M & S
Haustechnik GmbH
Plate
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
212.024,50 |
247.817,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
212.024,00 |
247.817,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
562.327,62 |
529.741,09 |
| I.
Vorräte |
65.877,45 |
37.626,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
249.331,34 |
447.307,18 |
| III.
Wertpapiere |
305,90 |
297,10 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
246.812,93 |
44.510,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.271,71 |
24.446,13 |
| Aktiva |
791.623,83 |
802.004,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
526.024,02 |
502.755,16 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
352.755,16 |
291.114,04 |
| III.
Jahresüberschuss |
123.268,86 |
161.641,12 |
| B.
Rückstellungen |
72.629,77 |
76.121,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
192.970,04 |
223.128,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
138.933,59 |
161.935,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
54.036,45 |
61.192,41 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
48.625,00 |
| Passiva |
791.623,83 |
802.004,72 |
Anhang
Der Jahresabschluss der
M & S Haustechnik GmbH ist für das
Geschäftsjahr 2023 nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt worden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften werden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft.
Sie macht deshalb von den Erleichterungen der §§
286, 288, 327 HGB für kleine Kapitalgesellschaften
Gebrauch.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde, soweit es zutrifft, beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im Einzelnen wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen erfolgten linear unter Beachtung der
entsprechenden Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert
von EUR 250,00 bis EUR 800,00 wurden im Jahre der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
UMLAUFVERMÖGEN
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zu
Nennwerten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt.
Liquide Mittel werden grundsätzlich zu
Nennwerten bilanziert.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Die sonstigen Rückstellungen werden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
VEBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen handelt es sich
ausschließlich um Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
in Höhe von EUR 175.406,80 eine Restlaufzeit von unter
einem Jahr (Vorjahr: EUR 390.077,80).
Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen
im Wesentlichen aus diversen Boni-Forderungen des Jahres
2023 sowie Rückforderungsansprüchen aus
Körperschaft- und Gewerbesteuer für das vorherige
Veranlagungsjahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände i .H. v.
EUR 73.924,54 haben eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr
(Vorjahr: EUR 57.229,38).
Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss i.H.v. EUR 123.268,86 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Keine
Sonstige Pflichtangaben
Als Geschäftsführer war im Berichtsjahr
bestellt:
Herr Hans Marten, Plate, Kaufmann
Der Geschäftsführer Hans Marten ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen
Schwerin, 07. November
2024
gez.
Hans Marten, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2024
festgestellt.
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