) und Drohverlustrückstellungen von 478 TEUR (Vj. 0 TEUR). 7. Verbindlichkeiten
Auf die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 33 TEUR (Vj. 14. TEUR) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und 19 TEUR (Vj. 90 TEUR) auf sonstige Verbindlichkeiten. Im Rahmen des Darlehensvertrags der EBE - Elsflether
Bioenergie GmbH in Höhe von
§ Erstrangige Grundschuld in Höhe von 21.640.000,00 EUR auf dem mit dem Biomassekraftwerk bebauten Betriebsgrundstück § Sicherungsabtretung aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Stromeinspeisung sowie aus folgenden für den Betrieb des Biomassekraftwerks wesentlichen Verträgen (Globalzession): - Direktvermarktungsvertrag mit Hamburger Energiewerke GmbH, Hamburg, vom 28. Oktober 2014 - Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche aus den Errichtungsverträgen für das Biomassekraftwerk - Brennstoff-Liefervertrag mit Brüning Megawatt GmbH, Fischerhude, vom 23. Juli 2013 sowie die erste Änderung vom 14./19. Juli 2016 - Dampfliefervertrag, Servicevertrag und Erdgasliefervertrag mit Omni-Pac GmbH Verpackungsmittel, Elsfleth, vom 30. Mai 2013 - Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherungen für das Biomasse-Heizkraftwerk § Raumsicherungsübereignung aller mobilen Bestandteile des Biomasse-Heizkraftwerks sowie des Vorratsvermögens § Eintrittoptionsvertrag bzgl. Brennstoff-Liefervertrag mit Brüning Megawatt GmbH, Fischerhude, vom 23. Juli 2013 sowie die erste Änderung vom 14./19. Juli 2016 § Eintrittoptionsvertrag bzgl. Direktvermarktungsvertrag mit Hamburger Energiewerke, Hamburg, vom 28. Oktober 2014 § Vereinbarung zur Begrenzung des Holzpreisänderungsrisikos mit Koehler Renewable Energy GmbH und Hamburger Energiewerke GmbH, Hamburg § Verpfändung des Kontokorrentkontos, Schuldendienstreservekontos und Instandhaltungsreservekontos der Hamburger Sparkasse AG. 8. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) Haftungsverhältnisse sind nicht bilanzierte Eventualverbindlichkeiten, die in Höhe der am Bilanzstichtag maximal möglichen Inanspruchnahme ausgewiesen werden. Gemäß § 73 AO haftet die Gesellschaft als Organgesellschaft für solche Steuern des Organträgers Koehler Holding SE & Co. KG, Oberkirch, für welche die umsatzsteuerliche Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist. Den Steuern stehen die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, da es keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass die Organträgerin ihren Steuerverpflichtungen nicht nachkommen wird. V. Sonstige Pflichtangaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB
Bei allen Leasingverträgen handelt es sich um Operating-Lease-Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte in der Gesellschaft führen. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt. 2. Belegschaft (§ 285 Nr. 7 HGB) Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer, getrennt nach Gruppen (§ 285 Nr. 7 HGB):
3. Gesamtbezüge (§ 285 Nr. 9 a, b HGB) Die Geschäftsführer erhalten für ihre Tätigkeit keine Bezüge von der Gesellschaft. 4. Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB) § Herr Dr. Philipp Hill (Kaufmännischer Geschäftsführer), Bad Heilbrunn § Frau Birgit Hagebölling (Technische Geschäftsführerin), Braunschweig § Herr Hans-Ulrich Behnecke (Mitgeschäftsführer), Flensburg § Herr Björn Grams (Mitgeschäftsführer), Haan (seit 01.11.2023) Der Beruf der Geschäftsführungsmitglieder ist mit ihrer Organstellung identisch. Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft
gemeinsam mit einem weiteren Mitglied der
5. Mutterunternehmen (§ 285 Nr. 14 HGB) Der Jahresabschluss der EBE - Elsflether Bioenergie GmbH, Elsfleth, wird zum 31. Dezember 2023 in den Konzernabschluss der Koehler Renewable Energy GmbH, Oberkirch, (kleinster Kreis von Unternehmen) einbezogen, der bei der das Unternehmensregister führenden Stelle (Bundesanzeiger Verlag) einzureichen ist. Zudem wird der Jahresabschluss in den Konzernabschluss der Koehler Holding SE & Co. KG, Oberkirch, (größter Kreis von Unternehmen) einbezogen. Dieser Konzernabschluss ist bei der das Unternehmensregister führenden Stelle (Bundesanzeiger Verlag) einzureichen. 6. Abschlussprüferhonorar (§ 285 Nr. 17 HGB) Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt 25 TEUR (Vj. 22 TEUR) und betrifft in Höhe von 20 TEUR (Vj. 20 TEUR) Abschlussprüfungsleistungen und in Höhe von 5 TEUR (Vj. 2 TEUR) sonstige Bestätigungsleistungen. 7. Erwartete Auswirkungen des Gesetzes zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG) (§ 285 Nr. 30a HGB) Da sich die Umsatzerlöse im Konzernabschluss der Koehler Holding SE & Co. KG in zwei der letzten vier Geschäftsjahre auf mehr als 750 Mio. Euro belaufen, findet das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen (BGBl. I 2023, 397) auf die Koehler-Gruppe Anwendung. Die sich aus der Anwendung des Gesetzes ergebenden Folgen für die Koehler-Gruppe werden derzeit analysiert und aufbereitet. Eine erste vergangenheitsorientierte Analyse der CbCR-Daten ist bereits erfolgt. Hieraus ergeben sich erste Anhaltspunkte, dass die Koehler-Gruppe gegebenenfalls in den ersten Jahren die CbCR-Safe-Harbour-Regelungen in Anspruch nehmen kann. 8. Nachtragsbericht (§ 285 Nr. 33 HGB) Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichen Auswirkungen für die Gesellschaft eingetreten. WEITERE DATEN
Beschluss über die Verwendung des
Bilanzgewinns:
Die Gesellschafter der EBE - Elsflether Bioenergie GmbH beschlossen in der Gesellschafterversammlung am 20.06.2024 folgende Gewinnverwendung: Der Bilanzgewinn in Höhe von 2.055.995,42 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Elsfleth, den 28. März 2024 gez. Dr. Philipp Hill, Birgit Hagebölling, Hans-Ulrich Behnecke und Björn Grams Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. Juni 2024 |
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