Beyond Activation GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Florian Gohlke seit 11.3.2003 | Vorstandsmitglied |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LAVEGO AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell Die LAVEGO AG ist bei der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) als Netzbetreiber im girocard-System zugelassen und verfügt darüber hinaus seit 2011 über die Zulassung als Zahlungsinstitut bei der BaFin. Den Folgebescheid mit der Zulassung gemäß PSD2 hat die LAVEGO AG am 03.07.2018 erhalten. Die Gesellschaft hat sich auf technisch anspruchsvolle Nischenmärkte wie Tankstellen und unbediente Terminals in Automaten spezialisiert. Die LAVEGO AG bietet Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Zahlungstransaktionen an. Dazu gehören insbesondere die Transaktionsabwicklung von Girocard, Kredit- und Mineralölkarten, die Vermietung und der Verkauf von Pos-Terminal und die technische Unterstützung und der Kundendienst für die am Netz befindlichen PoS-Terminals. Seit 2018 arbeitet die LAVEGO AG an einer modernen Plattform für PoS-Zahlungen ("PaySphere") und investiert erhebliche Ressourcen und Mittel. PaySphere ging nach der erfolgten Zulassung durch die Deutsche Kreditwirtschaft im Juni 2019 in den Produktionsbetrieb. Die Plattform wurde mit der jahrzehntelangen Erfahrung der Gesellschaft geplant und umgesetzt. Im Berichtsjahr konnten Partner gewonnen werden, die die Plattform nutzen. 1.2 Ziele und Strategie Die Entscheidung, die Nischenmärkte Tankstellen und Automaten zu besetzen, erfolgte aus der Gewissheit, dass die LAVEGO AG über ein außerordentliches technisches Fachwissen verfügt, das die Abwicklung dieser anspruchsvollen Märkte überhaupt erst möglich macht. Spezialmärkte bieten kleinen, flexiblen Anbietern deutlich bessere Chancen. Seit 2021 hat der Bereich unbediente Terminals einen massiven Aufschwung erlebt. Mitunter ein Grund für das starke Wachstum sind Ladesäulen für Elektroautos ("EV-Charging"). Eine der wichtigsten Aufgaben im Unternehmen ist die permanente Prüfung, ob der eingeschlagene Weg immer noch zielführend ist, oder ob es eines mittel- und langfristigen Kurswechsels bedarf. Mittlerweile ist der Wettbewerbsdruck auch in den Nischenmärkten deutlich stärker geworden, so dass es nach unserer Ansicht wieder einer Korrektur der Ausrichtung bedurfte. Das Ergebnis dieser Neuausrichtung ist die PaySphere-Plattform, die erheblich größeres Potential im Projektgeschäft - auch international - bietet. Im Dezember 2022 hat die LAVEGO AG die Zertifizierung für die gemeinsam mit einem Partner erstellte nexoFAST Terminal-Software erhalten. Die Zulassung für die girocard wird für Mitte 2024 erwartet. Die Software ermöglicht es LAVEGO u.a., Terminal-Hardware anderer Hersteller einzusetzen und sich vom Mitbewerb abzuheben. Die vollständige Kontrolle aller Prozesse und der Software vom Terminal bis zur PaySphere-Plattform ermöglicht es, neue Features erheblich schneller und preiswerter zu implementieren und vollkommen unabhängig von Dritten zu agieren. 1.3 Forschung und Entwicklung In 2023 waren durchschnittlich 15 - 16 angestellte Software-Entwickler in diesem Bereich tätig. Das Team wird von zwei bis drei Werkstudenten unterstützt. Zusätzlich arbeiten 4-6 freie Entwickler an der Entwicklung von PaySphere. Die Ausgaben für F&E (Personal und externe Softwareentwicklung) liegen aufgrund der Konzentration auf die oben genannten Projekte für die letzten 4 Jahre bei mehr als 4 Mio. Euro. Aus diesem Grund hat sich die LAVEGO AG entschieden, eine Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz - FzuIG - zu beantragen. Dem Antrag wurde stattgegeben. Die Bescheide erhielt die LAVEGO AG im August 2023, die Festsetzungsbescheide im Februar 2024. Seit 2021 stehen den Investitionen kontinuierliche steigende Erlöse gegenüber. 1.4 Kündigung des Aktien-Kaufvertrages mit Unzer Am 4. Dezember 2020 haben die Aktionäre und die LAVEGO AG einen Vertrag zum Verkauf aller Aktien des Unternehmens gezeichnet. Der Käufer war die Unzer Gruppe, die zum damaligen Zeitpunkt größtenteils dem Finanzinvestor KKR gehörte. Die LAVEGO AG ist ein von der BaFin beaufsichtigtes Zahlungsinstitut. Die Veräußerung von Anteilen eines Instituts muss von der BaFin genehmigt werden. Diese Genehmigung wurde fast zwei Jahre lang nicht erteilt, so dass der Hauptaktionär der LAVEGO AG einer erneuten Verlängerung des sogenannten "long-stop date" über den 31.12.2022 hinaus nicht mehr zugestimmt hat. Seit dem 1.1.2023 besteht keine Verpflichtung mehr, Aktien an der Gesellschaft zu veräußern. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Neben den sehr hohen Steigerungen im eCommerce während der Corona-Pandemie haben auch Kartenzahlungen am PoS, insbesondere kontaktlose Zahlungen, nochmals deutlich zugenommen. Auch in 2023 sind die relevanten Kennzahlen erneut gestiegen.
