3wefinanzia
GmbH
Altrip
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
247,00 |
7.637,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
7.023,00 |
| II.
Sachanlagen |
245,00 |
614,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
59.457,56 |
98.502,05 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.905,49 |
14.025,40 |
| davon
gegen Gesellschafter |
500,00 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
35.552,07 |
84.476,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24,95 |
988,92 |
| Aktiva |
59.729,51 |
107.127,97 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.365,45 |
18.211,06 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
6.788,94 |
-51.305,58 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.845,61 |
58.094,52 |
| B.
Rückstellungen |
18.370,00 |
40.202,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.994,06 |
48.714,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.994,06 |
23.714,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
25.000,00 |
25.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
210,34 |
20.609,85 |
| Summe
Passiva |
59.729,51 |
107.127,97 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die 3wefinanzia GmbH mit Sitz in Grünstadt wird
beim Registergericht Ludwigshafen unter HRB 66883
geführt.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der Bilanz liegt das
Gliederungsprinzip nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB
zugrunde. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB gewählt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Sie
erfüllt zudem die Voraussetzungen einer
Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a
HGB. Auf die Anwendung der damit verbundenen
Erleichterungen wird verzichtet und die Regelungen der
kleinen Kapitalgesellschaft angewendet. Die Gliederung der
Bilanz erfolgt gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertungsmethoden sind gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen sind
zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden in
Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften nach der
linearen Methode unter Zugrundelegung von Nutzungsdauern
ermittelt, die an den steuerlichen AfA-Tabellen orientiert
sind. Die bestehenden steuerlichen Vorschriften zu
geringwertigen Wirtschaftsgütern werden auch in der
Handelsbilanz angewendet. Entsprechend werden
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken sind durch
individuelle Wertberichtigungen berücksichtigt.
Für das allgemeine Kreditrisiko sind die Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen um eine pauschal ermittelte
Wertberichtigung gekürzt. Die übrigen
Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände
und die Geldbestände sind zum Nennwert angesetzt.
Der ausgewiesene Rechnungsabgrenzungsposten betrifft
Vorauszahlungen für zukünftige Zeiträume,
die zeitanteilig abgegrenzt wurden.
Das Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungsbeträge
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in Höhe ihrer
voraussichtlichen Inanspruchnahme zum notwendigen
Erfüllungsbetrag ermittelt. Bei der Bemessung der
Erfüllungsbeträge werden erwartete Preis- und
Kostensteigerungen bis zum voraussichtlichen
Erfüllungszeitpunkt eingerechnet. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum
abgezinsten Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 2
HGB angesetzt. Soweit sich die Restlaufzeit dieser
Rückstellungen durch Zeitablauf auf ein Jahr oder
weniger reduziert, wird keine Abzinsung mehr vorgenommen.
Die erstmalige Erfassung abzuzinsender Rückstellungen
erfolgt nach der Nettomethode.
Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert.
Erläuterungen zum Jahresabschluss
Bilanz
Immaterielle Vermögensgegenstände: Bei den
immateriellen Vermögensgegenständen handelt es
sich um Entwicklungskosten für eine Website und den
Außenauftritt.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände: Die Forderungen sind mit
dem Nennwert ausgewiesen.
Eigenkapital: Das gezeichnete Kapital beträgt
unverändert EUR 25.000.
Rückstellungen: In den Rückstellungen sind
Steuerrückstellungen und Rückstellungen für
Jahresabschlusserstellung ausgewiesen.
Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten setzen sich
zusammen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
bestehen in Höhe von EUR 1.244,52 (Vorjahr:
EUR 21.644,07).
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 1.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG): Es bestehen Verbindlichkeiten in Höhe
von € 210,34 (Vorjahr: 20.609,85).
Geschäftsführung: Frau Karin Schwartz,
Herr Michael Becky, Herr Gerd Krämer
Altrip, 08.07.2024
gez. Michael Becky und Karin Schwartz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.07.2024
festgestellt.
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