Stammdaten

Register
Amtsgericht Lemgo HRB 10582
Eingetragen
18.2.2022
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften jeder Art, sowie alle damit im Zusammen-hang stehenden Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marco Müller
seit 18.2.2022
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Marco Müller
Horn-Bad Meinberg
50.00%
Sabine Müller-Heißenberg
Horn-Bad Meinberg
50.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

limles GmbH

Horn Bad-Meinberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 40.000,00 40.000,00
I. Finanzanlagen 40.000,00 40.000,00
B. Umlaufvermögen 11.702,02 13.833,05
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.702,02 13.833,05
Aktiva 51.702,02 53.833,05

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 16.233,90 20.849,71
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 4.150,29  
III. Jahresfehlbetrag 4.615,81 4.150,29
B. Rückstellungen 3.000,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 32.468,12 30.983,34
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 245,44 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 32.222,68 30.983,34
davon gegenüber Gesellschaftern 32.222,68 30.983,34
Summe Passiva 51.702,02 53.833,05

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Firmenname: limles GmbH
Ort des Firmensitzes: Horn-Bad Meinberg
Registereintrag: Handelsregister Abteilung B
Registergericht: Lemgo
Registernummer: HRB 10582

Geschäftszweck: Vermögensverwaltung/Beteiligungen
Das Wirtschaftsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.
Gesellschafter:
1. Müller, Marco
2. Müller-Heißenberg, Sabine
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Kontenrahmen basiert auf der Gliederung einer kleinen Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag sowie zum vorangegangenen Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf, da alle Größenmerkmale eindeutig unterschritten sind. Sie unterschreitet zwar ebenfalls alle Größenmerkmale des § 267a (1) HGB, jedoch kann sie gem. § 267a (3) Nr. 3 HGB keine Kleinstkapitalgesellschaft i.S.d. Gesetzesnorm sein. Es wurden daher die Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften angewendet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Es wurde bei den Gliederungsgrundsätzen und der Darstellungsstetigkeit nicht zum Vorjahr abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein, sofern ein Vorjahr vorliegt. Aufgrund der Neugründung liegt kein Vorjahr zugrunde und somit auch keine Schlussbilanzwerte eines vorangegangenen Geschäftsjahres. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden, sofern vorhanden, zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden, sofern vorhanden, sofort abgeschrieben. Ein Sammelposten wurde nicht gebildet.

3. Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen oder erhöht um Zuschreibungen, falls die Gründe für die Abschreibungen nicht mehr bestehen. Es wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen, da keine Anzeichen für eine Wertminderung vorlagen.
Im Anlagevermögen sind 2 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften vorhanden:
1. GEwerk.süd GmbH (vormals: GE.werk.süd GmbH), Sitz: Ingolstadt
2. Wistec GmbH, Sitz: Bielefeld
Auf weitere Angaben zu den o.g. Beteiligungen gem.. § 285 Nr. 11 HGB (Anteilshöhe, gesamtes Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres) wird aufgrund der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 (1) Nr. 1 HGB verzichtet.

4. Vorräte
Die Vorräte, sofern zum Abschlussstichtag vorhanden, wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Unfertige Arbeiten und Vorräte lagen nicht vor.

5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Mangels Forderungen wurden keine Pauschalwertberichtigungen oder Einzelwertberichtigungen gebildet.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern liegen nicht vor.

6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verrbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
1. Darlehen von Marco Müller: 15.000,00 €; Zinssatz: 4%; Laufzeit: unbefristet
2. Darlehen von Sabine Müller-Heißenberg: 15.000,00 €; Zinssatz: 4%; Laufzeit: unbefristet
Die Darlehenszinsen erhöhen bis zum Zahlungszeitpunkt das jeweilige Darlehen. Die Summe der offenen Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern inkl. aufgelaufener Zinsen ist aus der Bilanz ersichtlich.
Weitere Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren: 0,00 €.

7. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

8. Pensionsrückstellungen
Pensionszusagen/-rückstellungen sind nicht vorhanden.

IV. Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten.

V. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sofern Haftungsverhältnisse, welche sich nicht direkt aus der Bilanz ergeben, vorliegen, sind diese nachfolgend einzeln beschrieben. Sonstige Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten, Bürgschaften, Vorschüsse u.ä. liegen nicht vor.

B. Ergänzende Angaben
I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Geschäftsführer:
1. Müller, Marco (Einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit)
2. Müller-Heißenberg, Sabine (Einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit)

II. Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter ohne die o.g. Geschäftsführer: 0.
C. Sonstige Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sowie auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, gleichwohl für die Beurteilung der Lage des Unternehmens eine Bedeutung darstellen, bestanden am Abschlussstichtagnicht.

sonstige Berichtsbestandteile

FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 31.03.2025 wird der Jahresabschluss auf den 31.12.2023 genehmigt und  festgestellt.
Den beiden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2023:

gezeichnet Marco Müller, Horn-Bad Meinberg, den 31.03.2025
gezeichnet Sabine Müller-Heißenberg, Horn-Bad Meinberg, den 31.03.2025

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