Die mittlerweile starke Nutzung von kontaktlosen Zahlungen ermöglicht es, an geeigneten Stellen reine kontaktlos-Terminals (mit PIN) zu betreiben. Speziell im Automaten-Umfeld ergeben sich hier Kosteneinsparungen bei der Hardware. Dies ergänzt die bereits bestehenden ToPP (Terminals ohne PIN-Pad), die jedoch keine Möglichkeit zur Eingabe der PIN bieten. 2. Geschäftsverlauf 2.2.1 Corona-Nachwirkungen Eine Vielzahl der Mitarbeiter*innen, insbesondere aus dem Bereich der SW-Entwicklung, arbeiten seit Beginn der Corona-Pandemie im Homeoffice und kommen weiterhin nur zu vereinbarten Terminen ins Büro. Die positive Entwicklung der Erlöse setzte sich auch im Jahr 2023 weiter fort, so dass sich über das gesamte Jahr eine Erlössteigerung im Vergleich zum Vorjahr ergab. Umsatzeinbußen durch die Corona-Pandemie konnten vollständig ausgeglichen werden. 2.2.2 Geschäftsverlauf 2023 Die Erlöse konnten in 2023 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 nochmals leicht gesteigert werden. Die Beratungserlöse für die Unzer-Gruppe sind entfallen, die beantragte und gewährte Forschungszulage steht dem entgegen. Bei den Terminalverkäufen ergab sich zwar ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, die laufenden Erlöse konnten jedoch gegenüber dem Vorjahr nochmals gesteigert werden. Bei den Transaktionserlösen wirkte sich u.a. auch der Zuwachs bei den Kontaktloszahlungen von Kleinstbeträgen positiv aus. Insgesamt stiegen die laufenden Erlöse (u.a. Terminalvermietung, Transaktionserlöse und Grundgebühren) um 6,3 % gegenüber dem Vorjahr. Die nach wie vor anfallenden Aufwendungen in die Weiterentwicklung der Softwareplattform PaySphere und die Investitionen und Aufwendungen für die neuen Rechenzentren konnten durch die Erlössteigerungen komplett aufgefangen werden. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen stiegen von 3.417 TEUR auf 3.710 TEUR. Das Finanzergebnis belief sich im Vorjahr auf - 1,6 TEUR. In 2023 konnten aufgrund von Guthabenzinsen ab dem 3. Quartal 2023 insgesamt TEUR 31 verbucht werden. Die LAVEGO AG konnte im Geschäftsjahr 2023 ihren Gewinn (nach Steuern) im Vergleich zum Vorjahr um 66,4 % steigern. Der Gewinn der LAVEGO AG für 2023 beträgt 1.179 TEUR. Im Ergebnis ist die Forschungszulage in Höhe von 439 TEUR enthalten. 2.3 Lage 2.3.1 Ertragslage Um die Branchenvergleichbarkeit zu verbessern, wurden bestimmte Erlös- und Aufwandsarten in 2023, entsprechend dem branchenüblichen Benchmarking von den sonstigen betrieblichen Erträgen in Provisionserträge / Provisionsaufwendungen umgegliedert. Diese Umgliederung führt zum Teil zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr. Unsere wesentlichen Ergebnisquellen umfassen die Erlöse aus der Vermietung von PoS-Terminals, Grundgebühren für die Betreuung der Terminals, die Abwicklung von Transaktionen, Telekommunikationserlöse und die Abwicklung von Kunden-Umsätzen über Treuhandkonten als Zahlungsdienst. In 2023 machen diese Umsätze 66 % der Gesamterlöse aus, in 2022 waren es 64 %. Im Vergleich zum Vorjahr sind die laufenden Erlöse erneut um 6,3 % angestiegen. Die Gesamterlöse stiegen um 2,9 % von 7.308 TEUR auf 7.521 TEUR. Für die Betrachtung der laufenden Erlöse und der Gesamterlöse spielt die oben genannte Umgliederung keine Rolle. Bei den Personalkosten ergibt sich bedingt durch Neueinstellungen und Gehaltsanpassungen eine Steigerung von 7,6 %. Für die anderen Verwaltungsaufwendungen errechnet aufgrund von Kostensteigerungen ein Anstieg um 12,7 % von 682 TEUR auf 768 TEUR. