Egon Rock
GmbH
Harrislee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
124.978,00 |
136.006,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.832,00 |
1.999,00 |
| II.
Sachanlagen |
22.646,00 |
47.473,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100.500,00 |
86.534,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
378.993,36 |
342.776,79 |
| I.
Vorräte |
57.593,53 |
51.749,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
82.492,09 |
141.945,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
238.907,74 |
149.082,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.624,82 |
9.655,96 |
| Aktiva |
511.596,18 |
488.438,75 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
172.437,88 |
117.307,63 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
50.000,00 |
50.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
96.437,88 |
41.307,63 |
| B.
Rückstellungen |
252.916,06 |
265.345,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
86.242,24 |
105.785,26 |
| Passiva |
511.596,18 |
488.438,75 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Flensburg, HRB Nr. 1251 unter der Firma Egon
Rock GmbH eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist
Harrislee.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Der aktivierte Firmenwert wurde entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum
von 15 Jahren abgeschrieben.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear bzw. degressiv abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 800,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
3. Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
4. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich
aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden
entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter
der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei
der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken
aus einer verminderten Verwertbarkeit des
Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
5. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
6. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in €
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
1.870,70
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
7. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
8. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
9. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung
der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in
Höhe von € 96.437,88 ist ein Gewinnvortrag
aus dem Vorjahr in Höhe von € 41.307,63
enthalten.
10. Der Gesamtbetrag, der gemäß
§ 268 Absatz 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
€ 10.145,00 und ermittelt sich wie folgt:
Gesamtbetrag
gemäß Ausschüttungssperre
|
€
|
Rechnungszinsbedingter
Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB
|
10.145,00
|
Aktivierung latenter
Steuern
|
0,00
|
Aktivierung von
Vermögensgegenständen zum beizulegenden
Zeitwert
|
0,00
|
./. darauf gebildete
passive latente Steuern
|
0,00
|
Gesamtbetrag
|
10.145,00
|
11. Die
Pensionsverpflichtungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Auf Grund
einer längeren Restlaufzeit als 1 Jahr, ist die
Rückstellung mit einem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre
abgezinst.
Für die Berechnung wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
1,82% %
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerung
|
ohne Trendannahme
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Richttafeln 2018 G von
Prof. Klaus Heubeck
|
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von
Vermögensgegenständen und Schulden
|
€
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
896.389,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
625.751,60
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
671.657,45
|
verrechnete Aufwendungen
|
1.616,04
|
verrechnete Erträge
|
24.221,97
|
12. Die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden.
13. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß §
285 HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 69.493,26 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 0,00.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
€ 75.561,30 sowie die Restlaufzeit mehr als
fünf Jahren € 0,00.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in
Höhe von € 38.400,00 aus einem Pachtvertrag der
noch eine Restlaufzeit bis 16. Juni 2024 hat.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 14.
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Stefan Rock (§ 285 Nr. 10
HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Harrislee, den 15. April
2024
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gez. Stefan Rock
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2024
festgestellt.
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