BELFOR Deutschland GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eva Jansing seit 17.1.2022 | Prokura |
Mark-Andre Dr. Nusselein seit 3.8.2020 | Geschäftsführer |
Stefan Holländer seit 18.2.2019 | Geschäftsführer |
Thomas Schmitz seit 30.3.2017 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
BELFOR Luxembourg SA | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BELFOR Europe GmbHDuisburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht 2021I. Grundlagen des Konzerns1. Geschäftsmodell Der Konzern ist einer der führenden global auftretenden Anbieter für Brand- und Wasserschadenssanierung. Das umfasst gewerbliche Großschäden im Industriebereich von Maschinen, Anlagen und Gebäuden, bis hin zur Beseitigung von Schäden bei privaten Haushalten aus der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Die BELFOR Europe GmbH ist die Holding der europäischen und asiatischen Gesellschaften des BELFOR Europe Konzerns. Diese setzen das operative Geschäft um und bearbeiten die lokalen Märkte unter Berücksichtigung der regionalen geschäftlichen und kulturellen Gegebenheiten. Sämtliche Gesellschaften des BELFOR Europe Teilkonzerns werden in den Konzernabschluss der globalen BELFOR Gruppe auf Ebene der BELFOR Holdings Inc., Wilmington, Delaware, USA, einbezogen. Zum 31.12.2021 wurden mit der Muttergesellschaft 38 weitere Gesellschaften in den Teilkonzernabschluss einbezogen. Aufgrund von Akquisitionen während des Geschäftsjahres wurden in 2021 die Quadra srl mit Sitz in Montemurlo, Italien sowie die Rølund A/S mit Sitz in Sorø, Dänemark erstmals in den Teilkonzern einbezogen. BELFOR ist weltweiter Partner für Versicherungsunternehmen und betreut nahezu alle großen Versicherungen in über 20 Ländern. Die BELFOR Europe GmbH stellt für das Geschäftsjahr 2021 als Mutterunternehmen erstmalig einen Teilkonzernabschluss und einen Teilkonzernlagebericht auf. In Vorjahren wurden mit Ausnahme der Akquisitionen des Geschäftsjahres sämtliche in diesen Teilkonzernabschluss einbezogenen Gesellschaften in den Teilkonzernabschluss der BELFOR Gibraltar Ltd. einbezogen. Sämtliche im Teilkonzernlagebericht der BELFOR Gibraltar Ltd. für das Geschäftsjahr 2020 aufgestellten Prognosen für das Geschäftsjahr 2021 entsprachen inhaltlich den Prognosen für den Teilkonzern der BELFOR Europe GmbH und werden daher im Folgenden dem Prognosevergleich zugrunde gelegt. 2. Leistungsindikatoren Die Leistungsindikatoren, nach denen die Unternehmen des BELFOR Europe Konzerns gesteuert werden, sind im Wesentlichen Umsatz und operatives Ergebnis (EBIT). Der Konzern erwirtschaftete 2021 Umsatzerlöse von 536,5 Mio. € (Vorjahr 442,7 Mio. €) und daraus ein EBIT von 24,6 Mio. € (Vorjahr 9,8 Mio. €). Damit wurde die im Vorjahr aufgestellte Prognose eines moderaten Umsatzwachstums insbesondere aufgrund von Starkregenereignissen in Europa übertroffen. Der EBIT profitierte in diesem Jahr unwesentlich von einem durchgeführten Immobilienverkauf. Auch der um diesen Verkauf bereinigte EBIT hat den prognostizierten EBIT übertroffen. Ein weiterer Leistungsindikator ist die Anzahl der Mitarbeiter. Der Konzern beschäftigte in 2021 durchschnittlich 3.283 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.793 Mitarbeiter). Davon entfallen 834 auf administrative und 2.448 auf operative Mitarbeiter (Vorjahr 714 MA / 2.079 MA). Die Anzahl der Mitarbeiter zum 31.12.2021 betrug 3.431 (Vorjahr 2.916 MA). Davon entfallen 845 auf administrative und 2.586 auf operative Mitarbeiter (Vorjahr 722 MA / 2.194 MA). II. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDas Schadensgeschäft ist grundsätzlich von der konjunkturellen Entwicklung abgekoppelt. Die meisten Schäden kommen nicht auf Basis von ökonomischen Faktoren zustande, sondern sind auf die Witterungsbedingungen und höhere Gewalt zurückzuführen. Der einzige erwähnenswerte Einfluss betrifft eine niedrigere Verfügbarkeit von Arbeitskräften sowie steigende Lohnkosten bei positiver konjunktureller Entwicklung, was zu Margendruck führt. III. Wirtschaftsbericht1. Geschäftsverlauf und Lage Der BELFOR Europe Konzern ist abgesehen von einigen Randbereichen im Wesentlichen in der Brand- und Wasserschadensanierung tätig und ist globaler Marktführer in diesem Segment. Das Geschäft der Brand- und Wasserschadensanierung ist grundsätzlich konjunkturunabhängig. Es ist dagegen sehr stark beeinflusst von dem Eintritt von Brand-, Wasser- und Sturmschäden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Ereignisse ist schwer zu prognostizieren und variiert stark. Infolgedessen ist die Leistung der einzelnen Länder in der Regel recht volatil. Die Umsätze und die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter verteilen sich wie folgt auf die Regionen Europa und Asien:
Das Jahr 2021 stand einerseits unter dem Einfluss der COVID-19-Pandemie, andererseits unter den Starkregenereignissen in einigen Ländern Westeuropas. In Summe konnte die Gruppe die in den letzten Jahren erreichten Höchstumsätze erneut übertreffen. Hierbei ist der erneute Anstieg des Umsatzes vor allem auf die Länder Deutschland, Schweiz und Österreich und die dortigen Starkregenereignisse im Jahr 2021 zurückzuführen. Die übrigen Länder Europas konnten trotz der fortwährenden COVID-19-Pandemie größtenteils Umsatzzuwächse im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen. In Italien und Dänemark ist jeweils ein Großteil der Umsatzzuwächse auf die während des Geschäftsjahres durchgeführten Akquisitionen zurückzuführen. In Asien erzielte die Gruppe einen Umsatzrückgang, welcher einerseits auf einen großen Desinfizierungsauftrag im Vorjahr zurückzuführen ist. Zum anderen litt das asiatische Geschäft und insbesondere das internationale Großschadengeschäft weiterhin unter den durch die COVID-19-Pandemie bedingten Reiserestriktionen. Hinsichtlich Forschung und Entwicklung betreibt der BELFOR Europe Konzern ein Trainings- und Forschungszentrum in Deutschland, das technische Beratung und Training anbietet sowie neue Herausforderungen analysiert, die sich von Zeit zu Zeit im Markt ergeben. Es unterstützt die technische Ausbildung der BELFOR Mitarbeiter. Gleichzeitig arbeitet das Trainings- und Forschungszentrum an der Verbesserung operativer Prozesse und entwickelt bzw. verbessert Verfahren und Prozesse in der Sanierung. Zusätzlich arbeiten die Gesellschaften innerhalb der Gruppe konstruktiv zusammen, um die Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Vertriebsbereich und der Projektdurchführung für zukünftige Optimierungen nutzen und besser an Kundenbedürfnisse anpassen zu können. In unterschiedlichen Ländern fördert BELFOR die Gesundheit der Mitarbeiter in unterschiedlicher Art und Weise - so werden z.B. Vorsorgeuntersuchungen und Fitnessprogramme angeboten. Die BELFOR Mitarbeiter bilden einen sehr wichtigen Erfolgsfaktor. Die Aus- und Weiterbildung der operativ tätigen Mitarbeiter wird durch standardisierte Verfahren laufend gefördert und die Gesellschaften setzten sich für fortschrittliche Arbeitsbedingungen ein. Die operativen Mitarbeiter sind überwiegend tariflich gebunden. Tariferhöhungen werden zusammen mit dem Betriebsrat o.ä. verhandelt. Darüber hinaus bestehen Vergütungsvereinbarungen auf einzelvertraglicher Basis. Im abgelaufenen Jahr wurde die Anzahl der Mitarbeiter um rund 18 % gesteigert, der Anstieg wurde vor allem durch das Vereinigte Königreich sowie die Länder Dänemark, Österreich und Deutschland verursacht. Die Gesellschaften der BELFOR Gruppe befolgen die geltenden Umweltschutzrichtlinien und Gesetze sowie die internen Richtlinien und Vorgaben der Gruppe. Bezüglich der Auftragslage bleibt festzuhalten, dass ein langfristiger Auftragsbestand aufgrund des Geschäftsmodells der BELFOR Gruppe nicht besteht. Vielmehr ist der Auftragsbestand durch fallweise Schadensereignisse gekennzeichnet. Die Beseitigung einzelner Schadensereignisse wie Fluten, Tornados und Großbrände können sich allerdings über mehrere Wochen oder Monate hinziehen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Investitionen in das Sachanlagevermögen - ohne Berücksichtigung aktivierter Leasingverhältnisse - in Höhe von 10,9 Mio. € (Vorjahr: 9,6 Mio. €) getätigt. Diese entfallen im Wesentlichen auf Ausstattung (4,5 Mio. €, Vorjahr: 5,0 Mio. €), Fahrzeuge (2,3 Mio. €, Vorjahr: 1,5 Mio. €), Maschinen (1,9 Mio. €, Vorjahr: 1,2 Mio. €), IT Hardware (1,4 Mio. €, Vorjahr 1,0 Mio. €) und Immobilien (0,6 Mio. €, Vorjahr: 0,7 Mio. €). Die Investitionen des Berichtsjahres wie auch die für 2022 geplanten Investitionen werden über eigene liquide Mittel finanziert. Im Rahmen des Verkaufs der globalen BELFOR Gruppe an das Private Equity Unternehmen American Securities im Jahr 2019 wurde vereinbart, dass Immobilien, die bisher Eigentum von Gesellschaften des BELFOR Europe Konzerns waren, an die bisherigen Anteilseigner der globalen BELFOR Gruppe veräußert werden. Gleichzeit sollten die bisherigen Eigentümer der Immobilien diese jedoch im Rahmen von Leasingvereinbarungen weiter nutzen können (Sale-and Leaseback Transaktionen). Sale-and-Leasebacks betreffend 4 Immobilien wurden in 2019 bereits durchgeführt. Die letzte Transaktion wurde im Jahr 2021 durchgeführt. Insgesamt wurden in den Jahren 2021 und 2019 im Rahmen der realisierten Sale-and-Leasebacks bei den Grundstücken und Bauten Buchwerte in Höhe von 6,6 Mio. € ausgebucht sowie Gewinne und Verluste aus Abgängen von 5,1 Mio. € realisiert. Im selben Zuge wurden Nutzungsrechte von 6,1 Mio. € und Leasingverbindlichkeiten von 14,2 Mio. € angesetzt. 1.1. Vermögens- und Kapitalstruktur Die Bilanzsumme beläuft sich auf 338,6 Mio. € (Vorjahr: 309,4 Mio. €), wobei 122,0 Mio. € (Vorjahr: 109,4 Mio. €) auf langfristiges Vermögen und 217,4 Mio. € (Vorjahr: 200,0 Mio. €) auf kurzfristiges Vermögen entfallen. Die Sachanlagen und Nutzungsrechte bilden mit 84,0 Mio. € (Vorjahr: 78,0 Mio. €) die wesentliche Position des langfristigen Vermögens. Es setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Grundstücken und Bauten in Höhe von 41,6 Mio. € (Vorjahr: 43,7 Mio. €) - hiervon zum Jahresende 38,5 Mio. € (Vorjahr: 39,5 Mio. €) nach IFRS 16 angesetzte Leasingverhältnisse - sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 38,9 Mio. € (Vorjahr: 31,5 Mio. €) - hiervon zum Jahresende 17,9 Mio. € (Vorjahr: 12,4 Mio. €) nach IFRS 16 bilanzierte Leasingverhältnisse. Die immateriellen Vermögenswerte von 24,6 Mio. € (Vorjahr: 17,2 Mio. €) setzen sich im Wesentlichen aus dem Goodwill von 19,7 Mio. € (Vorjahr: 14,1 Mio. €) und den geleisteten Anzahlungen von 1,6 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) zusammen. Mit 13,1 Mio. € (Vorjahr: 12,8 Mio. €) bilden die latenten Steueransprüche den drittgrößten Posten. Das kurzfristige Vermögen umfasst insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 96,7 Mio. € (Vorjahr: 73,0 Mio. €) sowie Forderungen aus Auftragsfertigung in Höhe von 67,8 Mio. € (Vorjahr: 51,6 Mio. €). Der Anstieg dieser Posten um insgesamt 16,2 Mio. € ist insbesondere auf einen Anstieg des Umsatzvolumens zurückzuführen. Die liquiden Mittel von 36,7 Mio. € (Vorjahr: 49,8 Mio. €) repräsentieren fast ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten. Bei einem Eigenkapital von 47,7 Mio. € (Vorjahr: 48,9 Mio. €) ist die Eigenkapitalquote der BELFOR Europe Gruppe mit 14,09 % gegenüber dem Vorjahr (15,8 %) leicht zurückgegangen. Dies ist insbesondere auf Zugänge zum Konsolidierungskreis zurückzuführen. Den Großteil der langfristigen Verbindlichkeiten (113,4 Mio. €, Vorjahr: 113,0 Mio. €) bilden die finanziellen Schulden mit 86,9 Mio. € (Vorjahr: 85,1 Mio. €), welche zum Jahresende im Wesentlichen auf langfristige Leasingverbindlichkeiten entfallen. Den zweitgrößten Posten bilden die Pensionsrückstellungen mit 20,6 Mio. € (Vorjahr: 24,9 Mio. €). Innerhalb der kurzfristigen Verbindlichkeiten (177,5 Mio. €, Vorjahr: 147,5 Mio. €) stellen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten mit 66,4 Mio. € (Vorjahr: 54,2 Mio. €) den größten Posten dar. Der zweitgrößte Posten besteht in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Verpflichtungen (40,4 Mio. €, Vorjahr: 34,4 Mio. €). 