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus sonstigen Tätigkeiten ergibt sich ein Rückgang von 30,0 % von 2.361 TEUR auf 1.652 TEUR in 2023. Der Rückgang beruht u.a. auf der oben genannten Umgliederung von verschiedenen Aufwandskonten. Ohne Berücksichtigung der Umgliederung ergibt sich ein Rückgang von 22,1%, von 2.361 TEUR auf 1.838 TEUR. Dieser beruht in der Hauptsache auf deutlich geringeren Aufwendungen für den Terminaleinkauf, nachdem ein Terminaltausch aufgrund der Einführung des technischen Anhangs (TA 7.2) in 2023 größtenteils abgeschlossen werden konnte. In 2023 wurden hierfür 692 TEUR aufgewendet, während 2022 TEUR 1.392 anfielen. 2.3.2 Finanzlage Auch in 2023 lag ein Fokus der LAVEGO AG auf der Weiterentwicklung der Transaktionsplattform PaySphere, der Entwicklung der nexo-Software, der Positionierung als Partner für Kaufmännische Netzbetreiber (KNB) und der Ausstattung und Abnahme der Rechenzentren in Nürnberg und Frankfurt. Hierfür wurden erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen aufgewendet. Zur Sicherung der Liquidität und Stärkung des Eigenkapitals hat der Hauptaktionär bereits in 2021 weitere Kapitaleinlagen geleistet. In 2023 wurden 800 TEUR der Kapitalrücklagen an den Hauptaktionär zurückgeführt. Darüber hinaus wurde eine Dividende von 100 TEUR an die Aktionäre ausgeschüttet. Das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft betrug in 2021 TEUR 2.431, erhöhte sich in 2022 auf 3.139 TEUR und konnte in 2023 auf 3.419 TEUR gesteigert werden; die Eigenkapitalquote beträgt 70,7 %. Die LAVEGO AG ist in die Lage, Verbindlichkeiten stets innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, sofern vereinbart mit Skontoabzug, zu begleichen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen 0,4 % der Bilanzsumme und beinhalten nur noch ein Annuitätendarlehen, das planmäßig quartalsweise bedient wird. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Zahlungsdiensten betragen 224 TEUR. Im Vorjahr waren hier 191 TEUR ausgewiesen. Diese bestehen ausschließlich aus durchlaufenden Posten, denen ein Guthaben in gleicher Höhe in den Forderungen an Kreditinstitute gegenübersteht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus sonstigen Tätigkeiten werden in 2023 mit TEUR 0 ausgewiesen. Im Vorjahr waren unter dieser Position TEUR 311 verbucht. Diese Position wurde in 2023 umgegliedert und wird nun unter den sonstigen Verbindlichkeiten aus sonstigen Tätigkeiten mit 596 TEUR ausgewiesen. Im Vorjahr wurden hier 371 TEUR ausgewiesen. Eine Vergleichbarkeit der Werte ist aufgrund der Umgliederung nur eingeschränkt möglich. Im Wesentlichen bestehen die sonstigen Verbindlichkeiten aus sonstigen Tätigkeiten aus noch abzuführenden Girocard-Entgelten und Verbindlichkeiten für die nexo-Softwareentwicklung. Der Anteil der Verbindlichkeiten aus sonstigen Tätigkeiten an der Bilanzsumme beträgt 12,3 %. Die Forderungen aus dem Netzbetrieb für Dezember 2023 in Höhe von 707 TEUR wurden Anfang Januar 2024 den liquiden Mitteln zugeführt. 2.3.3 Vermögenslage Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind aufgrund planmäßiger Tilgungen im Vergleich zum Vorjahr um 66,6 % zurückgegangen. Die Forderungen an Kreditinstitute aus sonstigen Tätigkeiten sind im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 7,9 % gestiegen. 2.3.4 Finanzielle Leistungsindikatoren Für unsere unternehmensinterne Steuerung ziehen wir unter anderem Kennzahlen wie Umsatzrendite, die Eigenkapitalquote, den Cash-Flow und den Umsatz pro Mitarbeiter heran. In 2023 konnte eine Umsatzrendite von 15,7 % erzielt werden. Im Vorjahr lag die Umsatzrendite bei 9,7%. Der Planwert 2023 lag aufgrund einer sehr konservativen Planung bei 4,3%. Der Umsatzerlös pro Mitarbeiter konnte von 192 TEUR in 2022, auf 198 TEUR in 2023 leicht gesteigert werden, geplant waren 182 TEUR. Bei den Mitarbeitern sind die beiden Vorstände mitgerechnet. Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit liegt bei 870 TEUR. Im Vorjahr wurden hier 1.403 TEUR ausgewiesen. Der Rückgang ergibt insbesondere aus Ausweis erhöhter Ertragssteuern in 2023. Die Eigenkapitalquote liegt für 2023 bei 70,7 % und damit auf dem Niveau des Vorjahres mit 69,3%. Unsere wirtschaftliche Lage bezeichnen wir als ausgezeichnet. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren wertet die LAVEGO AG bisher nicht aus. 3. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Abschlussstichtag nicht ergeben. 4. Prognosebericht 4.1 Ertrags- und Auftragsentwicklung Neue Kunden werden, wie in den Jahren zuvor, vorwiegend durch Vertriebspartner und den eigenen Vertrieb gewonnen. Die Betreuung der Partner und das Knüpfen neuer Geschäftskontakte erfolgt durch die Vertriebsmitarbeiter. Die Zahl der betreuten Partner steigt nach wie vor an. Speziell in den technisch anspruchsvollen Märkten, in denen die LAVEGO AG tätig ist, sind individuelle Betreuung und perfekter Service unerlässlich. Neue Geschäftsbeziehungen wurden auch in 2023 vor allem im Segment der E-Ladesäulen geknüpft. Auch im Vending-Bereich konnten Partnerschaften aufgebaut werden. Darüber hinaus wird die LAVEGO AG die PaySphere-Plattform in 2024 noch aktiver am Markt platzieren. Zunehmend kommen interessierte Unternehmen selbständig auf die LAVEGO AG zu, um Partnerschaften aufzubauen. Im Tankstellenbereich wird das LAVEGO-eigene Autorisierungssystem für die Akzeptanz von Tankkarten auch weiterhin von anderen Netzbetreibern genutzt. Die LAVEGO AG rechnet für 2024, ohne im Aufbau befindlicher Geschäftsbeziehungen mit einem vergleichbaren Ergebnis wie 2023 (ohne Forschungszulagen). Die Umsatzrendite wird aufgrund der fehlenden Forschungszulage, aber voraussichtlich nur leicht steigender übriger Umsatzerlöse etwas zurückgehen. Die Umsatzerlöse pro Mitarbeiter werden sich auf ähnlichem Niveau wie in 2023 bewegen. Für die Eigenkapitalquote und den Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit erwartet die LAVEGO AG ein Anknüpfen an 2023. 4.2 Beschaffung Der langjährige Hauptlieferant für Terminals, die CCV Deutschland GmbH, bleibt weiterhin Partner der LAVEGO AG. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die Zusammenarbeit mit dem Terminalhersteller FEIG ELECTRONIC GmbH intensiviert. Auch 2023 erfolgte die Zulassung verschiedener neuer Terminalmodelle. Die LAVEGO AG hat im Rahmen der getätigten Investitionen in neue Software die Möglichkeit, weitere Terminalhersteller in das Produktportfolio mitaufzunehmen. 4.3 Investitionen Aufgrund der sehr guten Liquiditätslage der LAVEGO AG wurden neue Miet-Terminals im Jahresverlauf 2023, wie schon in den vergangenen Jahren, aus eigenen Mitteln finanziert. Zusätzlich wurden umfangreiche Aufwendungen in die Anpassungen der erworbenen Software der nexo-Protokollfamilie getätigt. Dies versetzt die Gesellschaft in die Lage, Terminalhardware neuer Hersteller mit eigener Software zu bestücken und zuzulassen. 4.4 Finanzierung Durch die vorhandenen Kapitaleinlagen und die Gewinne aus 2021 - 2023 war eine Aufnahme von Fremdkapital in 2023 nicht erforderlich. Auch für 2024 ist die Aufnahme von Fremdkapital nicht geplant. 