Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Sostmann Apparatebau GmbH
Aronweg 29, 45276 Essen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Sostmann seit 22.3.2001 | Geschäftsführer |
Alfred Sostmann seit 14.2.2001 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sostmann Apparatebau GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang
Der Jahresabschluss der Sostmann GmbH in 45276 Essen auf den 31.12.2010 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Darüber hinaus enthält der Jahresabschluss einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahres- zahlen nicht vergleichbar sind (Erläuterungen). Um einen Vorjahresvergleich zu gewährleisten, wurden folgende Anpassungen in den Vorjahreswerten vorgenommen (Erläuterungen) Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Fremdwährungsforderungen und - verbindlichkeiten wurden gem. § 256 a HGB umgerechnet. Bei Deckung durch Termingeschäfte war der entsprechende Terminkurs maßgebend. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgte zum am Abschlussstichtag beizulegenden Zeitwert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Latente Steuern wurden mit einem Steuersatz von …% angesetzt und nicht abgezinst.
Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen. Die Finanzanlagen enthalten keine Finanzinstrumente.+ Der Betrag der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf 0.00 € (Vorjahr: 0,00 €). Der Jahresabschluss wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In einem vorherigen Geschäftsjahr wurde dem Geschäftsführer Alfred Sostmann eine Pensionszusage erteilt. Die Bildung der Pensionsrückstellungen erfolgte auf Grundlage eines versicherungs- mathematischen Gutachtens mit den folgenden, der Berechnung zugrunde gelegten Annahmen: Vers. mathematisches Verfahren: Anwartschaftsdeckung oder Anwartschaftsbarwert Diskontierungszinssatz: Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S. 1 oder S. 2 HGB Biometrische Parameter: Heubeck-Richttafeln aus jjjj Dynamik: Nicht zu berücksichtigen, da Zusage nicht dynamisch Die Gesamtzuführung zu den Pensionsrückstellungen aufgrund dieser Zusagen beläuft sich handelsrechtlich auf 11.009,00€ . Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten (Planvermögen) wurden die folgenden Werte ermittelt:
Die folgenden grundlegenden Annahmen wurden bei der Bestimmung des beizulegenden Zeit- wertes der verrechneten Vermögenswerte zu Grunde gelegt: Standard Ein nach Verrechnung mit dem Planvermögen verbleibender positiver Betrag wurde auf der Aktivseite als " aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung", ein verbleiben- der negativer Überhang auf der Passivseite als "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen. Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte o.ä Rechte gesichert sind, betragen 39.007,73 €. Art und Form der Sicherheiten: Bürgschaft durch den Geschäftsführer
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Nicht aus der Bilanz ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nach Auskunft der Geschäftsführung nicht zu rechnen. Anteilsbesitz: Die Gesellschaft ist an keinem Unternehmen mit mindestens einem Fünftel beteiligt: Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter bei keinem Unternehmen: Gewährte Vorschüsse und Kredite an Unternehmensorgane, Haftungsübernahmen An die Geschäftsführung wurden keine Darlehen vergeben. Darüber hinaus hat sich die Gesellschaft sich nicht für private Darlehen der Geschäftsführung verbürgt. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt zum Stichtag 0,00 € Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung hat mit Zustimmung der Gesellschafter den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorgetragen. Unternehmensorgane Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt: Herr Andreas Sostmann Herr Alfred Sostmann Sie sind alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit.
Essen, den 04.04.2012 Sostmann
GmbH
Andreas Sostmann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.03.2012 |
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