1.2. Finanzlage Das Cash Pool System innerhalb des BELFOR Europe Konzerns, bei dem die BELFOR Europe GmbH Cash Pool Führer ist, ist Basis für die Optimierung der Finanzierung. Durch das Cash Pool System und eine verfügbare, aber zum Jahresende nicht genutzte Kreditlinie wird eine jederzeit ausreichende Liquidität für die europäischen und asiatischen Aktivitäten sichergestellt. Die Gesellschaften des BELFOR Europe Konzerns sind vertraglich in die globale Gesamtkonzernfinanzierung der BELFOR Holdings Inc. eingebunden. Aufgrund der langfristig ausgelegten globalen Finanzierung ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaften des BELFOR Europe Konzerns jederzeit in ausreichendem Maße gesichert. Der Mittelzufluss aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit liegt bei 16,7 Mio. € (Vorjahr: 53,1 Mio. €). Dies ist insbesondere auf einen deutlichen Anstieg des Working Capital zurückzuführen (Anstieg um 39,3 Mio. €, Vorjahr: Rückgang um 13,2 Mio. €), gegenläufig haben sich um 16,1 Mio. € höhere Cash Flows ausgewirkt (56,0 Mio. €, Vorjahr 39,9 Mio. €). Im Bereich der Investitionstätigkeit sind insgesamt 13,0 Mio. € (Vorjahr: 16,8 Mio. €) netto abgeflossen. Der Rückgang der Netto-Investitionen um 3,8 Mio. € ist im Wesentlichen durch niedrigere Auszahlungen für Zugänge konsolidierter Unternehmen (4,0 Mio. €; Vorjahr: 6,6 Mio. €) bedingt. Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit liegt mit 16,9 Mio. € über dem Vorjahresniveau (15,9 Mio. €). Dies ist insbesondere auf einen Anstieg der Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten (16,0 Mio. €, Vorjahr: 15,4 Mio. €) zurückzuführen. Nach wechselkursbedingten Veränderungen des Finanzmittelbestandes führt dies im Ergebnis im Vergleich zu 2020 zu einem um 13,1 Mio. € höheren Bestand an liquiden Mitteln, der zum Stichtag 36,7 Mio. € beträgt (Vorjahr: 49,8 Mio. €). Im Teilkonzern werden derivative Finanzinstrumente allein zur Sicherung von Zins- und Währungsrisiken eingesetzt. Der Teilkonzern BELFOR Europe kann darauf bauen, dass der Konzern der BELFOR Holdings Inc. die Covenants erfüllt und somit die globale Finanzierung des Konzerns gesichert ist. 1.3. Ertragslage Der Umsatz des BELFOR Europe Konzerns beträgt in 2021 536,5 Mio. € (Vorjahr: 442,7 Mio. €). Der mit Abstand größte Umsatzanteil kommt aus Deutschland. Der Anstieg des Umsatzes resultiert hauptsächlich aus dem Volumen von Starkregenereignissen in Europa. Zudem ist der Umsatzanstieg sowohl auf organisches Wachstum als auch auf zusätzliche Volumina durch die erfolgten Akquisitionen zurückzuführen. Bei einem Materialaufwand von 232,3 Mio. € (Vorjahr: 195,7 Mio. €) generierte der BELFOR Europe einen Rohertrag von 304,2 Mio. € (Vorjahr: 247,2 Mio. €). Die Rohertragsmarge hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert (56,7 %, Vorjahr: 55,8 %). Der BELFOR Europe Konzern verzeichnet im Geschäftsjahr 2021 ein operatives Ergebnis (EBIT) von 24,6 Mio. € oder 4,6 % der Umsatzerlöse (Vorjahr: 9,8 Mio. €, 2,2 %). Der Anstieg resultiert insbesondere aus einer durch die Starkregenereignisse bedingten hohen Auslastung der Kapazitäten sowie einzelner Rückstellungsauflösungen. Das Finanzergebnis (-5,4 Mio. €, Vorjahr: -5,2 Mio. €), entfällt zum Großteil auf Zinsaufwendungen. Während der Zinsaufwand für Leasing im Vergleich zum Vorjahr konstant 1,6 Mio. € beträgt, sind die Zinsaufwendungen aus Pensionen um 0,1 Mio. € auf 0,2 Mio. € zurückgegangen. Bei einem Gewinn vor Steuern von 19,3 Mio. € (Vorjahr: 4,6 Mio. €) fiel ein Steueraufwand in Höhe von 7,0 Mio. € (Vorjahr: 3,0 Mio. €) an, der sich aus einem laufenden Steueraufwand von 6,8 Mio. € (Vorjahr: 3,7 Mio. €) und einem latenten Steueraufwand von 0,2 Mio. € (Vorjahr: -0,7 Mio. €) zusammensetzt. Insgesamt wird für 2021 ein Jahresüberschuss von 12,3 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €) ausgewiesen. 2. Prognose-, Chancen - und Risikobericht Chancen und Risiken werden im Folgenden entsprechend ihrer potenziellen Auswirkungen auf den BELFOR Europe Konzern, in absteigender Reihenfolge dargestellt. 2.1. Prognose- und Chancenbericht Als Teil der Geschäftsstrategie wird sich der BELFOR Europe Konzern weiterhin auf den Ausbau des Kerngeschäftsbereiches der weltweiten Brand- und Wasserschadensanierung konzentrieren. Die Marktbedingungen haben sich dabei gegenüber den Vorjahren - auch durch die anhaltende COVID19-Pandemie - nicht wesentlich verändert. Die zu erwartende wachsende Anzahl von Naturkatastrophen sowohl in Europa als auch in Asien wird nach unserer Auffassung das Geschäft des BELFOR Europe Konzerns in den künftigen Jahren auch weiterhin beeinflussen. Diese Naturkatastrophen stellen auf der einen Seite die Chance eines nicht unerheblichen Umsatz- und Ertragspotentials dar, auf der anderen Seite verändern sie jedoch die Wettbewerbsbedingungen, indem neue Wettbewerber angezogen werden. Bezüglich des Basisgeschäftes ohne Elementarschäden gehen wir von keinem dynamischen Marktwachstum aus. Ein Wachstum für die BELFOR-Gruppe in dem Basisgeschäft ist auch davon abhängig, ob ausreichend qualifiziertes Fachpersonal gefunden werden kann. Chancen sehen wir weiterhin im Ausbau unserer Marketing- und Vertriebsaktivitäten, um unsere Wettbewerbsposition zu stärken. Für 2022 erwarten wir gegenüber 2021 ein leichtes Umsatzwachstum von +1-2 %. Für den EBIT erwarten wir einen deutlicheren Rückgang (- 10-15 %), da der EBIT im Jahr 2021 insbesondere von den Starkregenereignissen profitiert hat. 2.2. Risikobericht Der BELFOR Europe Konzern verfügt über ein internes Kontrollsystem als Bestandteil der operativen Unternehmensplanung und -steuerung, um Risiken und Chancen zu erkennen, zu bewerten und auf sie reagieren zu können. Das Risikomanagement umfasst detaillierte Planungsrechnungen der einzelnen Tochtergesellschaften sowie deren konsolidierte monatliche Berichterstattung. Die Berichterstattung erfolgt über ein zentrales Standardsystem und enthält darüber hinaus weitere umfangreiche Informationen zu dem laufenden Geschäftsbetrieb. Die Geschäftsführung erhält zeitnah Abweichungsanalysen und Risikofrühwarnungen vom Beteiligungscontrolling. Die Geschäftsführung geht den etwaigen Hinweisen und Abweichungen nach und adressiert diese mit dem Management vor Ort. Die Risikostruktur des Konzerns wird unverändert zum Vorjahr eingeschätzt, da es in dieser Hinsicht keine spürbare Veränderung des Geschäftes gegeben hat. Alle identifizierten Risiken sowie Chancen werden für den Betrachtungszeitraum als eher gering eingestuft. Der Risiko- und Chancenbetrachtungszeitraum entspricht dem einjährigen Prognosezeitraum. Die BELFOR Holdings Inc. ist über einen Bankenpool langfristig kreditfinanziert, wobei in die entsprechenden Kreditvereinbarungen die wesentlichen Gesellschaften des BELFOR Europe Konzerns eingebunden sind. Die Liquidität ist über diese Finanzierung ausreichend gesichert. Mögliche Risiken durch Schwankungen der Konzernliquidität schätzen wir aufgrund der ausreichenden Kreditlinien und langfristigen Finanzierung durch BELFOR Holdings Inc. als gering ein. Die wesentlichen kurzfristigen Darlehen in ausländischen Währungen werden zum Zeitpunkt der Entstehung durch Währungsswaps kursgesichert. Dabei werden insbesondere Währungsrisiken aus der Finanzierung der Nicht-Euro-Gesellschaften über Devisentermingeschäfte kursgesichert. In einem fortlaufenden Optimierungsprozess verstärkt der BELFOR Europe Konzern das Forderungsmanagement. Auch im Jahr 2021 wurden Schritte zu der Verkürzung der Zeitspanne der Außenstände unternommen. Mit dieser Ausrichtung wird dazu beigesteuert, das Risiko von Forderungsausfällen zu reduzieren sowie die Liquidität weiterhin zu verbessern. Um die Risiken aus Sach- und Personalinvestitionen zu reduzieren und um Investitionen aus Konzernsicht besser beurteilen zu können, bestehen Genehmigungsprozesse. Wesentliche Ausgaben, die von diesen Genehmigungsprozessen betroffen sind, werden in regelmäßigen Sitzungen der Geschäftsleitung diskutiert und entschieden. Zusätzlich werden über diese Genehmigungsprozesse auch die Themenkomplexe wie Materialeinkauf geregelt. Langfristige Rahmenverträge mit Personaldienstleistern, Fahrzeugherstellern und Versicherungsgesellschaften sollen Preisänderungsrisiken reduzieren. Die zentrale Rechtsabteilung ist in diese Vorgänge involviert und unterstützt den gesamten BELFOR Europe Konzern in den rechtlichen und vertraglichen Angelegenheiten, bevor diese der Geschäftsleitung zur Entscheidung vorgelegt werden. Es sind Verhaltensmaßregeln ("Code of Compliance") für die BELFOR Gruppe in Kraft gesetzt und an alle Mitarbeiter des BELFOR Europe Konzerns kommuniziert worden, welche die gültigen BELFOR Grundwerte als Bestandteil unseres Risikomanagementsystems unterstützen und damit zum langfristigen Geschäftserfolg von BELFOR beitragen. Der BELFOR Europe Konzern arbeitet weltweit mit einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherungsgesellschaften, Industrie- und Privatkunden zusammen, wobei insbesondere das Geschäft mit mehreren global aufgestellten Versicherungsgesellschaften einen erheblichen Anteil am Gesamtumsatz ausmacht. Die Umsatz- und Ergebnisanteile der BELFOR Gruppe sind so zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften verteilt, dass keine der Versicherungen einen besonders hohen Einfluss auf das Konzernergebnis hat. Die bestehenden Risiken aus dem Wegfall einzelner Geschäftsbeziehungen oder durch Preisänderungen könnten die Einzelgesellschaftsergebnisse beeinflussen. Durch die Vielzahl und Unterschiedlichkeit der Geschäftsbeziehungen zu großen Versicherungsgesellschaften sehen wir auf Konzernebene jedoch keine materiellen oder gar bestandsgefährdenden Risiken.