5. Chancen- und Risikobericht 5.1 Risikobericht Die LAVEGO AG ist hinsichtlich des Eingehens von Risiken grundsätzlich konservativ ausgerichtet. Es werden nur Geschäfte getätigt, über die ausreichende Kenntnisse vorliegen. Die interne Überwachung von Risiken gilt als wichtiger Bestandteil der Unternehmensführung und wird direkt durch den Vorstand wahrgenommen. Das Risikomanagement beinhaltet unter anderem die Erfassung und Bewertung der Risiken über eine Risikoinventur, regelmäßige Kontrollen und eine ausgelagerte interne Revision. Dem Technikrisiko kommt eine besondere Bedeutung zu. Trotz umfangreicher Sicherungsvorkehrungen können Störungen und Ausfälle der Server nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Gesellschaft verfügt über drei parallel betriebene Rechenzentren (das eigene Rechenzentrum in München-Sendling, eine Ko-Lokation in Nürnberg und eine Ko-Lokation in Frankfurt a.M.), so dass technische Störungen aufgefangen und abgewendet werden können. Die Branche ist immer noch sehr wettbewerbsorientiert. Der Wettbewerb könnte zu Preisreduzierungen und damit zu verminderten Umsatzerlösen und geringeren Gewinnspannen führen. Das Liquiditätsrisiko wird durch eine Liquiditätsplanung auf Wochenbasis überwacht. Hier werden Zahlungsein- und -ausgänge täglich aktualisiert und so gesteuert, dass jederzeit ausreichend Liquidität zu Verfügung steht. Um dem Adressausfallrisiko entgegenzuwirken, werden Rechnungen der Vertragspartner hauptsächlich durch SEPA-Lastschrifteinzüge beglichen. Um dem verbleibenden, jedoch geringem Adressausfallrisiko zu begegnen, werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Zusätzlich werden für nicht wertberichtigte Forderungen Pauschalwertberichtigungen gebildet. 5.2 Chancenbericht Durch eigene Entwicklungen wie z.B. die nexo-Software, eine intensivierte Zusammenarbeit mit neuen Partnern, kaufmännischen Netzbetreibern und Terminal-Lieferanten möchte sich die LAVEGO AG auch in Zukunft Wettbewerbsvorteile verschaffen. Die PaySphere-Plattform wurde gezielt so aufgesetzt, dass sie von einer Vielzahl Benutzern verwendet werden kann. Die LAVEGO AG stellt mit PaySphere ein Werkzeug zur Verfügung, mit dem Kunden und Partner arbeiten können. Alle Daten stehen in Echtzeit zur Verfügung. Das gilt für Stammdaten genauso wie für Daten von den PoS-Terminals, die im Portal angezeigt oder sofort an die Partner weitergeschickt werden. Wir rechnen damit, dass PaySphere in 2024 von weiteren Kaufmännischen Netzbetreibern und anderen Partnern genutzt werden wird, so dass im Lauf der kommenden Jahre eine weiter steigende Anzahl von PoS-Terminals abgewickelt werden wird. Die LAVEGO AG entwickelt sich damit weiter in Richtung eines hoch spezialisierten Systemhauses. 5.3 Gesamtaussage Aufgrund der Vermögens- und Finanzlage und insbesondere durch den Aufbau und Ausbau neuer Produkte sieht sich die LAVEGO AG für die Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen in ihrem Wettbewerbsumfeld gut gerüstet. 6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die im Unternehmen vorhandenen Finanzinstrumente sind Forderungen gegen Kunden, Guthaben bei Kreditinstituten und Verbindlichkeiten. Die LAVEGO AG verfügt über einen sehr solventen Kundenstamm. Mit einem großen Teil der Kunden besteht eine langjährige Zusammenarbeit. Forderungsausfälle ergaben sich in den vergangenen Jahren in einem Bereich von 0,3 % - 1,0 % des Umsatzvolumens. Die Corona-Pandemie brachte keine Veränderung an diesem Verhältnis mit sich. Mögliche Forderungsausfälle werden durch entsprechende Wertberichtigungen abgedeckt. Zur Minimierung des Ausfallrisikos verfügt das Unternehmen über ein adäquates Forderungsmanagement. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Fristen und - sofern vereinbart - mit Skontoabzug beglichen. Die LAVEGO AG finanziert sich aus Mitteln, die bei der Landesbank Hessen-Thüringen und der VR-Bank Dachau als Guthaben zur Verfügung stehen. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Zur Beurteilung der Liquiditätssituation erstellt die LAVEGO AG eine Liquiditätsplanung auf Wochenbasis, in der alle Zahlungsein- und -ausgänge täglich aktualisiert und überwacht werden. 7. Bericht über Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen sind nicht vorhanden.
