Stammdaten

Register
Amtsgericht Kempten HRB 6612
Eingetragen
6.11.1998
Branche
Einzelhandel mit Fleisch und FleischwarenGroßhandel mit Fleisch und FleischwarenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Gegenstand
Der Betrieb einer Metzgerei, die Vermietung von Ferienwohnungen und Fremdenzimmern sowie die Dienstleistung im Fleischereibereich und Metzgerei.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Höß
seit 7.1.2011
Geschäftsführer
Johanna Höß
seit 7.1.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Martina Höß
51.00%
49.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

87629 Füssen-Weißensee, Roßmoos HsNr. 8
12200
87659 Hopferau, Alpenblickstraße 16
25000

Konzern- und Jahresabschlüsse

Höß GmbH

Füssen-Weißensee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

B. Anlagevermögen

12779,23

12779,23

I. Sachanlagen

7,00

231,00

C. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

501,66

1024,64

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

5647,97

10306,30

D.Rechnungsabgrenzungsposten

3911,90

Summe Aktiva

22847,76

24341,17



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25564,59

25564,59

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-2231,11

-4745,12

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-1198,44

2514,01

B. Verbindlichkeiten

712,72

1007,69

Summe Passiva

22847,76

24341,17

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Höß GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 1. Januar 2010 anzuwenden.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel sind folgende Gründe anzuführen:

- die Erfordernisse einer klaren und übersichtlichen Gliederung,

- die in Zukunft weitgehend im Anhang erfolgende Darstellung der Ausweiswahlrechte

Angabe und Erläuterung von nicht ver gleichbaren Vorjahreszahlen

keine enthalten.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. - keine vorhanden

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden keine Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Latente Steuern wurden nicht gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert

keine Vorkommnisse

Angabe zu Forderungen

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 501,66 (Vorjahr: Euro 1.024,64).

Art der Forderung zum

Gesamtbetrag

davon mit einer Restlaufzeit

31.12.2010

31.12.2010

kleiner 1 Jahr

größer 1 Jahr

TEuro

TEuro

TEuro

aus Lieferungen und Leistungen

0,0

0,0

0,0

gegenüber verbundenen Unternehmen

0,0

0,0

0,0

gegenüber beteiligten Unternehmen

0,0

0,0

0,0

gegenüber Gesellschaftern

0,0

0,0

0,0

gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat

0,0

0,0

0,0

aus ausstehenden Einlagen

0,0

0,0

eingeforderte Nachschüsse

0,0

0,0

sonstige Vermögensgegenstände

0,00

0,00

0,00

Summe

0,00

0,00

0,00

Pensionsrückstellungen

keine

Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 712,72 (Vorjahr: Euro 1.007,69)

Art der Verbindlichkeit zum

Gesamtbetrag

davon mit einer Restlaufzeit

31.12.2010

31.12.2010

kleiner 1 J.

1 bis 5 J.

größer 5 J.

TEuro

TEuro

TEuro

TEuro

gegenüber Kreditinstituten

0,00

0,0

0,00

0,0

erhaltene Anzahlungen

0,00

0,00

0,0

0,0

aus Lieferungen und Leistungen

0,00

0,00

0,0

0,0

sonstige Verbindlichkeiten

0,71

0,71

0,0

0,0

Summe

0,71

0,71

0,00

0,0

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0.

Bewertungseinheiten

Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet.

Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen

Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

Gewinnvortrag/Jahresfehlbetrag

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In der Bilanz wurde ein Jahresfehlbetrag von Euro 2.231,11 ausgewiesen.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

In der Gesellschafterversammlung vom 27.12.2011 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane

Der Geschäftsführung gehörten an:

Die Gesamtleitung hatten die nachfolgenden Personen:

Johanna Höß

Andreas Höß

ausgeübter Beruf:

Altenpflegerin

Metzgermeister

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesell-

schaftern

(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte

Betrag

Euro

Ausleihungen

0,00

Forderungen

0,00

Verbindlichkeiten

0,00

Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.

Unterschrift der Geschäftsleitun g

Füssen, 27.12.2011

Unterschrift Johanna Höß und Andreas Höß Geschäftsführer

 

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