Aureca Audio-Systemtechnik GmbHLiquidiert

Mozartstraße 26, 28203 Bremen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 17449 HB
Eingetragen
8.7.2005
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
1. Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Audio-Systemen, insbesondere auch des Aureca-Audio-Systems. 2. Die Verwaltung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen aller Art und in jeder Form einschließlich der damit zusammenhängenden Geschäfte. 3. Jede andere kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Markus Poetsch
seit 8.7.2005
Geschäftsführer
Reinhard Wilkeit
seit 8.7.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Aureca Audio-Systemtechnik GmbH

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 1.005,00 2.066,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 1.004,00 2.065,00
B. Umlaufvermögen 109.961,74 116.252,49
I. Vorräte 71.700,32 69.979,59
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.935,59 2.572,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 36.325,83 43.700,15
Bilanzsumme, Summe Aktiva 110.966,74 118.318,49

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 105.138,16 112.531,47
I. gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
II. Gewinnvortrag 85.531,47 96.065,70
III. Jahresfehlbetrag 7.393,31 10.534,23
B. Rückstellungen 1.766,00 1.733,00
C. Verbindlichkeiten 4.062,58 4.054,02
Bilanzsumme, Summe Passiva 110.966,74 118.318,49

Anhang


 
für das Geschäftsjahr 2012
der
Aureca Audio-Systemtechnik GmbH
Bremen


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 der Aureca Audio-Systemtechnik GmbH wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB wurde zum Teil Gebrauch gemacht. Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde vor Ergebnisverwendung aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die davon-Vermerke zu Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung in den Anhang aufgenommen.

B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze der Vorträge zum 1. Januar 2012 entsprechen denen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011, sodass die Bilanzidentität gewahrt wird.

Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, wird grundsätzlich beibehalten.

Die Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Die Bilanzkontinuität wird somit gewahrt.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Der Grundsatz der Vorsicht sowie das Realisations- und das Imparitätsprinzip wurden beachtet.

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit Anschaffungskosten aktiviert und um lineare Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlicher Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert bis Euro 150,00 wurden im Zugangsjahr gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll als Betriebsausgaben abgesetzt. Für selbständig nutzbare bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die übrigen Vermögensgegenstände (sonstige Vermögensgegenstände, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten) wurden zum Nennwert bewertet.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind ausreichend bemessen und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

D. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2012 erfolgte die Geschäftsführung durch die alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer:

 Markus Poetsch,
 Reinhard Willkeit
 
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Es wurden keine Vorschüsse und Kredite gegenüber der Geschäftsführung gewährt; ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

Bremen, 6. Februar 2012
Aureca Audio-Systemtechnik GmbH
- Geschäftsführung -


gez. Reinhard Willkeit  gez. Markus Poetsch
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2014 festgestellt.

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