München, den 28. Mai 2024 gez. Florian Gohlke, Vorsitzender des Vorstands gez. Andrea Gohlke, Vorstand Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023LAVEGO Aktiengesellschaft, 81379 MünchenA. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die LAVEGO AG hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 141152 eingetragen. B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft erbringt Zahlungsdienste nach § 1 Abs. 2 ZAG. Mit Bescheid vom 11. August 2011 und Folgebescheid vom 3. Juli 2018 erhielt die Gesellschaft die Zulassung als Zahlungsinstitut im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden abweichend von § 266 HGB und § 275 HGB die Formblätter 1 und 2 der RechZahlV verwendet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag grundsätzlich die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Ungeachtet dessen sind gemäß § 340 Abs. 5 HGB i.V.m. § 340a Abs. 1 HGB für den Jahresabschluss die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften sowie die ergänzenden Vorschriften der §§ 340 HGB bis 340o HGB anzuwenden. C. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der vorliegende Jahresabschluss ist entsprechend den Gliederungsvorschriften von Formblatt 1 (Bilanz) und Formblatt 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) zu § 2 (RechZahlV) aufgestellt. Die Barreserve, Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden, Forderungen an Zahlungsinstitute und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt. Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als drei Monaten. Forderungen, die mit erkennbaren Risiken behaftet sind, wurden einzelwertberichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 5,0% der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen, die nicht einzelwertberichtigt wurden. Die Bewertung der Waren erfolgt zum gleitenden Durchschnitt der Anschaffungskosten oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert. Das Anlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen angesetzt, wobei die lineare Abschreibungsmethode angewandt wurde.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang gebucht. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwand nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. Die Restlaufzeiten und Besicherung der Verbindlichkeiten sind unter Ziffer 6 dieses Anhangs ausgewiesen. Die Rückstellungen werden zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sie sind in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Sie decken in diesem Rahmen alle Risiken aus zu erwartenden Inanspruchnahmen ab. Das voll eingezahlte Grundkapital beträgt unverändert TEUR 50. Die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB beträgt nach Auflösung in Höhe von TEUR 800 noch TEUR 880 (i.V. TEUR 1.680). D. Wesentliche Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen an Kreditinstitute Die Forderungen an Kreditinstitute aus Zahlungsdiensten belaufen sich auf TEUR 224 (i.V.: TEUR 196). Darin enthalten sind durchlaufende Posten in Höhe von TEUR 224 (i.V.: TEUR 191), die am ersten Bankenarbeitstag des Folgejahres an die Händler weitergeleitet wurden. Die Forderungen an Kreditinstitute aus sonstigen Tätigkeiten belaufen sich auf TEUR 2.184 (i.V.: TEUR 2.024). 2. Forderungen an Kunden Die Forderungen an Kunden in Höhe von TEUR 813 (um Wertberichtigung bereinigt) (i.V.: TEUR 1.022) haben eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Die hierin enthaltene Forderung aus dem Netzbetrieb Dezember 2023 beträgt TEUR 677 (i.V.: TEUR 611). 3. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in Anlage 3/9 zu diesem Anhang dargestellt. Das Anlagevermögen wird mit TEUR 528 (i.V.: TEUR 649) ausgewiesen. Darin enthalten sind immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 119 (i.V.: TEUR 271), Terminals in Höhe von TEUR 190 (i.V.: TEUR 103), Hardware der Rechenzentren in Höhe von TEUR 117 (i.V.: TEUR 176), Büroeinrichtung in Höhe von TEUR 56 (i.V.: TEUR 21), sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattungen in Höhe von TEUR 7 (i.V.: TEUR 14). 4. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände aus sonstigen Tätigkeiten in Höhe von TEUR 922 (i.V.: TEUR 564) enthalten im Wesentlichen Waren in Höhe von TEUR 503 (i.V.: TEUR 542), eine Forderung in Höhe von TEUR 340 (i.V.: TEUR 0) gegenüber dem Finanzamt aus der Verrechnung der Steuerverbindlichkeiten mit dem Anspruch aus einer Forschungszulage gem. FZulG, sowie ein vom Aufsichtsrat genehmigtes Darlehen an ein Mitglied des Vorstands in Höhe von TEUR 57 (i.V.: TEUR 0). 