Duisburg, den 18. März 2022 Die Geschäftsführung Sheldon Yellen Conor Roche Elvir Kolak Dr. Mark-Andre Nusselein KONZERNABSCHLUSSfür die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021Konzern Bilanz zum 31. Dezember 2021 in T€BELFOR Europe GmbHAktiva
Konzern Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021
Konzern Gesamterfolgsrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021
Entwicklung des Konzerneigenkapitalsfür die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021
Weitere Erläuterungen zur Entwicklung der sonstigen Rücklagen erfolgen unter der Textziffer 10. Konzern Kapitalflussrechnung
Weitere Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung erfolgen unter der Textziffer 25. KONZERNANHANGA. GRUNDLAGENKonzernabschluss nach IFRS Die globale BELFOR Gruppe ist ein weltweit führender Anbieter im Bereich der Sanierung von Brand-, Wasser- und Sturmschäden und ist insbesondere in den Kernmärkten Europa und Nordamerika vertreten. Der Teilkonzern BELFOR Europe GmbH mit Sitz in Duisburg (im Folgenden "der BELFOR-Konzern") - eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Duisburg unter der Registernummer HRB 8426 - entstand zum 09.10.2006 durch den Erwerb aller europäischen und asiatischen Aktivitäten der BELFOR Gruppe durch die BELFOR Europe GmbH. Zum 04.04.2019 hat das Private Equity Unternehmen American Securities durch Erwerb aller Anteile an der ultimativen Konzernmutter BELFOR Holdings Inc. Beherrschung über die globale BELFOR Gruppe erlangt. Der Konzernabschluss der BELFOR Europe GmbH, Duisburg zum 31.12.2021 wurde freiwillig gem. § 315e Abs. 3 HGB bzw. nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 nach den am Abschlussstichtag gültigen und von der Kommission der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und stimmt mit diesen überein. Weitere Angaben erfolgen nach nationalen Vorschriften gemäß § 315e Abs. 1 HGB. Der Konzernabschluss umfasst das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 und stellt den ersten IFRS-konformen Konzernabschluss der BELFOR Europe GmbH unter Anwendung der Vorschriften von IFRS 1 dar. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurde von der Erleichterung des IFRS1.D16b Gebrauch gemacht. Ausgangspunkt war der Konzernabschluss der Belfor (Gibraltar) Ltd. für das Geschäftsjahr 2020. Eine Überleitungsrechnung nach IFRS 1.23 ff wurde nicht aufgestellt, da die BELFOR Europe GmbH zuvor keinen Konzernabschluss nach nationalem Recht aufgestellt hat. Der Konzernabschluss wird in EURO (€) aufgestellt, wobei die Beträge in Tausend EURO (T€) dargestellt werden. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Differenzen in der Größenordnung von einem T€ ergeben. Zur besseren Übersicht sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung verschiedene Positionen zusammengefasst. Sie werden im Anhang ausführlich dargestellt. Die Bilanz wurde entsprechend IAS 1 in langfristige und kurzfristige Posten gegliedert. Vermögenswerte und Schulden sind grundsätzlich als kurzfristig einzustufen, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder erfüllt werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der zum 31.12.2021 gemäß IFRS aufgestellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der BELFOR Europe GmbH werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Einzelabschluss der BELFOR Europe GmbH wird ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Konzernabschluss wurde von der Geschäftsführung der alleinigen Gesellschafterin Luxembourg SA., Luxembourg, Luxembourg mit Datum der Unterschrift unter diesen Konzernabschluss zur Veröffentlichung freigegeben. Die Anschrift der Konzernmutter, der BELFOR Europe GmbH lautet: Keniastraße 24, 47269 Duisburg. Ultimative Konzernmutter ist die BELFOR Holdings Inc., Wilmington, Delaware/USA. Die BELFOR Holdings Inc. stellt den Konzernabschluss für den größten und gleichzeitig kleinsten Kreis von Unternehmen auf, in die die BELFOR Europe GmbH einbezogen wird. Konsolidierungsgrundsätze Tochterunternehmen, die die BELFOR Europe GmbH gemäß IFRS 10 direkt oder indirekt beherrscht, sind nach den Regeln der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Die assoziierten Unternehmen sind von untergeordneter Bedeutung. Daher wird auf die at Equity Einbeziehung sowie eine separate Darstellung der Positionen in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet. Die assoziierten Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen deckt sich der Stichtag des Einzelabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses 31.12.2021. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt des Erwerbs der Beherrschung (IFRS 3). Der Teil des Kaufpreises, der in Erwartung zukünftiger positiver Zahlungsrückflüsse aus dem Unternehmenserwerb getätigt wurde und nicht bestimmten bzw. bestimmbaren Vermögenswerten im Wege der vollständigen Neubewertung zuzuordnen ist, wird als Goodwill unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen. Entsprechend IFRS 3 wird der jeweilige Goodwill nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich überprüft, bzw. sofern Anzeichen einer Wertminderung vorliegen, einer unterjährigen Überprüfung der Werthaltigkeit (Impairment Test) unterzogen und gegebenenfalls auf einen niedrigeren erzielbaren Betrag, der dem höheren Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht, abgeschrieben. Festgestellte Wertminderungen der Goodwills werden ergebniswirksam berücksichtigt. Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Tochterunternehmen werden eliminiert. Zwischenergebnisse im langfristigen Vermögen und im Vorratsvermögen aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Abgrenzung und Änderung des Konsolidierungskreises Zum 31.12.2021 werden neben der BELFOR Europe GmbH insgesamt 36 (Vorjahr: 33) inländische und ausländische Tochterunternehmen konsolidiert. Im Geschäftsjahr wurde die Beteiligung an der britischen Holdinggesellschaft in den BELFOR-Konzern eingelegt. Es wurden eine italienische und eine dänische Gesellschaft erworben. Eine asiatische Gesellschaft wurde gegründet. Außerdem wurden jeweils zwei französische und zwei belgische Gesellschaften verschmolzen sowie eine französische und eine britische Gesellschaft liquidiert. Sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden einer deutschen Personengesellschaft sind durch Anwachsung auf die deutsche Muttergesellschaft übergegangen. Währungsumrechnung Die Berichtswährung der BELFOR Europe GmbH ist der EURO. Die Währungsumrechnung von Tochtergesellschaften in einem Nicht-Euro-Land erfolgt gemäß IAS 21 nach der Methode der funktionalen Währung. Da sämtliche Tochterunternehmen ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben, ist die jeweilige Landeswährung die funktionale Währung. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden in den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen mit dem Kassakurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden der Einzelabschlüsse von Gesellschaften aus einem Nicht-Euro-Land erfolgt zu Stichtagskursen, während die Werte der Gewinn- und Verlustrechnung mit Jahresdurchschnittskursen umgerechnet werden. Goodwills aus der Kapitalkonsolidierung sowie im Rahmen der Kapitalkonsolidierung erfasste Anpassungen des beizulegenden Zeitwertes der erworbenen Vermögenswerte und Schulden von ausländischen Gesellschaften werden dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Währungsunterschiede aus der Umrechnung in die Berichtswährung werden erfolgsneutral in der Währungsrücklage im Eigenkapital erfasst und mit Abgang erfolgswirksam. Solche Differenzen entstehen bei der Umrechnung von Vermögens- und Schuldposten von Nicht-Euro-Konzerngesellschaften, sofern der aktuelle Umrechnungskurs vom Vorjahreskurs abweicht, sowie durch den Unterschied zwischen Durchschnitts- und Stichtagskurs bei der Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz. Die für den BELFOR-Konzernabschluss wichtigsten Kurse von Nicht-Euro-Ländern sind:
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich auf Basis der historischen Kosten mit Ausnahme der zum beizulegenden Zeitwert angesetzten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten inklusive derivativer Finanzinstrumente und Planvermögen. Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten am Erfüllungstag (settlement date) aktiviert und - mit Ausnahme der Grundstücke - linear über ihre Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Bei Vermutung eines Wertminderungsbedarfs werden sie daraufhin überprüft, ob Gründe für eine Wertminderung vorliegen. Sind die Grundlagen für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr gegeben, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Dabei dürfen die fortgeführten Anschaffungskosten der Sachanlagen nicht überschritten werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen alle Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen. Die Kosten selbst erstellter Sachanlagen umfassen neben den Einzelkosten auch diejenigen Teile der Gemeinkosten, die der Herstellung direkt zurechenbar sind. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Ein qualifizierter Vermögenswert liegt vor, wenn ein Zeitraum von mehr als einem Jahr erforderlich ist, diesen in seinen beabsichtigten gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen. Abschreibungen erfolgen linear über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Die Restbuchwerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethode werden mindestens an jedem Geschäftsjahresende überprüft. Sofern die Erwartungen von früheren Einschätzungen abweichen, erfolgen die Änderungen gemäß IAS 8 als Änderung von Schätzungen. Gewinne und Verluste aus Abgang werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert ermittelt und ergebniswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. Leasingverhältnisse sind Vereinbarungen, bei denen der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Recht auf Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum und gegen Zahlung eines Entgelts überträgt. Ein Leasingverhältnis liegt nur dann vor, wenn der Leasingnehmer die Kontrolle über das Nutzungsrecht erlangt. Kontrolle hat der Leasingnehmer dann, wenn er berechtigt ist im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Verwendung des identifizierten Vermögenswerts zu ziehen und allein über die Nutzung des Vermögenswerts zu entscheiden. Leasingverhältnisse werden im Rahmen der Bilanzierung als Leasingnehmer grundsätzlich als Nutzungsrecht und als Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der erwarteten Leasingzahlungen in der Bilanz erfasst. Hiervon ausgenommen sind Leasingverhältnisse über geringwertige- (low value asset leases) und immaterielle Vermögenswerte, sowie solche mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten (short term leases). Es erfolgt keine Trennung zwischen Leasingkomponenten und Nicht-Leasingkomponenten, d.h. auch alle Nicht-Leasingzahlungen eines Leasingvertrags werden in der Bilanz erfasst, sofern die Zahlungen nicht variabel sind ohne an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt zu sein, und sie auch nicht quasifix sind. Die Leasingzahlungen enthalten auch erwartete Zahlungen aus Restwertgarantien sowie Zahlungen für die Ausübung von hinreichend sicheren Kauf- und Kündigungsoptionen. Alle übrigen variablen Zahlungen werden als Aufwand erfasst. Zur Abzinsung wird der implizite Zins des Leasingverhältnisses oder, sofern dieser nicht bekannt ist, der adäquate Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingverhältnisses genutzt. Die Leasingverbindlichkeiten werden nach der Effektivzinsmethode bewertet und fortgeschrieben. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts bestimmen sich grundsätzlich aus der Höhe der Leasingverbindlichkeit im Zugangszeitpunkt. Im Rahmen der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht über die Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig linear abgeschrieben und ggf. um außerplanmäßige Wertminderungen angepasst. Geht der angemietete Vermögenswert am Ende des Leasingverhältnisses in das Eigentum des Leasingnehmers über oder ist eine Kaufoption bzw. ein Andienungsrecht hinreichend sicher, dann wird das Nutzungsrecht über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts abgeschrieben. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten am Erfüllungstag (settlement date), vermindert um lineare und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich über die vertragliche oder geschätzte Nutzungsdauer. Die Restbuchwerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethode werden mindestens an jedem Geschäftsjahresende überprüft. Sofern die Erwartungen von früheren Einschätzungen abweichen, erfolgen die Änderungen gemäß IAS 8 als Änderung von Schätzungen. Konzessionen und Lizenzen werden über drei bis sieben Jahre abgeschrieben. Sämtliche Nutzungsdauern sind begrenzt. Sofern bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten, deren zukünftiger Nutzen dem Konzern wahrscheinlich zufließen wird, die Kosten zuverlässig bewertet werden können, werden diese mit ihren Herstellungskosten aktiviert. Diese umfassen neben den Einzelkosten auch diejenigen Teile der Gemeinkosten, die der Herstellung direkt zurechenbar sind. Bei den Namensrechten (Trademarks) wird bei der Erstkonsolidierung jeweils von einer begrenzten Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren (Vorjahr: 3 bzw. 10 Jahren) ausgegangen. Daher werden sie über den vorgenannten Zeitraum planmäßig abgeschrieben und nicht gemäß IAS 36.10 jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Bei den Goodwills wird die Werthaltigkeit der aktivierten Buchwerte gemäß IAS 36 mindestens einmal jährlich auf Basis von so genannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating units) überprüft. Im BELFOR-Konzern bestanden im Geschäftsjahr 10 cash generating units (Vorjahr 10). Auf 9 (Vorjahr: 7) dieser Einheiten ist im Rahmen der Erstkonsolidierung ein Goodwill allokiert worden. Im Rahmen der Werthaltigkeitstests werden die Buchwerte der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (carrying amounts) mit ihrem erzielbaren Betrag (recoverable amount), der dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (fair value less costs of disposal) und Nutzungswert (value in use) entspricht, verglichen. Im BELFOR-Konzern wird der erzielbare Betrag grundsätzlich durch den Nutzungswert ermittelt; liegt dieser unter dem Buchwert, so wird geprüft, ob der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten nicht zu einem höheren Wert führt. In der Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag wird eine außerplanmäßige Abschreibung erfasst. Der beizulegende Zeitwert spiegelt die bestmögliche Schätzung des Betrags wider, für den ein unabhängiger Dritter die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten am Bilanzstichtag erwerben würde. Hierfür nach bester Schätzung anfallende Veräußerungskosten werden abgezogen. Grundlage der Ermittlung des Nutzungswertes bildet eine Detailplanung der zukünftigen Zahlungsströme auf Basis des Cashflows vor Zinsen und Steuern abzüglich Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen für einen Zeithorizont von drei Jahren sowie einer ewigen Rente für die Jahre nach dem Detailplanungszeitraum. Die Detailplanung basiert jeweils auf vom Management genehmigten Finanzplänen, die einen Zeithorizont von 3 Jahren umfassen und die auch für interne Zwecke verwendet werden. Bei der Berechnung der ewigen Rente wird unverändert ein zukünftiges Unternehmenswachstum von 1 % berücksichtigt. Die so ermittelten Zahlungsströme werden mit den für jede cash generating unit individuell ermittelten gewichteten Gesamtkapitalkosten abgezinst, um den Nutzungswert der cash generating unit zu bestimmen. Bei den cash generating units des BELFOR-Konzerns lag der sachgerecht ermittelte gewichtete Gesamtkapitalkostensatz zwischen 7,4 % und 10,1 % (Vorjahr zwischen 6,0 % und 8,0 %; 01.01.2020 zwischen 4,9 und 6,8) vor Steuern. Die für die Werthaltigkeitstest für die Jahre 2021, 2020 und zum 01.01.2020 verwendeten Parameter sind nachfolgend einzeln pro cash generating unit dargestellt.
Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert der cash generating unit, wird eine ergebniswirksame Abschreibung auf den Goodwill und gegebenenfalls auf die restlichen Vermögenswerte vorgenommen. Generell gilt für Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer: Sofern ein auslösendes Ereignis (triggering event) vorliegt, werden Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer und Sachanlagevermögen durch den Vergleich des Buchwertes mit dem erzielbaren Betrag auf einen Wertminderungsbedarf untersucht. Sofern den einzelnen Vermögenswerten keine eigenen unabhängigen Finanzmittelzuflüsse zugeordnet werden können, erfolgt die Überprüfung der Wertminderung auf Basis der nächst umfassenderen cash generating unit. Die finanziellen Vermögenswerte werden in die folgenden Bewertungskategorien eingestuft:
Die Klassifizierung ist abhängig vom Geschäftsmodell für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und von den vertraglichen Zahlungsströmen. Liegt die Zielsetzung des Geschäftsmodells des Konzerns darin, die Schuldinstrumente zu halten, um so die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Wird die Zielsetzung des Geschäftsmodells des Konzerns dadurch erreicht, dass sowohl die vertraglichen Zahlungsströme von Schuldinstrumenten vereinnahmt als auch Schuldinstrumente veräußert werden, werden die Schuldinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. In beiden Fällen kann der Konzern unwiderruflich die Fair Value Option ausüben und eine erfolgswirksame Bewertung der Schuldinstrumente zum beizulegenden Zeitwert vornehmen. Schuldinstrumente werden nur dann umklassifiziert, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung solcher Vermögenswerte ändert. Eigenkapitalinstrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden im Konzern erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Wenn ein Eigenkapitalinstrument nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern beim erstmaligen Ansatz die unwiderrufliche Entscheidung treffen, dieses erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wobei nur Erträge aus Dividenden im Periodenergebnis erfasst werden, sofern sie keine Kapitalrückzahlung darstellen. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (fair value) folgt einer dreistufigen Fair-Value-Hierarchie. Für den beizulegenden Zeitwert wird der unangepasste Börsen- oder Marktpreis auf einem hinreichend aktiven Markt zugrunde gelegt (Stufe 1). Ist ein solcher Preis nicht verfügbar, ist der Börsen- oder Marktpreis auf einem aktiven Markt für ähnliche Finanzinstrumente heranzuziehen oder andere Bewertungstechniken, bei denen die angewandten Parameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 2). In allen anderen Fällen wird auf Bewertungstechniken zurückgegriffen, bei denen nicht alle wesentlichen angewandten Parameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 3). Bei der Einschätzung einer möglichen Wertminderung werden alle verfügbaren Informationen wie Marktbedingungen, Dauer und Ausmaß des Wertrückgangs berücksichtigt. Liegen substanzielle Hinweise für eine Wertminderung vor, erfolgt eine erfolgswirksame Abwertung. Sind die Grundlagen für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr gegeben, erfolgt eine entsprechende Anpassung zum Marktwert. Bei Schuldinstrumenten werden Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten bilanziert zu fortgeführten Anschaffungskosten direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, bilanziert erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (derzeit nicht mehr relevant) wird der zuvor im sonstigen Ergebnis angesetzte kumulierte Gewinn oder Verlust aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert und bilanziert erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Hat der Konzern entschieden Effekte aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten im sonstigen Ergebnis darzustellen, erfolgt nach der Ausbuchung des Instruments keine spätere Umgliederung dieser Gewinne und Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung. Sonstige langfristige Ausleihungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert und anschließend mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Eine Abzinsung erfolgt bei unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Ausleihungen mit Laufzeiten über einem Jahr. Für erkennbare Einzelrisiken werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, sofern die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus diesen Vermögenswerten auslaufen. Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. In der Regel erfolgt dies zum Durchschnittswert oder unter Berücksichtigung von Fifo (first in first out), andere Verfahren werden nicht angewandt. Bestandsrisiken im Zusammenhang mit einer geminderten Verwertbarkeit wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Ist der Nettoveräußerungswert der Vorräte zum Abschlussstichtag niedriger als deren Buchwert, werden die Vorräte auf den Nettoveräußerungswert abgeschrieben. Diese Wertberichtigungen sind als Erhöhung des Materialaufwandes (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) oder als Bestandsminderung (unfertige, fertige Erzeugnisse) erfasst. Soweit bei zuvor abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, wird die daraus resultierende Wertaufholung regelmäßig als Minderung des Materialaufwands (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) oder Bestandserhöhung (unfertige, fertige Erzeugnisse) erfasst. Im Rahmen der Auftragsfertigung (Kundenverträge) werden die bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten zu den voraussichtlichen Gesamtkosten (Kostenbudget) in Verhältnis gesetzt. Die anteiligen Auftragserlöse werden auf Basis des so ermittelten Fertigstellungsgrades korrelierend erfasst (inputbasierte Methode zur Messung des Leistungsfortschritts auf Basis der Kosten). Die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Auftragsfertigung (Vertragsvermögenswerte und -schulden) werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades zu Verkaufspreisen, d.h. Kostenaufwendungen einschließlich realisierter Gewinne abzüglich Teilabrechnungen, ausgewiesen. Verluste aus Aufträgen werden unabhängig vom erreichten Fertigstellungsgrad sofort und in voller Höhe in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Verluste erkennbar werden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber Beteiligungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie übrige nicht finanzielle Vermögenswerte werden zunächst zum Transaktionspreis und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode, abzüglich Wertberichtigungen, angesetzt. Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz an, dem zufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab dem erstmaligen Ansatz der Forderungen zu erfassen sind. Fremdwährungsforderungen werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Derivative Finanzinstrumente wie z.B. Termingeschäfte, Optionen und Swaps werden ausschließlich für Sicherungszwecke eingesetzt, um Währungs- und Zinsrisiken aus dem operativen Geschäft bzw. den daraus resultierenden Finanzierungserfordernissen zu reduzieren. Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt bei Zugang und zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert. Derivative Finanzinstrumente mit einem positiven beizulegenden Zeitwert werden unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten, Derivate mit einem negativen beizulegenden Zeitwert unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Gewinne bzw. Verluste aus der Zeitbewertung von derivativen Finanzinstrumenten werden innerhalb des übrigen Finanzergebnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Aktive und passive latente Steuern werden für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften und der IFRS-Konzernbilanz - mit Ausnahme von steuerlich nicht ansetzbaren Firmenwerten - sowie für steuerliche Verlustvorträge angesetzt. Aktive latente Steueransprüche werden nur insoweit berücksichtigt, wie deren Realisierung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der jeweils aktuellen Rechtslage zum Zeitpunkt der Realisierung voraussichtlich gelten werden. Die Saldierung der latenten Steuern erfolgt entsprechend den Regeln des IAS 12. Steuerforderungen und Steuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Rückstellungen für Pensionen werden aufgrund von Verpflichtungen aus laufenden Renten und aus Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Leistungen des Konzerns variieren je nach rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Die betriebliche Altersversorgung des BELFOR-Konzerns besteht sowohl aus beitragsorientierten als auch aus leistungsorientierten Versorgungssystemen. Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen besteht über die Entrichtung der Beiträge hinaus keine weitere Verpflichtung. Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für betriebliche Altersversorgung im Rahmen eines leistungsorientierten Plans erfolgt nach der in IAS 19 vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (projected unit credit method) auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten. Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden unter Berücksichtigung biometrischer Daten sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Falls die ermittelte Leistungsverpflichtung oder der Fair Value des Planvermögens zwischen dem Beginn und dem Ende eines Geschäftsjahres aufgrund von erfahrungsbedingten Anpassungen oder Änderungen der zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Annahmen steigen oder sinken, entstehen hieraus sogenannte versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste. Diese werden erfolgsneutral erfasst und in den Gewinnrücklagen im Eigenkapital ausgewiesen. Effekte aus Planänderungen werden erfolgswirksam im Dienstzeitaufwand berücksichtigt. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil der Rückstellungszuführung wird als Zinsaufwand innerhalb des Finanzergebnisses gezeigt. Alle sonstigen Rückstellungen werden auf Basis von IAS 37 gebildet, soweit eine rechtliche oder faktische Außenverpflichtung besteht, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruht. Der Vermögensabfluss muss wahrscheinlich und zuverlässig ermittelbar sein. Verbindlichkeiten werden mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente zunächst zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten und in der Folge mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Der Kategorie "At amortised Cost" sind insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Kredite zugeordnet. Verbindlichkeiten aus Derivaten werden der Kategorie finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert zugeordnet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind in einem gewissen Umfang Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet worden, die die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen im Konzern und den Ausweis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Erträge und Aufwendungen beeinflussen. Die wesentlichen Schätzungen und Annahmen betreffen die Ermittlung der Pensionsrückstellungen (Festlegung der Parameter) und die sonstigen Rückstellungen sowie die Parameter im Rahmen der Impairment-Tests von Goodwills. Den jeweiligen Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die den aktuellsten Erkenntnissen entsprechen. Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Durch von den Annahmen abweichende Entwicklungen können sich Beträge ergeben, die von den Schätzwerten abweichen. Anpassungen bezüglich der für die Rechnungslegung relevanten Schätzungen werden in der Periode der Änderung berücksichtigt, sofern die Änderung nur diese Periode betrifft. Eine Änderung wird in der Periode der Änderung und in späteren Perioden berücksichtigt, sofern die Änderung sowohl die Berichtsperiode als auch spätere Perioden betrifft. Aus heutiger Sicht sind keine Änderungen dieser Annahmen zu erwarten, die dazu führen, dass der erzielbare Betrag die Buchwerte der Zahlungsmittel generierenden Einheiten im Geschäftsjahr 2021 unterschreitet. Anteile von ursprünglich langfristigen Vermögenswerten und Schulden, deren Restlaufzeit unter einem Jahr liegt, werden grundsätzlich unter den kurzfristigen Bilanzpositionen ausgewiesen. Umsatzerlöse betreffen nahezu ausschließlich die Auftragsfertigung. Die Umsatzerlöse aus Auftragsfertigung werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades korrelierend zu den bereits angefallenen Auftragskosten erfasst (inputbasierte Methode zur Messung des Leistungsfortschritts auf Basis der Kosten). Eine verlässliche Schätzung derartiger Geschäfte erfolgt dabei durch Bestimmung der Höhe der Erträge unter der Voraussetzung hinreichender Wahrscheinlichkeit des Zuflusses der Gegenleistung aus dem Geschäft sowie durch verlässliche Bestimmung des Fertigstellungsgrades des Geschäftes am Bilanzstichtag und Erfassung der für das Geschäft angefallenen Kosten bzw. Bestimmung der bis zu seiner vollständigen Abwicklung zu erwartenden Kosten. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten werden mit Eigentums- und Gefahrenübergang (typischerweise bei Auslieferung) an den Kunden realisiert, zu diesem Zeitpunkt geht die Verfügungsmacht an den Kunden über. Zinsen, Nutzungsentgelte und Dividenden werden erfasst, sofern die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann und der Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens hinreichend wahrscheinlich ist. Dabei werden Zinsen unter Anwendung der Effektivzinsmethode, Nutzungsentgelte periodengerecht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrages und Dividenden mit Entstehung des Rechtsanspruches auf Zahlung erfasst. Übrige Erträge werden erfasst, wenn der wirtschaftliche Nutzen wahrscheinlich und der Betrag verlässlich zu bestimmen ist. Neue Standards und Interpretationen Das International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC, vormals IFRIC) haben einige neue und geänderte Standards verabschiedet, die zum Teil bereits von der Europäischen Union (EU) übernommen wurden. Im Folgenden werden relevante Standards und Interpretationen detailliert beschrieben, die in 2021 und in den Folgejahren anzuwenden sind und (voraussichtlich) wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben (werden). Im Geschäftsjahr 2021 erstmals angewendete Standards und Interpretationen Verlängerung der Erleichterungen für COVID-19-bezogene Mietkonzessionen ( Änderungen an IFRS 16, Amtsblatt der EU vom 30.08.2021, anzuwenden ab Geschäftsjahr 2020) Die Änderung an IFRS 16 "Leasingverhältnisse" verlängert das für Leasingnehmer bestehende Wahlrecht, nach dem die Bilanzierung von Mietzugeständnissen (wie z.B. Stundung der Mietraten oder Mietpreisnachlässe), die im Zusammenhang mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie gewährt werden, vereinfacht erfolgen kann. BELFOR verzichtet auf die Anwendung der gewährten praktischen Erleichterung für den Leasingnehmer. Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards und Interpretationen Es wurden weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, die voraussichtlich keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben werden. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Standards oder Interpretationen vorzeitig angewendet. Eine vorzeitige Anwendung veröffentlichter, aber im Geschäftsjahr 2021 noch nicht angewendeter Standards oder Interpretationen ist derzeit nicht geplant. B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ(1) Immaterielle Vermögenswerte
