ZEBRA Group GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kai Nottbohm seit 8.2.2017 | Geschäftsführer |
Steffen Bosse seit 17.2.2015 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Zebra Nord GmbHHattenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
AnhangA. Erläuterungsbericht 1. Formale Darstellung Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden unter Beachtung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften (§§ 266 u. 275 Abs. 2 HGB) erstellt. Das Gliederungsschema der Bilanz (§ 266 HGB) wurde um die Position "EDV-Software" erweitert. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 (2) Nr. 1, 2 HGB) Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bilanziert. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen wurden sowohl linear als auch degressiv vorgenommen. Von der degressiven Methode wurde auf die lineare gewechselt, sobald dies zu höheren Abschreibungen führte. Im Geschäftsjahr erworbene geringwertige Anlagegüter wurden voll abgeschrieben. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesene Beteiligung wurde zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen Vermögensgegenstände wurden mit dem jeweiligen Nennbetrag bilanziert. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und sonstige ungewisse Verbindlichkeiten in ausreichender Höhe. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. 3. Verbindlichkeitenspiegel (§§ 268 (5), 284 (1), 285 Nr. 1 HGB)
B. Ergänzungsbericht 1. Bilanzvermerk (§ 268 (7) HGB) Eventualverbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 2. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 Nr. 10 HGB) Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft sind die vertretungsberechtigten Geschäftsführer Herr Steffen Bosse, Oldenburg und Herr Kai Nottbohm, Zetel.
26209 Hatten-Sandkrug, 04. Mai 2023 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.5.2023. |
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