5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 84 (i.V.: TEUR 69) enthält Beiträge, Lizenzgebühren, sowie Aufwendungen für Serviceverträge in Höhe von insgesamt TEUR 67 (i.V.: TEUR 51) für die Zeit ab 01.01.2024, Beiträge zu Versicherungen in Höhe von TEUR 14 (i.V.: TEUR 12), sowie Kosten für die Klimaanlage in Höhe von TEUR 3 (i.V.: TEUR 6). 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Zahlungsdiensten in Höhe von TEUR 224 (i.V.: TEUR 191) beinhalten Kundengelder, die am ersten Bankenarbeitstag des Folgejahres weitergeleitet wurden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus sonstigen Tätigkeiten in Höhe von TEUR 0 (i.V.: TEUR 311) wurden umgegliedert und unter den Sonstigen Verbindlichkeiten aus sonstigen Tätigkeiten in Höhe von TEUR 197 (i.V.: TEUR 0) ausgewiesen. Diese enthalten außerdem Verbindlichkeiten aus Girocard-Entgelten in Höhe von TEUR 227 (i.V.: TEUR 211), noch nicht fälliger Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von TEUR 60 (i.V.: TEUR 62), sowie die Umsatzsteuerzahllast 2023 in Höhe von TEUR 110 (i.V.: TEUR 99). Die jeweiligen Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel angegeben:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten in Höhe von TEUR 197 (i.V.: TEUR 311) bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten für noch nicht geleistete Zahlungen im Bereich der Software-Entwicklung und haben eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Bei dem Gegenkonto zum Treuhandkonto handelt es sich um Überweisungen von Kreditkartenunternehmen des letzten Geschäftstages des Jahres 2023 auf das Kreditkarten Treuhandkonto, dem ein Guthaben in gleicher Höhe in den Forderungen an Kreditinstitute gegenübersteht. Die Überweisungen an die Händler konnten erst am ersten Bankenarbeitstag des Folgejahres weitergeleitet werden. 7. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 396 (i.V.: TEUR 351) bestehen aus einer Rückstellung für Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 99 (i.V.: TEUR 171), sowie für Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 297 (i.V.: TEUR 180). Die anderen Rückstellungen in Höhe von TEUR 187 (i.V.: TEUR 107) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für noch nicht abgerechnete Dienstleistungen in Höhe von TEUR 100 (i.V.: TEUR 26), die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen in Höhe von TEUR 62 (i.V.: TEUR 45), Rückstellungen für schwebende Verfahren in Höhe von TEUR 10 (i.V.: TEUR 11), sowie Rückstellungen für Aufbewahrungspflichten von TEUR 6 (i.V.: TEUR 6). 8. Eigenkapital Das Grundkapital beträgt TEUR 50 und ist eingeteilt in 50.000 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Die Gewinnrücklagen betragen TEUR 724, bestehend aus TEUR 18 gesetzlichen Rücklagen und TEUR 706 anderen Gewinnrücklagen. Die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2Nr. 4 HGB beläuft sich auf TEUR 880. Der Bilanzgewinn entwickelt sich wie folgt:
E. Wesentliche Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
2. Provisionserträge Um die Branchenvergleichbarkeit zu verbessern, wurden bestimmte Erlösarten entsprechend dem branchenüblichen Benchmarking von den sonstigen betrieblichen Erträgen in Provisionserträge umgegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist daher erstmalig Provisionserträge aus Zahlungsdiensten in Höhe von TEUR 704 (i.V.: TEUR 0) und aus sonstigen Tätigkeiten in Höhe von TEUR 4.943 (i.V.: TEUR 0) aus. 3. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.874 (i.V.: TEUR 7.308) sind aufgrund oben genannter Umgliederung nur eingeschränkt vergleichbar und beinhalten im Wesentlichen Terminalverkäufe in Höhe von TEUR 968 (i.V.: TEUR 1.466), wovon rund 19% der Erträge auf das europäische Ausland entfallen (i.V.: 22%), sowie Forschungszulagen in Höhe von TEUR 439 (i.V.: TEUR 0). 4. Provisionsaufwendungen Analog der oben genannten Umgliederung weist die Gewinn- und Verlustrechnung erstmalig Provisionsaufwendungen aus Zahlungsdiensten in Höhe von TEUR 115 (i.V.: TEUR 0) und aus sonstigen Tätigkeiten in Höhe von TEUR 186 (i.V.: TEUR 0) aus. 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus sonstigen Tätigkeiten in Höhe von TEUR 1.652 (i.V.: TEUR 2.475) sind aufgrund oben genannter Umgliederung ebenso nur eingeschränkt vergleichbar und beinhalten u.a. den Wareneinsatz für Terminals in Höhe von TEUR 692 (i.V.: TEUR 1.392) sowie Aufwendungen für Softwareentwicklung in Höhe von TEUR 407 (i.V.: TEUR 394). F. Sonstige Pflichtangaben 1. Vorstand war im Berichtsjahr: Herr Florian Gohlke, Kaufmann (Vorsitzender) Frau Andrea Gohlke, Kauffrau Die Vorstandsmitglieder sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Bezüge des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum TEUR 378 (i.V.: TEUR 315). 