Für die Immateriellen Vermögenswerte bestehen keinerlei Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen. Zum Bilanzstichtag dienten keine Immateriellen Vermögenswerte der Besicherung von Verbindlichkeiten. Im BELFOR-Konzern sind die Zahlungsmittel generierenden Einheiten (cash generating units) nach geographischen Bereichen definiert. Diese geographischen Bereiche reflektieren gleichzeitig auch die Managementverantwortlichkeiten. Der Goodwill verteilt sich auf die folgenden cash generating units (CGU):
Aus der Akquisition von Gesellschaften in Italien und Dänemark ergaben sich zu bilanzierende Goodwills in Höhe von insgesamt T€ 5.482 (siehe hierzu auch Textziffer 26), welche den jeweiligen CGU`s zugeordnet wurden. Bei allen Werthaltigkeitstests lagen die beizulegenden Zeitwerte bzw. Nutzungswerte bezüglich der ausgewiesenen Goodwills teilweise deutlich über den Buchwerten. Unter Berücksichtigung einer Sensitivitätsbetrachtung beim Umsatz bzw. des Gesamtkapitalkostensatzes (+/-0,25 bzw. +/- 0,5 Prozentpunkte) ergab sich ebenfalls kein Abschreibungsbedarf. Der erzielbare Betrag einer CGU im BELFOR-Konzern ergibt sich grundsätzlich aus dessen Nutzungswert. Zur Berechnung der jeweiligen Nutzungswerte der CGUs wurden die Vorsteuer Cashflows, basierend auf den von der jeweiligen lokalen Geschäftsführung genehmigten 3-Jahres Finanzpläne herangezogen. Neben den unter dem Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" erläuterten Parametern wurden dabei die nachfolgenden Parameter verwendet
(2) Sachanlagen und Nutzungsrechte
Außerplanmäßige Abschreibungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich. Für die Sachanlagen bestehen keinerlei Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen. Zum Bilanzstichtag dienten keine Sachanlagen der Besicherung von Verbindlichkeiten. Das Bestellobligo zum 31.12.2021 beträgt, wie in Vorjahren, T€ 0. In den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau von T€ 267 (Vorjahr T€ 359; 01.01.2020 T€ 348) werden im Wesentlichen geleistete Anzahlungen für die Beschaffung von Fahrzeugen und Maschinen ausgewiesen. Im Rahmen des Verkaufs der globalen BELFOR Gruppe an das Private Equity Unternehmen American Securities im April 2019 wurde vereinbart, dass Immobilien, die bisher Eigentum von Gesellschaften des BELFOR-Konzerns waren, an die bisherigen Anteilseigner der globalen BELFOR Gruppe veräußert werden. Gleichzeitig sollten die bisherigen Eigentümer der Immobilien diese jedoch im Rahmen von Leasingvereinbarungen weiter nutzen können (Sale-and Leaseback Transaktionen). Sale-and-Leasebacks betreffend 4 Immobilien wurden in 2019 bereits durchgeführt, die letzte Transaktion wurde in 2021 durchgeführt. Die Veräußerungen wurden im Hinblick auf die Regelungen nach IFRS 16 in Verbindung mit IFRS 15 als Abgang behandelt, sodass bei jeder der realisierten Transaktionen die mit dem Rückleasing verbundenen Nutzungsrechte mit dem Teil des früheren Buchwerts angesetzt wurden, der sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht. Während die Leasingverbindlichkeiten wie bei gewöhnlichen Leasingverhältnissen bilanziert wurden, wurden hierdurch Gewinne bzw. Verluste aus den Abgängen nur insoweit erfasst, als sie sich auf die übertragenen Rechte beziehen. Die Erwerberin der Immobilien ist durch teilweise Personalunion in der Geschäftsführung (mit der BELFOR (Gibraltar) Ltd.) als nahe stehendes Unternehmen des BELFOR-Konzerns anzusehen (s. auch Textziffer 27). Insgesamt wurden im Rahmen der realisierten Sale-and-Leasebacks bei den Grundstücken und Bauten Buchwerte in Höhe von T€ 6.620 ausgebucht sowie Gewinne und Verluste aus Abgängen von T€ 5.092 realisiert. Im selben Zuge wurden Nutzungsrechte von T€ 6.123 und Leasingverbindlichkeiten von T€ 14.174 angesetzt. Die Netto-Kaufpreise der realisierten Veräußerungen beliefen sich im Zeitraum 2019 bis 2021 insgesamt auf T€ 19.671. Sie wurden zahlungsunwirksam durch Verrechnung mit zuvor durch die jeweiligen veräußernden Gesellschaften ausgestellten und aus der BELFOR Gruppe weitergereichten Schuldscheinen in selber Höhe beglichen. (3) Finanzielle Vermögenswerte
In der Kategorie Sonstige Finanzanlagen sind Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, die zu Anschaffungskosten bilanziert werden, mit einem Betrag von T€ 40 (Vorjahr T€ 39; 01.01.2020 T€ 38) und Mietkautionen in Höhe von T€ 153 (Vorjahr T€ 127; 01.01.2020 T€ 107) enthalten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Etwaige Zinserträge werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Mietkautionen sind im Wesentlichen langfristig. Bei den Übrigen Ausleihungen und übrigen langfristigen Forderungen handelt es sich mit einem Betrag von T€ 68 (Vorjahr T€ 1.164; 01.01.2020 T€ 1.054) insbesondere um Rückdeckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen. Rückdeckungsversicherungen werden zu ihrem Aktivwert am Bilanzstichtag laut Meldung der jeweiligen Versicherung bewertet. Erträge aus Rückdeckungsversicherungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Rückdeckungsversicherungen haben eine Laufzeit bis zum vertraglich vereinbarten Pensionsantritt. (4) Latente Steuern Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen. Am Bilanzstichtag beschlossene Steuersatzänderungen sind bereits berücksichtigt. Die angewandten Ertragsteuersätze der einzelnen Länder variieren zwischen 8,25 und 34,81 Prozent (Vorjahr: zwischen 8,25 und 44 Prozent; 01.01.2020 zwischen 9,0 und 44 Prozent). Für Deutschland, aus dem ein wesentlicher Teil der latenten Steuern resultiert, wurde unverändert zum Vorjahr ein Steuersatz von 30,7 Prozent angewendet. Auf Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzpositionen und auf steuerliche Verlustvorträge entfallen die folgenden aktiven und passiven latenten Steuern:
Der Anstieg der aktivischen und passivischen latenten Steuern ist insbesondere auf die unterschiedliche Bewertung der Auftragsfertigung nach Steuerrecht und IFRS in den deutschen Gesellschaften zurückzuführen. Weiter ist der Anstieg der passivischen latenten Steuern durch die unterschiedliche Beteiligungsbewertung nach Steuerrecht und IFRS in einer dänischen Gesellschaften begründet. Die in der Bilanz ausgewiesenen latenten Steuern und laufenden Ertragsteuern verteilen sich auf folgende Fristigkeiten:
Die kurzfristigen Elemente der latenten Steuern werden in Übereinstimmung mit IAS 1 "Presentation of Financial Statements" in der Bilanz unter den langfristigen Vermögenswerten bzw. Schulden ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag sind wie im Vorjahr latente Steuern aus der erfolgsneutralen Bewertung mit dem Eigenkapital verrechnet worden. Im Berichtsjahr resultiert aus der Neubewertung der latenten Steuern durch Steuersatzänderungen eine erfolgswirksame Veränderung der aktiven und passiven latenten Steuern um T€ 33 (Vorjahr T€ 385). In den latenten Steuern für Verlustvorträge sind T€ 2.205 (Vorjahr T€ 1.992; 01.01.2020 T€ 1.442) für Gesellschaften angesetzt, die sich in 2021 oder davor noch in einer Verlustsituation befanden. Für diejenigen Gesellschaften, deren Planungshorizont von 3 Jahren ein entsprechendes Vorsteuerergebnis erwarten lässt, wurden entsprechend aktive latente Steuern auf den Verlustvortrag bzw. maximal den im Planungszeitraum zu erwartenden Vorsteuergewinn berücksichtigt. Der Anstieg im Geschäftsjahr 2021 ist im Wesentlichen auf die Nutzung bestehender Verlustvorträge zurückzuführen. Im BELFOR-Konzern bestehen daneben gewerbe-, körperschaftsteuerliche und ähnliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 12.409 (Vorjahr T€ 18.817; 01.01.2020 T€ 17.977) für die in der Bilanz kein latenter Steueranspruch gebildet wurde, da die Realisierung der latenten Steueransprüche aus heutiger Sicht nicht als sehr wahrscheinlich angesehen werden kann. Davon sind T€ 12.409 (Vorjahr T€ 17.753; 01.01.2020 T€ 16.821) unbegrenzt vortragbar. Die Verfallzeiten der nicht mit latenten Steuern belegten Verlustvorträge können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Für temporäre Differenzen auf einbehaltene Gewinne von Tochtergesellschaften wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da der BELFOR-Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung zu steuern und sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren. Für zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen in Höhe von T€ 128.396 (Vorjahr T€ 122.601; 01.01.2020 T€ 120.932) wurden am Bilanzstichtag keine latenten Steuern gebildet, da der BELFOR-Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung zu steuern und sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren. (5) Vorräte
Die Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bilanziert. Zum Bilanzstichtag dienten keine Vorräte der Besicherung von Verbindlichkeiten. In der Berichtsperiode erfolgte eine Zuschreibung auf Vorräte von T€ 116. Im Vorjahr wurden Wertberichtigungen auf Vorräte von T€ 17 erfolgswirksam erfasst. (6) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Forderungen
Bei dem Saldo aus Forderungen aus Auftragsfertigung und erhaltenen Anzahlungen in Höhe von T€ 67.825 (Vorjahr T€ 51.553; 01.01.2020 T€ 60.126) werden diejenigen Kundenaufträge ausgewiesen, bei denen die angefallenen Herstellungskosten einschließlich Gewinnanteilen die erhaltenen Anzahlungen übersteigen. Die Summe der aktivisch unter den Forderungen aus Auftragsfertigung und der passivisch unter den Verbindlichkeiten aus Auftragsfertigung ausgewiesenen Herstellungskosten einschließlich Gewinnanteilen für Kundenaufträge beläuft sich auf T€ 124.905 (Vorjahr T€ 99.571; 01.01.2020 T€ 88.349). Im Berichtsjahr wurden insgesamt T€ 64.112 (Vorjahr T€ 53.464; 01.01.2020 T€ 32.823) erhaltene Anzahlungen bei den Forderungen aktivisch bzw. passivisch verrechnet. Einbehalte für Teilabrechnungen, die erst bei Erfüllung von im Vertrag festgelegten Bedingungen von den Kunden beglichen werden, sind zu vernachlässigen. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zur Sicherheit für eigene Verbindlichkeiten verpfändet wurden. Neben Einzelwertberichtigungen ermittelt der Konzern auch Pauschalwertberichtigungen. Hierzu wendet er den vereinfachten Ansatz an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen. Demzufolge werden für alle nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis der Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über vergangene Perioden und den entsprechenden historischen Ausfällen. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit der Kunden die Forderungen zu begleichen auswirken. Auf dieser Grundlage wurden Pauschalwertberichtigungen im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt ermittelt:
Die erwarteten Verlustquoten beziehen sich auf die Nettoforderungen ohne Umsatzsteuer. Das maximale Kreditrisiko wird durch die Bruttoforderungen bestimmt. Die Entwicklung der gesamten Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
Die Wertberichtigungen enthalten Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen. Sie werden über ein separates Wertberichtigungskonto gebucht. Sofern eine Forderung uneinbringlich geworden ist, wird die Forderung als Inanspruchnahme gegen das Wertberichtigungskonto ausgebucht. Nachträgliche Zahlungseingänge auf ausgebuchte Forderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Zuführungen zu den Wertberichtigungen werden unter den übrigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Der Ausweis der Auflösungen der Wertberichtigungen erfolgt unter den übrigen betrieblichen Erträgen. Der Netto-Wertminderungsaufwand beträgt insgesamt T€ 1.149 (Vorjahr T€ 2.204). (7) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 bestehen im Wesentlichen gegenüber BELFOR (USA) Ltd., Wilmington, Delaware/USA, und resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Im Vorjahr und zum 01.01.2020 bestanden Forderungen aus Finanzierungstätigkeiten gegenüber britischen verbundenen Unternehmen. Hinsichtlich der Derivate wird auf den zweiten Absatz unter der Textziffer (23) verwiesen. (8) Übrige nicht finanzielle Vermögenswerte
In den übrigen kurzfristigen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Umsatzsteuer- und andere Steuerforderungen in einer Höhe von insgesamt T€ 1.116 (Vorjahr T€ -238; 01.01.2020 T€ 1.544), Bonus- und Rabattansprüche gegenüber Lieferanten von T€ 304 (Vorjahr T€ 0; 01.01.2020 T€ 0), Forderungen gegen Mitarbeiter von T€ 165 (Vorjahr T€ 266; 01.01.2020 T€ 380) sowie sonstige Forderungen in Höhe von T€ 3.505 (Vorjahr T€ 2.806; 01.01.2020 T€ 2.898) enthalten. Daneben beinhaltet der Posten mit T€ 2.336 (Vorjahr T€ 2.162; 01.01.2020 T€ 1.408) Rechnungsabgrenzungsposten, welche im Wesentlichen auf geleistete Miet- T€ 47 (Vorjahr T€ -57; 01.01.2020 T€ 155), Versicherungs- T€ 331 (Vorjahr T€ 119; 01.01.2020 T€ 73) bzw. sonstige Vorauszahlungen T€ 1.605 (Vorjahr T€ 2.078; 01.01.2020 T€ 1.140) entfallen. Es bestehen, wie auch im Vorjahr, keine Wertberichtigungen auf sonstige Vermögenswerte. Finanzielle Liquide Mittel
Unter den Guthaben bei Kreditinstituten werden kurzfristige Gelder bis zu einer Laufzeit von drei Monaten ausgewiesen. Es befinden sich insgesamt T€ 1.898 (Vorjahr T€ 2.071; 01.01.2020 T€ 2.161) unter den liquiden Mitteln, über die nicht frei verfügt werden kann, da sie als Barsicherheiten für Bürgschaften und Termingeschäfte bei Kreditinstituten hinterlegt sind. (10) Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ist der Eigenkapitalveränderungsrechnung auf Seite 7 zu entnehmen. Der Gesamtbetrag aller sonstigen Rücklagen entwickelte sich wie folgt:
Kapitalsteuerung Das vorrangige Ziel der Kapitalsteuerung des BELFOR- Konzerns ist es, die finanzielle Flexibilität bei Beibehaltung solider Bilanzrelationen zu sichern.