2. Der Aufsichtsrat bestand aus folgenden Mitgliedern: Herr Ernst Tandler, Rechtsanwalt (Vorsitzender) Frau Michaela Heinrichs, Dipl.-BWin FH (stv. Vorsitzende) Herr Jörg Sahlmann, Kaufmann Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich auf TEUR 5 (i.V.: TEUR 2). 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 96 (i.V.: TEUR 223) sowie aus Leasingverträgen in Höhe von TEUR 150 (i.V.: TEUR 101). 4. Darlehensgewährung an Mitglieder der Geschäftsführung Mit Zustimmung des Aufsichtsrats wurde an ein Mitglied des Vorstands ein Darlehen in Höhe von TEUR 60 (i.V.: TEUR 0) gewährt. Die Darlehensforderung wird mit einem Zinssatz von 3,28% p.a. verzinst. Zum Geschäftsjahresende weist die Darlehensforderung einen Betrag von TEUR 57 (i.V.: TEUR 0) aus. 5. Mitarbeiterzahl Während des Berichtszeitraumes beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 38 (i.V.: 38) Mitarbeitende. Im Bereich Verwaltung waren 12 Mitarbeitende tätig, in Technik und Vertrieb 6, in der Softwareentwicklung 18, und im Produkt- und Projektmanagement 2. 6. Angaben zum Abschlussprüferhonorar Für das von der RISE PARTNERS Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar sind im Geschäftsjahr 2023 folgende Honorare (ohne Umsatzsteuer) als Aufwand erfasst:
7. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.179 auf neue Rechnung vorzutragen. 8. Zahlungsvolumen Das Zahlungsvolumen auf den Zahlungsdienstkonten betrug im Geschäftsjahr 2023 TEUR 1.688.489. Diese entfielen auf das Akquisitionsgeschäft. Insgesamt wurden auf diesen Konten 819.870 Zahlungsvorgänge abgewickelt. Diese betrafen das Akquisitionsgeschäft. 9. Mindeststeuerregelungen Die Gesellschaft ist nicht von den Mindeststeuerregelungen betroffen, da der Außenumsatz der Gesellschaft weniger als EUR 750 Mio. beträgt und die Gesellschaft auch keiner Gruppe angehört.
München, den 28. Mai 2024 gez. Florian Gohlke gez. Andrea Gohlke
Bericht des AufsichtsratsLAVEGO AGwegen Aufsichtsrat/Hauptversammlung Bericht des Aufsichtsrats vom 6. Juni 2024 Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 laufend überwacht, beratend begleitet und die nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse zur Beratung und Überwachung des Vorstands uneingeschränkt wahrgenommen. An allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar beteiligt. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend über die aktuelle Lage des Unternehmens und die Unternehmensplanung. Der Aufsichtsrat hat zwei Sitzungen durchgeführt. Es wurden zwei Umlaufbeschlüsse gefasst. Die RISE PARTNERS Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und Lagebericht für die LAVEGO AG zum 31.12.2023 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu und hat den vom Vorstand aufgestellten Abschluss für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt. Dieser wurde festgestellt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung angeschlossen.
gez. Ernst Tandler, Aufsichtsratsvorsitzender BeschlüsseWiedergabe des Beschlusses der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2023 Der Sitzungsleiter der HV stellt fest, dass alle Aktionäre persönlich anwesend sind und die Versammlung damit beschlussfähig ist. Die Aktionäre beschließen unter Verzicht auf Form - und Fristerfordernisse hinsichtlich Einberufung und Durchführung einer Hauptversammlung am 06.06.2024 wie folgt: Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 06.06.2024 gebilligt und festgestellt. Die Gesellschaft hat in 2023 einen Gewinn in Höhe von 1.179.285,65 EUR erziehlt. Insgesamt wird in der Bilanz 2023 ein Bilanzgewinn von 1.764.853,82 EUR ausgewiesen. Dieser setzt sich aus dem Bilanzgewinn 2022 in Höhe von 585.568,17 EUR, nach Ausschüttung einer Dividende und dem Bilanzgewinn 2023 in Höhe von 1.179.285,65 EUR zusammen. Der Jahresabschluss 2023 wurde von der Hauptversammlung einstimmig genehmigt. Die Hauptversammlung beschließt den gesamten Bilanzgewinn in Höhe von insgesamt 1.764.853,82 EUR auf die neue Rechnung vorzutragen.
München, 06.06.2024 Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die LAVEGO AG, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der LAVEGO AG, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LAVEGO AG, München, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir weisen insbesondere auf §328 HGB hin.
München, den 28. Mai 2023 RISE
PARTNERS Audit GmbH
gez., Friedl, Wirtschaftsprüfer |
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