Als Teilkonzern der BELFOR Holdings Inc. unterliegt die BELFOR Europe Gruppe hinsichtlich Kennzahlen lediglich indirekt externen Vorgaben. Die ultimative Konzernmutter BELFOR Holdings Inc. erfüllt sämtliche Vorgaben der maßgeblichen Covenants. (11) Finanzielle Schulden / Finanzielle Verbindlichkeiten Unter den finanziellen Verbindlichkeiten werden alle verzinslichen Verpflichtungen des BELFOR-Konzerns ausgewiesen, die zum jeweiligen Bilanzstichtag bestanden haben. Die verschiedenen Arten und Laufzeiten der kurz- und langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ein Darlehen einer dänischen Gesellschaft, sowie kurzfristige valutarische Überziehungen von Tochtergesellschaften. Die Laufzeiten entsprechen den jeweiligen Finanzierungszusagen. Mit Ausnahme der Derivate, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sowie die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Leasingverbindlichkeiten werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert und in der Folge mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Nachstehend sind alle finanziellen Verbindlichkeiten nach den wichtigsten Fremdwährungen und der jeweiligen Zinssicherung aufgegliedert:
Die sonstigen Währungsverbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Leasingverbindlichkeiten. Im Rahmen der Refinanzierung der globalen BELFOR Gruppe nach dem Verkauf an das Private Equity Unternehmen American Securities im April 2019 wurden die Anteile an der BELFOR Deutschland GmbH sowie der BELFOR DeHaDe GmbH an die JP Morgan Chase Bank, N.A. sicherungsübereignet. (12) Rückstellungen für Pensionen Die Unternehmen des BELFOR-Konzerns gewähren ihren Mitarbeitern in fünf Ländern betriebliche Altersversorgung in Form von leistungsorientierten Plänen. Im Wesentlichen betrifft dies die Schweiz sowie Deutschland, daneben Österreich, Italien und Frankreich. Mitarbeitern der meisten anderen Landesgesellschaften sowie Mitarbeitern, denen der Zugang zu den o.g. Plänen nicht mehr offen steht, wird betriebliche Altersversorgung in Form von landestypischen beitragsorientierten Plänen geboten. Die meisten leistungsorientierten Versorgungspläne in Deutschland sind seit Jahren für Neueintritte geschlossen. Die Versorgungszusagen und Vermögensanlagen entsprechenden länderspezifischen Rahmenbedingungen und Anforderungen. Die Versorgungszusagen sehen neben Leistungen bei Erreichen einer spezifischen Altersgrenze Leistungen bei Eintritt eines Invaliditäts- oder Todesfalles (Hinterbliebenenversorgung) vor. Die Pensionsverpflichtungen sind zum Teil durch Rückdeckungsversicherungen ausfinanziert. Der BELFOR-Konzern hat sich in Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich dazu entschieden, den Innenfinanzierungseffekt der Pensionsrückstellungen zu nutzen und hat daher die Pensionsverpflichtungen nicht mit Planvermögen hinterlegt. In der Schweiz hat sich der BELFOR-Konzern für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung der AXA Stiftung Berufliche Vorsorge, Winterthur, angeschlossen, einer rechtlich unabhängigen Pensionskasse in Form einer Sammelstiftung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind im Stiftungsrat, dem entscheidenden Organ der Versorgungseinrichtung, zahlenmäßig gleich stark vertreten (paritätische Verwaltung). Die Finanzierung der Altersversorgung erfolgt im Kapitaldeckungsverfahren. Der Arbeitgeber trägt hierbei mindestens die Hälfte der Gesamtbeiträge. Die Stiftung hat einen Versicherungsvertrag zur Deckung bestimmter Risiken versicherungstechnischer Risiken (Invalidität, Tod, Alter) mit ihrer Stifterin, der AXA Leben AG, abgeschlossen. Das Anlagerisiko trägt die Stiftung jedoch selbst. Das Planvermögen umfasst grundsätzlich das gesamte Vermögen der Versorgungseinrichtung, insbesondere Wertpapiere, Immobilien und flüssige Mittel. Zur Verbesserung der Risikostreuung und zur besseren Nutzung der gemeinsamen Mittel wird das Planvermögen mit verbundenen Unternehmen der Stiftung gepoolt. Das Planvermögen der Versorgungsberechtigten aus dem BELFOR-Konzern umfasste in 2021 ausschließlich Vermögenswerte, die an einem aktiven Markt gehandelt werden, im Wesentlichen Schuldinstrumente (T€ 13.407), Eigenkapitalinstrumente (T€ 13.403) und Immobilien (T€ 8.577). Wesentliche, mit den Versorgungszusagen verbundene Risiken sind, neben vor allem finanziellen Risiken, regelmäßig im Bereich der Inflation sowie der Biometrie zu finden. Mögliche Inflationsrisiken, die zu einem Anstieg der leistungsorientierten Verpflichtungen führen können, bestehen, da es sich um (end-)gehaltsabhängige Zusagen handelt. Ein Anstieg der Gehälter oberhalb des bei der Bewertung der Verpflichtung unterstellten Gehalts-/Karrieretrends würde insoweit auch eine direkte Erhöhung der Rückstellungen (Past-Service-Effekt bei (End-) Gehaltsbezug) bedingen. Zum anderen können zusätzliche Belastungen aus der Notwendigkeit eines über dem unterstellten Rententrend liegenden tatsächlichen Inflationsausgleichs während der Rentenzahlungsphase resultieren, welche zu einer sofortigen Erhöhung der Rückstellung führen. Eine entsprechende Verpflichtung zum Ausgleich des Kaufkraftverlustes besteht bspw. bereits auf Basis gesetzlicher Regelungen bei Versorgungszusagen in der Schweiz und Deutschland. Die Verpflichtung zum Inflationsausgleich kann aber auch freiwillig getroffen werden. Biometrische Risiken können hingegen entweder durch vorzeitige Versorgungsfälle (Bilanzsprungrisiko nach Tod bzw. Invalidität) oder die Unterschätzung der unterstellten Lebenserwartung bei Rentenzusagen (Langlebigkeitsrisiko) ausgelöst werden und führen ebenfalls zu einer Belastung des Unternehmens aufgrund unerwarteter Rückstellungserhöhungen sowie gegebenenfalls vorzeitiger Mittelabflüsse. Risiken aus der Veränderung des Rechnungszinssatzes sind rein bilanziell, d.h. es erfolgt eine erfolgsneutrale Anpassung der Rückstellungen gegen das Eigenkapital. Die Mittelabflüsse bleiben hiervon jedoch unberührt. Aus den Pensionsverpflichtungen resultieren keine Risiken, die über das übliche Maß und die genannten allgemeinen Risiken hinausgehen. In der Schweiz besteht hinsichtlich der Pensionskasse das Risiko für den Arbeitgeber, dass die Stiftung ihr Finanzierungssystem (Beiträge und zukünftige Leistungen) jederzeit ändern kann. Sie kann den Vertrag unter Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Fristen jederzeit kündigen. Sie kann ebenfalls höhere Risiko- und Kostenprämien vom Arbeitgeber und den Arbeitnehmern verlangen. Die genannten Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach den einschlägigen Prinzipien des IAS 19 bewertet. Grundlage der Bewertung sind die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen besteht über die Entrichtung der Beiträge hinaus keine weitere Verpflichtung. Die Beitragszahlungen sind im Personalaufwand ausgewiesen und betragen für das Berichtsjahr T€ 1.464 (Vorjahr T€ 829). Im Folgenden wird die Erfassung der leistungsorientierten Altersversorgungspläne gemäß IAS 19 beschrieben. Versicherungsmathematische Annahmen Die für die Berechnung des Verpflichtungsumfanges (defined benefit obligation; DBO) zugrunde gelegten Annahmen zu Abzinsungssätzen, Gehalts- und Rententrends sowie Sterblichkeitsraten variieren in Abhängigkeit von den wirtschaftlichen und anderen Rahmenbedingungen des Landes, in dem die Pläne bestehen. Der gewichtete durchschnittliche Abzinsungssatz sowie die Sterbetafeln (Deutschland: "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. K. Heubeck; Schweiz: "BVG 2020 GT"; Österreich: "AVÖ 2018-P"; Italien: "Ordine Nazionale degli Attuari" und "DEF2021"; Frankreich: "INSEE 2015-2017"), die der versicherungsmathematischen Berechnung der DBO zum Bilanzstichtag zugrunde lagen, stellten sich für die Länder mit wesentlichen Verpflichtungen wie folgt dar:
Darüber hinaus wird die DBO durch Annahmen zu künftigen Inflationsraten beeinflusst. Inflationsauswirkungen sind in den oben genannten Annahmen berücksichtigt (wenn zutreffend). Die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit (Duration) der Pensionsverpflichtungen beträgt 13,00 Jahre (Vorjahr 13,09 Jahre; 01.01.2020 12,31 Jahre). Die Rückstellungen für Pensionen leiten sich wie folgt ab: Ableitung der Nettopensionsrückstellung
Die deutschen, österreichischen, italienischen und französischen Pensionsverpflichtungen werden durch nicht fondsfinanzierte Anwartschaftsbarwerte repräsentiert, während die schweizerischen Pensionsverpflichtungen auf fondsfinanzierten Anwartschaftsbarwerten basieren. Für letztere ergibt sich ein Passivüberhang in Höhe von T€ 656 (Vorjahr T€ 3.138; 01.01.2020 T€ 1.695), während die restlichen Pensionsverpflichtungen im Betrag von T€ 19.973 (Vorjahr T€ 21.749; 01.01.2020 T€ 21.971) zurückgestellt sind. Überleitung der DBO und des Planvermögens In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der defined benefit obligations (DBO) detailliert dargestellt: Entwicklung der Pensionsverpflichtung
Eine detaillierte Überleitung der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Entwicklung des Planvermögens
In der Schweiz erfolgt die Ermittlung der Bilanzzahlen und des Planvermögens nach der Methode der Vollberechnung. Die erwartete Anlagerendite von 0,2 % (Vorjahr 0,1 %; 01.01.2020 0,3 %) entspricht dem Diskontierungszinssatz. Aus dem Planvermögen ist in 2021 ein tatsächlicher Ertrag in Höhe von T€ 1.184 (Vorjahr T€ 527) angefallen. Der Altersversorgungsaufwand aus leistungsorientierten Plänen setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Alterversorgungsaufwand aus leistungsorientierten Plänen
Oben genannter Altersversorgungsaufwand ist in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Berichtsjahr im Personalaufwand in Höhe von T€ 2.057 (Vorjahr T€ 2.118) und im Zinsaufwand mit T€ 209 (Vorjahr T€ 260) als Nettoposition aus Zinsaufwand und erwartetem Ertrag aus dem Planvermögen ausgewiesen. An Rentenversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer sind im BELFOR-Konzern im Jahr 2021 insgesamt T€ 12.411 (Vorjahr T€ 10.722) gezahlt worden. Die Pensions- und Abfertigungszahlungen werden sich in 2022 voraussichtlich auf T€ 4.026 belaufen. Die zukünftigen Zahlungen werden sowohl aus den Stiftungsmitteln, aus Rückdeckungsversicherungen sowie künftigen Cash Flows gespeist. Die Beiträge des BELFOR-Konzerns in das Planvermögen werden sich in 2022 voraussichtlich auf T€ 1.315 belaufen. Sensitivitätsanalyse Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO am 31. Dezember 2021 verwendeten Annahmen würde die DBO wie folgt verändern:
Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO am 31. Dezember 2020 verwendeten Annahmen würde die DBO wie folgt verändern:
Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO am 01. Januar 2020 verwendeten Annahmen würde die DBO wie folgt verändern:
Bei der Berechnung der Sensitivität der DBO für die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen wurde die gleiche Methode angewandt (Ermittlung des Barwerts nach der Methode der laufenden Einmalprämien) wie für die Berechnung der Rückstellung aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die in der Konzernbilanz erfasst sind. Erhöhungen und Senkungen des Abzinsungssatzes, des Gehalts- und Rententrends sowie der Sterblichkeitsraten wirken bei der Ermittlung der DBO, vor allem aufgrund des Zinseszinseffektes bei der Berechnung des Barwerts der künftigen Leistung, nicht mit dem gleichen Absolutbetrag. Wenn mehrere Annahmen gleichzeitig geändert werden, muss die Gesamtwirkung nicht notwendigerweise der Summe der Einzeleffekte aufgrund der Änderungen der Annahmen entsprechen. Daneben gilt, dass die Sensitivitäten eine Veränderung der DBO nur für die jeweilige konkrete Größenordnung der Änderung von Annahmen (bspw. 0,5 Prozentpunkte) widerspiegeln. Wenn sich die Annahmen in einer anderen Größenordnung ändern, hat dies nicht notwendigerweise eine lineare Auswirkung auf die DBO. (13) Kurzfristige und übrige langfristige Rückstellungen Zusammensetzung der kurzfristigen Rückstellungen:
Tantiemen werden nach Rücksprache und Auswertung der Einzelvereinbarung der Mitarbeiter zwischen April und Juni des folgenden Jahres ausbezahlt. Zum Abschlussstichtag bestehen hinsichtlich der Tantiemen des Berichtsjahres im Wesentlichen Unsicherheiten, da die finalen Gespräche zu diesem Zeitpunkt noch ausstehen. Die sonstigen Personalrückstellungen werden im Wesentlichen im Verlauf des Folgejahres in Anspruch genommen. Der Anstieg der kurzfristigen Rückstellungen insgesamt ist im Wesentlichen auf höhere Rückstellungen für Tantieme zurückzuführen. Zusammensetzung der übrigen langfristigen Rückstellungen:
Unter den übrigen langfristigen Rückstellungen i.H.v. T€ 4.538 (Vorjahr T€ 2.991 01.01.2020 T€ 2.484) sind langfristige Personalrückstellungen zweier französischer und einer asiatischen Tochtergesellschaft sowie Rückstellungen für Garantien ausgewiesen. Letztere werden mit einem auf Erfahrungswerten beruhenden Prozentsatz des Umsatzes ermittelt. Zahlungen auf Garantiefälle sind schwer abschätzbar; der Mittelabfluss erfolgt in der Regel längerfristig innerhalb von 5 Jahren. Mit Ausnahme der unter Textziffer (24) aufgeführten Eventualverbindlichkeiten bestehen keine Haftungsverhältnisse. (14) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Kundenanzahlungen in Höhe von T€ 7.032 (Vorjahr T€ 5.446; 01.01.2020 T€ 6.152) enthalten passivische Salden gegenüber Kunden aus Auftragsfertigung, bei denen erhaltene Anzahlungen von T€ 18.437 (Vorjahr T€ 20.468; 01.01.2020 T€ 14.116) die Herstellungskosten einschließlich Gewinnanteilen in Höhe von T€ 11.405 (Vorjahr T€ 15.022; 01.01.2020 T€ 14.116) übersteigen. Ein Teil der Anzahlungen in Höhe von T€ 760 (Vorjahr T€ 15; 01.01.2020 T€ 1.460) betreffen Aufträge bei denen die Arbeiten noch nicht begonnen wurden. (15) Übrige nicht finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern beinhalten Umsatzsteuerschulden von T€ 14.190 (Vorjahr T€ 12.446; 01.01.2020 T€ 9.459) und sonstige Steuerschulden von T€ 2.957 (Vorjahr T€ 3.883; 01.01.2020 T€ 2.352). Abgegrenzte Schulden enthalten die periodengerecht abgegrenzten Aufwendungen für Urlaubsansprüche und Überstunden von T€ 7.996 (Vorjahr T€ 6.608; 01.01.2020 T€ 6.985). Die Position Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten beinhaltet auch Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 721 (Vorjahr T€ 352; 01.01.2020 T€ 224). C. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG(1 6) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse aus Auftragsfertigung enthalten die nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades ermittelten unfertigen Leistungen. Bei diesen wird grundsätzlich von einer Leistungserbringung über einen Zeitraum von maximal einem Jahr ausgegangen. Dementsprechend wurden die zum 31.12.2021 ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Auftragsfertigung (T€ 67.825 bzw. T€ 7.032, Vorjahr T€ 51.553 bzw. T€ 5.446) im Berichtsjahr im Wesentlichen abgerechnet und es wird auf eine Angabe der zum Stichtag noch unerfüllten Leistungsverpflichtungen verzichtet. Von den Umsatzerlösen entfallen T€ 505.326 auf Europa und T€ 31.072 auf Asien (Vorjahr T€ 404.708 bzw. T€ 37.984). Die kundenseitigen Zahlungsbedingungen sind branchenüblich. (17) Materialaufwand
(18) Übrige betriebliche Erträge
Die Erträge aus Abgängen im langfristigen Vermögen in 2021 entfallen mit T€ 799 im Wesentlichen auf eine Sale-and-Leaseback Transaktion betreffend Immobilien in Österreich (s. Textziffer 2). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Währungserträge von T€ 1.128 (Vorjahr T€ 0). (19) Personalaufwand
Die Auflösung der Personalrückstellungen resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung von Tantiemerückstellungen. (20) Übrige betriebliche Aufwendungen
In den Miet- und Leasingaufwendungen sind im Wesentlichen die Kosten für kurzfristig angemietete Geräte und Fahrzeuge erfasst, während auf Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert nur ein unwesentlicher Anteil entfällt. Die Position sonstige Betriebs- und Verwaltungskosten enthält im Wesentlichen Reisekosten T€ 8.903 (Vorjahr T€ 7.729), Energiekosten T€ 8.232 (Vorjahr T€ 5.655), sonstige neutrale Aufwendungen T€ 1.866 (Vorjahr T€ 3.641), Kfz-Kosten T€ 5.524 (Vorjahr T€ 4.110), Kosten für Consulting T€ 4.036 (Vorjahr T€ 3.567), Steuer- und Rechtsberatungskosten T€ 2.081 (Vorjahr T€ 1.502), Kommunikationskosten T€ 2.186 (Vorjahr T€ 2.092), Werbe- und Marketingkosten T€ 2.589 (Vorjahr T€ 2.128), sowie Versicherungsaufwendungen T€ 3.890 (Vorjahr T€ 3.225). Weiterhin sind mit T€ 182 (Vorjahr T€ 415) Währungsaufwendungen enthalten. Die nicht in die Bewertung von Leasingverhältnissen einbezogenen Aufwendungen für variable Leasingzahlungen betreffen bei den Fahrzeugen im Wesentlichen die nach Nutzung abgerechneten Kraftstoffkosten T€ 6.603 (Vorjahr T€ 4.327). Bei den Immobilien betrifft dies im Wesentlichen nach Nutzung abgerechnete Nebenkosten T€ 1.221 (Vorjahr T€ 965). Die Mindestzahlungen der nächsten Jahre für nicht in der Bilanz angesetzte Leasingverhältnisse betragen (im Wesentlichen Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert):
(2 1) Zinsergebnis und Übriges Finanzergebnis
Zinsen und ähnliche Erträge ergeben sich insbesondere aus Steuern, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Forderungen sowie aus liquiden Mitteln. Zinsen und ähnliche Aufwendungen resultieren insbesondere aus den bilanzierten Leasingverhältnissen. Der Zinsaufwand für Leasing beträgt im Berichtsjahr T€ 1.591 (Vorjahr T€ 1.578) und ist in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten. Weiterhin resultieren Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus den in den Posten sonstige finanzielle Vermögenswerte bzw. sonstige finanzielle Verbindlichkeiten enthaltenen und zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Derivaten, aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Verbindlichkeiten sowie aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und den übrigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Das Währungsergebnis aus den Finanzierungsaktivitäten ist im Geschäftsjahr ein Gewinn in Höhe von T€ 946 (Vorjahr Verlust T€ 415) und ist im übrigen Finanzergebnis erfasst. Dazu ist im Berichtsjahr innerhalb des übrigen Finanzergebnisses im Wesentlichen ein Verlust aus der Zeitwertbewertung von Währungsderivaten in Höhe von T€ 503 (Vorjahr Gewinn T€ 303) enthalten. 22) Steuern vom Einkommen und Ertrag
Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen und dem erwarteten Ertragsteueraufwand, der sich bei einem Steuersatz für die BELFOR Europe GmbH von 30,7 % (Vorjahr 30,7 %) ergeben würde, setzt sich wie folgt zusammen:
Der Ertragsteueraufwand enthält die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer, soweit deutsche Gesellschaften betroffen sind. Die Steuerquote von 36,2 % (Vorjahr 66,5 %) ergibt sich durch den Steueraufwand von T€ 6.966 (Vorjahr T€ 3.038) in Relation zum Vorsteuergewinn von T€ 19.258 (Vorjahr 4.569). Laufende Steuern sind dabei vorwiegend in den Gesellschaften in Deutschland und Österreich und Japan angefallen, während für einen Teil der Verlust generierenden Gesellschaften weiterhin keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden. D. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS(23) Finanzwirtschaftliches Risikomanagement Die Unternehmen des BELFOR-Konzerns unterliegen im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit sowie bei Finanzierungstransaktionen Finanzrisiken. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Liquiditätsrisiken, Ausfallrisiken, Preisrisiken inkl. Risiken aus Wechselkursschwankungen und Änderungen des Zinsniveaus. Ziel des finanzwirtschaftlichen Risikomanagements ist es, die finanziellen Risiken zu reduzieren. Entsprechend der konzernweiten Treasury-Richtlinie werden nach einer Identifizierung, Analyse und Bewertung der Risiken durch die Fachabteilung der BELFOR Europe GmbH bzw. durch die Fachabteilung der entsprechenden Tochtergesellschaft Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Begrenzung getroffen. Auch derivative Finanzinstrumente kommen in diesem Zusammenhang zum Einsatz. Alle Sicherungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit einem Grundgeschäftsbezug und nur mit Banken von erster Bonität abgeschlossen. Es werden keine Derivate zu spekulativen Zwecken eingesetzt. Liquiditätsrisiko Unter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit des BELFOR-Konzerns nicht gewährleisten zu können. Das Liquiditätsrisiko wird durch eine zentrale Finanzplanung gesteuert, die sicherstellt, dass die erforderlichen Mittel zur Finanzierung des operativen Geschäftes und der Investitionen zur Verfügung stehen. Der Finanzierungsbedarf wird auf Basis der Finanzplanungen der Konzerngesellschaften und der Holding ermittelt. Zur Deckung des Finanzierungsbedarfs verfügt der BELFOR-Konzern über fest zugesagte Kreditlinien. Die Unternehmen des BELFOR-Konzerns finanzieren sich ausschließlich über Banken erster Bonität. Unsere Hausbank stellt eine jederzeit ausreichende Liquidität zur Vermeidung von Liquiditätsrisiken insbesondere durch eine auf einen festen Planungshorizont ausgerichtete Liquiditätsvorschau sowie durch fest zugesagte Kreditlinien sicher. Ausfallrisiko Als Ausfallrisiko wird das Risiko verstanden, dass die Schuldner des BELFOR-Konzerns nicht ihren Verpflichtungen nachkommen. Der BELFOR-Konzern ist sowohl operativ als auch aus Finanzinstrumenten einem Ausfallrisiko ausgesetzt. In Bezug auf die Finanzinstrumente bestehen im BELFOR-Konzern theoretische Kontrahentenausfallrisiken in Höhe der aktivierten Buchwerte. Da Geldgeschäfte und Finanzinstrumente jedoch nur mit Banken erster Bonität abgeschlossen werden, sind diese Risiken als gering einzustufen. Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Schuldnern bzw. Schuldnergruppen ist nicht erkennbar. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden vollständig abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung eine Realisierbarkeit nicht mehr erwartet wird. Indikatoren hierfür sind beispielsweise, dass ein Schuldner den Abschluss eines Rückzahlungsplans ablehnt oder er versäumt vertragliche Zahlungen in einem Zeitraum von über 390 Tagen nach Fälligkeit vorzunehmen (Ausfall). Letzteres ist auf branchenübliche Gepflogenheiten sowie Erfahrungen auf Basis historischer Verlustquoten zurückzuführen. Bei den sonstigen Ausleihungen und kurzfristigen Darlehen gegenüber den verbundenen Unternehmen, sowie anderen Forderungen können die Ausfallrisiken gemäß einer internen Risikoeinschätzung wie folgt zusammengefasst werden:
Aufgrund der Vielzahl der bestehenden Kundenbeziehungen mit zumeist nur geringen Einzelforderungen sowie aufgrund der Tatsache, dass materielle Forderungen fast ausschließlich gegen eine Vielzahl europäischer Versicherungsgesellschaften bestehen, ergibt sich bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Forderungen keine Konzentration von Ausfallrisiken. Vorhandene Kreditrisiken werden durch Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen ausreichend berücksichtigt. Zinsänderungsrisiko Als Zinsänderungsrisiko wird das Risiko negativer Auswirkungen auf das Konzernergebnis in Folge von schwankenden Marktzinssätzen verstanden. Die Finanzierung des Teilkonzerns der BELFOR Europe GmbH erfolgt zum Großteil aus dem Cashflow des Konzerns, wodurch die Auswirkungen von Zinsänderungen für den Konzern nur von untergeordneter Bedeutung sind. Zum Bilanzstichtag 31.12.2021 weisen die Unternehmen des BELFOR-Konzerns Bankverbindlichkeiten in Form von langfristigen Finanzierungsdarlehen in Höhe von T€ 133 (Vorjahr T€ 0; 01.01.2020 T€ 0) aus. Darüber hinaus werden kurzfristige Darlehen bzw. Banküberziehungen in Höhe von T€ 7 (Vorjahr T€ 465; 01.01.2020 T€ 6) ausgewiesen. Das langfristige Darlehen ist festverzinslich und voraussichtlich bis zum Ende des kommenden Geschäftsjahres vollständig getilgt. Insoweit besteht hier kein Zinsänderungsrisiko, auf eine Zinssensitivitätsanalyse wird daher verzichtet. Das kurzfristige Darlehen ist zinslos. Da die kurzfristigen Banküberziehungen fast ausschließlich valutarischen Charakter haben, erfolgt keine Zinssensitivitätsanalyse. Zinssatzänderungen hätten aufgrund der äußerst geringen kurzfristigen Banküberziehungen lediglich eine untergeordnete Bedeutung für den Gesamtkonzern und damit keinerlei materiellen Einfluss auf das Ergebnis bzw. das Eigenkapital des BELFOR-Konzerns. Währungsänderungsrisiko Währungsrisiken entstehen aus Investitionen und Finanzierungsmaßnahmen in Fremdwährung sowie aus der operativen Tätigkeit durch den Ein- und Verkauf von Handelswaren in ausländischer Währung. Der überwiegende Teil der Währungsrisiken resultiert aus der Kursentwicklung des EURO zum Schweizer Franken (CHF), des EURO zum Britischen Pfund (GBP) und des EURO zum Japanischen Yen (JPY). Zur Absicherung dieser Währungsrisiken insbesondere zur Sicherung zukünftiger Zahlungsmittelströme werden Devisentermingeschäfte und Währungsswaps mit i.d.R. kurzfristigen Zeithorizonten von nicht über einem Jahr eingesetzt. Währungsrisiken werden vor allem durch so genannte Micro-Hedges gesichert. Hierbei handelt es sich um die direkte Sicherung eines Grundgeschäfts durch ein Währungsderivat, in der Regel einen Währungsswap. Die Währungssensitivitätsanalyse zeigt die theoretischen Auswirkungen einer Veränderung der für den BELFOR-Konzern wesentlichen Währungen auf das Vorsteuerergebnis und das Eigenkapital. Basis für die Währungssensitivitätsanalyse stellen die am Bilanzstichtag bestehenden originären und derivativen Finanzinstrumente dar. Es wird bei der Betrachtung davon ausgegangen, dass sich die Wechselkurse zum Bilanzstichtag um den angegebenen Prozentsatz verändern. Bewegungen über Zeitabläufe sowie in der Realität zu beobachtende gleichzeitige Änderungen anderer Marktparameter bleiben dabei außer Acht. Für alle wesentlichen Währungsrisiken werden oben genannte Devisentermingeschäfte bzw. Währungsswaps abgeschlossen. Für diese Währungsrisiken würde eine hypothetische Erhöhung (Verringerung) einer der vorgenannten CHF/€, GBP/€ sowie JPY/€ Kurse um 10 % zu keiner materiellen Beeinflussung des Vorsteuerergebnisses / Eigenkapitals führen, da der Charakter des Swapgeschäftes eine zeitlich differierende Kauf- bzw. Verkaufskomponente enthält und eine Veränderung des zu Grunde liegenden CHF/€, GBP/€ bzw. JPY/€ Kurses zwei gegenläufige, sich nahezu egalisierende Einflüsse hätte. Ein um 10 % abweichender Kurs hätte im Rahmen der Abwicklung des ersten Teils des Swapgeschäftes einerseits einen durch den abweichenden Kurs beeinflussten EURO Betrag zur Folge, die Abwicklung des gegenläufigen zweiten Teils des Swapgeschäftes würde aber zu einem ebenfalls gegenläufig abweichenden EURO Betrag führen, womit per Saldo keine materiell quantifizierbare Veränderung gegenüber dem tatsächlichen Kursniveau zum Abschlussstichtag eingetreten wäre. Kosten, die dem BELFOR-Konzern unabhängig vom zugrunde liegenden Kurs der jeweiligen Währung entstehen, sind die Kosten des Swapgeschäftes. Ein kurzfristiges EURO-Darlehen an eine britische Tochtergesellschaft mit einem Betrag von Mio.€ 4,4 ist nicht währungsgesichert. Für dieses Darlehen entstehen auf Seite der Tochtergesellschaft Währungsrisiken, die sich im Konzernabschluss widerspiegeln, da die Entwicklung des GBP-Kurses eine erfolgswirksame Bewertung des Darlehensbetrages erforderlich macht. Eine Währungssensitivitätsanalyse für dieses Darlehen führt bei einer angenommenen Veränderung des GBP/€ Kurses um +10 % zu einer Veränderung des Vorsteuerergebnisses bzw. Eigenkapitals (Währungskursgewinn) um T€ 488 bzw. T€ 395 (Vorjahr T€ 0 bzw. T€ 0; 01.01.2020 T€ 0 bzw. T€ 0). Bei einer Veränderung des GBP/€ Kurses um -10 % würde sich das Vorsteuerergebnis bzw. Eigenkapital (Währungskursverlust) um T€ 399 bzw. T€ 324 (Vorjahr T€ 0 bzw. T€ 0; 01.01.2020 T€ 0 bzw. T€ 0) verändern. Aus Vereinfachungsgründen wird dabei davon ausgegangen, dass die Umrechnung des Darlehens sowie des Währungsergebnisses in der Tochtergesellschaft in den EURO zu jeweils den gleichen Kursen erfolgt, also keine Differenzierung zwischen Stichtags- und Durchschnittskurs vorgenommen wird. Des Weiteren wird eine Steuerauswirkung der Währungseffekte mit dem lokalen Steuersatz von 19 % (Vorjahr 19 %; 01.01.2020 19 %) unterstellt. Sonstige Preisrisiken Spezielle sonstige Preisrisiken in wesentlichem Umfang bestehen für den BELFOR-Konzern nicht, eine entsprechende Absicherung entfällt dementsprechend. Die folgende Tabelle stellt die vertraglich vereinbarten nicht diskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten und derivativen finanziellen Verbindlichkeiten im Zeitablauf dar:
Die jederzeit rückzahlbaren Verbindlichkeiten werden dem frühest möglichen Zeitraster zugeordnet. Überleitung der Finanzinstrumente auf IFRS 9-Kategorien
Bei den Finanzinstrumenten sind in allen IFRS 9-Kategorien keine Sicherheiten hinterlegt. Der Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf einem aktiven Markt gehandelt werden, basiert auf dem Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag (Stufe 1). Ist ein solcher Preis nicht verfügbar, basiert der Zeitwert auf Börsen- oder Marktpreisen auf einem aktiven Markt für ähnliche Finanzinstrumente oder auf anderen Bewertungstechniken, bei denen die angewandten Parameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 2). Neben den Derivaten fallen hierunter auch die Bewertung der Rückdeckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen sowie die Bewertung des Planvermögens, deren bilanzierte Werte auf Gutachten basieren. Umgruppierungen zwischen den einzelnen Stufen sind im Berichtsjahr nicht eingetreten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegenüber Beteiligungen und übrigen Vermögenswerte, das kurzfristige finanzielle Vermögen sowie die liquiden Mittel haben überwiegend kurze Laufzeiten. Daher entsprechen die Buchwerte zum Abschlussstichtag den Zeitwerten.
Die angegebenen Zeitwerte der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen den bilanzierten Werten. Die Zeitwerte der kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeiten den bilanzierten Werten. Im Zusammenhang mit unter den Kategorien verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ausgewiesenen Derivaten im Geschäftsjahr ist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Nettoverlust in Höhe von T€ 503 (Vorjahr Nettogewinn T€ 303) enthalten. Aus der Zeitwertbewertung der Rückdeckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen resultierte ein Gewinn von T€ 0 (Vorjahr Gewinn T€ 75). (24) Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es handelt sich im Wesentlichen um Avale zur Vermeidung von Sicherheitseinbehalten durch Kunden aus Aufträgen sowie Zahlungsgarantien im Zusammenhang mit Leasingverträgen. (25) Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt gemäß IAS 7 die Veränderung der liquiden Mittel des BELFOR-Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse. Die Zahlungsströme aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit werden ausgehend vom Konzernjahresüberschuss indirekt ermittelt. Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Finanzmittelbestand in Höhe von T€ 36.690 ergibt sich als Summe aus Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit kleiner drei Monaten und Schecks und stimmt mit dem Ausweis der liquiden Mittel in der Bilanz überein. Der Cashflow aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit enthält Zinseinnahmen in Höhe von T€ 197 (Vorjahr T€ 433) und Zinsausgaben von T€ 6.014 (Vorjahr T€ 5.600). An Ertragsteuern wurden T€ 4.606 (Vorjahr T€ 1.891) gezahlt. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen im Berichtsjahr betragen T€ 24.417 (Vorjahr T€ 20.386). Die Auszahlungen an Gesellschafter im Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit betreffen Auszahlungen an Minderheitsgesellschafter im Zusammenhang mit einer Dividendenausschüttung. Nachfolgend werden die auf die Finanzierungstätigkeit zurückzuführenden Veränderungen der Schulden dargestellt:
*davon T€ 1.591 Zinsausgaben, die im Mittelzufluss aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit enthalten sind
*davon T€ 1.578 Zinsausgaben, die im Mittelzufluss aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit enthalten sind (26) Angaben nach deutschen HGB Vorschriften Anzahl der Arbeitnehmer nach § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB Die Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt beträgt im BELFOR-Konzern 3.283 (Vorjahr 2.793), wovon 834 (Vorjahr 714) als administrativ (Angestellte) und 2.448 (Vorjahr 2.079) als gewerblich (Arbeiter) zu betrachten sind. Organbezüge nach § 314 Abs.1 Nr. 6a und Nr. 6b HGB Die Geschäftsführer Herr Roche und Herr Yellen erhalten keine Vergütung von der Gesellschaft. Auf die Angabe der Vergütung der übrigen Mitglieder der Geschäftsführung wird gemäß §§ 314 Abs. 3, 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Konzernabschlussprüferhonorare nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB Honorare für den Konzernabschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, fielen im Berichtsjahr an für Abschlussprüfungen in Höhe von T€ 159 (Vorjahr T€ 167) sowie für Steuerberatung in Höhe von T€ 68 (Vorjahr T€ 5). Hinsichtlich anderer Bestätigungsleitungen und sonstiger Leistungen sind, wie im Vorjahr, keine Honorare angefallen. Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB Die folgenden Gesellschaften sind gemäß § 264 Absatz 3 HGB von der Erstellung des Lageberichtes und Anhangs sowie von der Verpflichtung zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses befreit:
Angaben zum Anteilsbesitz nach § 313 Abs. 2 HGB
(1) Organgesellschaft mit Gewinnabführungsvertrag. Das Ergebnis resultiert aus dem Unterschied zwischen IFRS Jahresergebnis und nach lokalem Recht (HGB) abgeführtem Gewinn. (2) Die aktuellen Angaben liegen noch nicht vor, deswegen werden hier die Vorjahreswerte angegeben. Konsolidierungskreisänderungen Zum 29.01.2021 hat der BELFOR-Konzern 100 Prozent der Eigenkapitalanteile an der BELFOR (UK) Holdings Ltd. im Zuge der Einlage zum Fair Value durch das direkte Mutterunternehmen BELFOR Luxembourg SA erhalten. Da das Unternehmen zuvor bereits dem übergeordneten Teilkonzern der BELFOR Gibraltar Ltd. zugehörig war (business combination under common control), wurde für die Erstkonsolidierung im BELFOR-Konzern das Predecessor Accounting angewendet. Per 15.01.2021 hat der BELFOR-Konzern 100 Prozent der Eigenkapitalanteile an der Quadra srl mit Sitz in Montemurlo, Italien, zu einem Kaufpreis von T€ 975 in Cash erworben. Das Unternehmen ist ein in der italienischen Provinz Prato ansässiger, auf die Sanierung von Brand-, Wasser- und Sturmschäden spezialisierter Dienstleister. Die Quadra srl hat in 2021 T€ 3.172 zu den Konzernumsatzerlösen sowie T€ 247 zum Konzernergebnis beigetragen. Aus der Akquisition ergab sich unter Berücksichtigung variabler Kaufpreisbestandteile ein zu bilanzierender Goodwill in Höhe von T€ 1.425, welcher steuerlich voraussichtlich nicht abzugsfähig ist. Der Goodwill spiegelt im Wesentlichen den nicht einzeln identifizierbaren Mitarbeiterstamm sowie die erwarteten Synergieeffekte aus der Integration der Quadra srl in das bestehende Geschäft des BELFOR-Konzerns wider. Die nachfolgende Übersicht zeigt die erfassten Beträge der neubewerteten erworbenen Vermögenswerte und der übernommenen Schulden im Erwerbszeitpunkt:
Von den erworbenen Brutto-Forderungen in Höhe von T€ 515 wurden im Erwerbszeitpunkt T€ 6 als voraussichtlich nicht werthaltig eingeschätzt. Im Zuge des Unternehmenszusammenschlusses sind Kosten von T€ 11 für Rechtsberatungsgebühren und Notar-Kosten angefallen, die in den Verwaltungsaufwendungen erfasst wurden. Die erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Forderungen enthalten mit T€ 117 Forderungen aus Auftragsfertigung. Am 02.11.2021 erwarb der BELFOR-Konzern außerdem 100 Prozent der Eigenkapitalanteile an der Rølund A/S mit Sitz in Sorø, Dänemark, zu einem Kaufpreis von T€ 5.461 in Cash. Im Jahr 2021 trug die Rølund A/S Umsatzerlöse von T€ 1.659 und einen Gewinn von T€ 16 zum Konzernergebnis bei. Hätte der Erwerb am 01.01.2021 stattgefunden, hätten die Konzernumsatzerlöse nach Schätzungen des Managements bei T€ 544.695 und der Konzerngewinn für das Jahr bei T€ 12.292 gelegen. Unter Berücksichtigung variabler Kaufpreiskomponenten ergab sich aus der Akquisition ein zu bilanzierender Goodwill in Höhe von T€ 4.057. Der Goodwill resultiert auch hier hauptsächlich aus dem nicht einzeln identifizierbaren Mitarbeiterstamm sowie den erwarteten Synergien aus der Eingliederung des Unternehmens in das bestehende Geschäft des BELFOR-Konzerns. Der erfasste Goodwill ist voraussichtlich steuerlich nicht abzugsfähig. Nachstehend sind die erfassten Beträge der neubewerteten erworbenen Vermögenswerte und der übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt zusammengefasst:
Die erworbenen Brutto-Forderungen betragen T€ 1.241, T€ 7 davon wurden zum Erwerbszeitpunkt als wahrscheinlich nicht werthaltig eingeschätzt. Es sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von T€ 175 für Rechtsberatungsgebühren und Notar-Kosten angefallen. Diese Kosten sind in den Verwaltungsaufwendungen erfasst. Die erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Forderungen enthalten T€ 840 Forderungen aus Auftragsfertigung. Außerdem wurde im Geschäftsjahr 2021 die BELFOR Restoration Services Pte. Ltd. als 100 %ige Tochtergesellschaft der BELFOR (Asia) Pte. Ltd. gegründet. Weiterhin wurden im Geschäftsjahr 2021 die verbliebenen Gesellschaften der in 2020 erworbenen CMBB-Gruppe BELFOR Rénovation Solutions S.A.S. und SESA S.A.S. miteinander verschmolzen. Die Liquidation der CMBB Rhône-Alpes SARL wurde in 2021 abgeschlossen. Die BELFOR (France) Holding S.A.S. wurde mit Wirkung zum 1.1.2021 auf die BELFOR France S.A.S. verschmolzen. Ebenfalls zum 1.1.2021 wurde die Amiral Clean Belgium N.V. auf die BELFOR (Belgium) N.V. verschmolzen. Zudem wurde die Relectronic-Remech Ltd. in 2021 liquidiert. Mit Wirkung zum 31.12.2021 sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden der AllTroSan Trocknungsservice GmbH & Co. KG im Zuge einer Anwachsung auf die BELFOR Deutschland GmbH übergegangen. Die Auswirkungen auf die einzelnen Eigenkapitalkompenenten sind von untergeordneter Bedeutung und in der Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Jahr 2021 in der Zeile Konsolidierungskreisänderungen angegeben. (27) Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen/Personen (Related Parties) Als nahe stehende Unternehmen werden alle Unternehmen, die als Tochtergesellschaft direkt oder indirekt durch die ultimative Muttergesellschaft, die BELFOR Holdings Inc., Wilmington, Delaware/USA, beherrscht werden sowie assoziierte Unternehmen betrachtet. Mit den nachfolgenden nahe stehenden Unternehmen wurden im Geschäftsjahr Geschäftsbeziehungen unterhalten: a) Muttergesellschaft Es wurden keine Umsätze aus Warenlieferungen und Dienstleistungen (Vorjahr T€ 0) mit der ultimativen Muttergesellschaft BELFOR Holdings Inc., Wilmington, Delaware/USA realisiert. Auch bestehen keine Forderungen. Es bestehen Verbindlichkeiten von T€ 0 (Vorjahr T€ 0; 01.01.2020 T€ 0). Auch mit der Großmutter BELFOR (Gibraltar) Ltd., Gibraltar wurden keine Umsätze aus Warenlieferungen und Dienstleistungen (Vorjahr T€ 0) realisiert. Es bestehen keine Forderungen und Verbindlichkeiten (Vorjahr T€ 0; 01.01.2020 T€ 0). Gegenüber der unmittelbaren Muttergesellschaft der BELFOR Luxembourg SA, Luxembourg, sind T€ 3.692 (Vorjahr T€ 3.458) Zinsaufwendungen angefallen. Des Weiteren bestehen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 38.008; 01.01.2020 T€ 38.008) sowie kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 88.435 (Vorjahr T€ 40.955; 01.01.2020 T€ 37.320). b) Schwestergesellschaften Gegenüber der BELFOR Gibraltar Holdings LLC, Delaware und der BELFOR (CPS) Ltd., Nicosia bestehen weder Forderungen noch Verbindlichkeiten (Vorjahr T€ 0; 01.01.2020 T€ 0). Ebenfalls wurden keine Umsätze aus Warenlieferungen und Dienstleistungen (Vorjahr T€ 0) realisiert. Gegenüber der BELFOR (USA) Ltd., Wilmington, Delaware/USA, werden zum Bilanzstichtag Forderungen von T€ 4 (Vorjahr T€ 115; 01.01.2020 T€ 204) ausgewiesen. Es bestehen Verbindlichkeiten von T€ 0 (Vorjahr T€ 187; 01.01.2020 T€ 0). Es wurden Erträge von T€ 125 (Vorjahr T€ 125) aus Konzernverrechnungen bezüglich der Nutzung der im Besitz der BELFOR Europe GmbH befindlichen, weltweiten Namensrechte von der BELFOR (USA) Ltd. vereinnahmt. Weiter sind Umsätze von T€ 13 (Vorjahr T€ 18) aus Warenlieferungen und Dienstleistungen mit der BELFOR (USA) Ltd. angefallen. Gegenüber der BELFOR (Canada) Inc. werden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten von T€ 0 (Vorjahr T€ 176; 01.01.2020 T€ 0) ausgewiesen. c) Assoziierte Gesellschaften An die DeBeer S.A., Madrid/Spanien wurden im Geschäftsjahr Leistungen für Personalgestellung und Materiallieferungen in Höhe von T€ 184 (Vorjahr T€ 80) erbracht. Zum Bilanzstichtag bestehen gegenüber der DeBeer S.A. Forderungen in Höhe von T€ 40 (Vorjahr T€ 39; 01.01.2020 T€ 38). Alle Leistungen an nahe stehende Unternehmen wurden zu Konditionen erbracht, wie sie auch unter unabhängigen Dritten üblich gewesen wären. Unternehmen des BELFOR-Konzerns haben mit Mitgliedern der Geschäftsführung der BELFOR Europe GmbH sowie mit anderen Personen in Schlüsselpositionen bzw. mit Gesellschaften, in deren Geschäftsführungs- oder Aufsichtsratsgremien diese Personen vertreten sind, berichtspflichtige Geschäfte in Höhe von T€ 4.377 (Vorjahr T€ 1.825) vorgenommen, hiervon entfallen T€ 2.400 (Vorjahr T€0) auf den Verkauf von Immobilien (im Zuge von Sale-and-Leasebacks, s. auch Textziffer 2) sowie T€ 1.977 (Vorjahr T€1.825) auf die Vermietung von Immobilien (davon T€ 1.386 (Vorjahr T€ 1.303) im Rahmen von Sale-and-Leasebacks). Zu dem relevanten Personenkreis zählen auch nahe Familienangehörige. Geschäfte mit nahestehenden Personen wurden zu marktüblichen Bedingungen abgerechnet. Personen in Schlüsselpositionen sind im BELFOR-Konzern die Mitglieder der Geschäftsführung sowie etwaiger Aufsichtsorgane der BELFOR (Gibraltar) Ltd. und der BELFOR Europe GmbH. Die Vergütung für diese Personengruppe für kurzfristig fällige Leistungen betrug im laufenden Geschäftsjahr T€ 1.314 (Vorjahr T€ 1.447). Auf Pensionsaufwand (Dienstzeitaufwand) für diesen Personenkreis entfielen im Berichtsjahr T€ 10 (Vorjahr T€ 6). Der Barwert der Pensionsrückstellungen, der auf diesen Personenkreis entfällt, betrug zum Stichtag T€ 22 (Vorjahr T€ 12). (28) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Konzern Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ereignet.
Duisburg, den 18. März 2022 Die Geschäftsführung Sheldon Yellen Conor Roche Elvir Kolak Dr. Mark-Andre Nusselein BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BELFOR Europe GmbH, Duisburg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der BELFOR Europe GmbH, Duisburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern Gesamterfolgsrechnung, der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung, der Entwicklung des Konzerneigenkapitals und der Konzern Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BELFOR Europe GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 25. März 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Reza Bigdeli, Wirtschaftsprüfer ppa. Hassan El-Haddad, Wirtschaftsprüfer Der Konzernabschluss zum 31.12.2021 wurde am 15.11.2022 gebilligt. |
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