seromedia
GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.676,00 |
21.115,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
61.123,31 |
119.291,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
912,73 |
1.445,73 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
153.688,67 |
139.190,52 |
| Aktiva |
259.400,71 |
281.043,05 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
7.075,32 |
6.628,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
252.325,39 |
274.414,18 |
| Passiva |
259.400,71 |
281.043,05 |
sonstige Berichtsbestandteile
ANHANG für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2022
seromedia GmbH, Bonn
Die seromedia GmbH mit Sitz in Bonn ist unter der
HRB-Nummer 16282 beim Amtsgericht Bonn eingetragen.
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der seromedia GmbH für das
Geschäftsjahr 2022 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und
264 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen in Verbindung mit § 264a
HGB ist die Gesellschaft in entsprechender Anwendung der
Größenkriterien, wie eine "kleine
Kapitalgesellschaft" einzuordnen. Die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 274a
HGB sowie § 288 Satz 1 HGB wurden in Anspruch
genommen.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen
"Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in
Höhe von EUR 153.688,67 € aus. Die
buchmäßige Unterbilanz wird durch die
vorliegenden Rangrücktrittserklärungen beseitigt.
Zur Vermeidung von Zahlungsunfähigkeit und
insolvenzrechtlicher Überschuldung treten die
Gläubiger in einem etwaigen Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Gesellschaft mit ihren
Forderungen (Tilgung, Zinsen und Nebenforderungen)
gemäß §§ 19 Abs. 2 Satz 2, 39 Abs. 2
InsO im Rang hinter die in § 39 Abs. 1 InsO
bezeichneten Forderungen aller gegenwärtigen und
zukünftigen Gläubiger der Gesellschaft dergestalt
zurück, dass Tilgung, Verzinsung und Nebenforderungen
nur nach allen anderen Gläubigern und nur aus einem
künftigen Jahresübschuss, Bilanzgewin,
Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freien
Vermögen verlangt werden können.
Auch für die Zeit vor Eröffnung eines
etwaigen Insolvenzverfahrens treten die Gläubiger mit
Ihren Forderungen (Tilgung, Zinsen und Nebenforderungen)
gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und
zukünftigen Forderungen von Gläubigern der
Gesellschaft in gleicher Art und Weise im Rang zurück
(sog. Durchsetzungssperre).
Zahlungen auf die Forderung (Tilgung, Zinsen und
Nebenforderungen) dürfen nur erfolgen, wenn die
Gesellschaft weder zahlungsunfähig noch im
insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet ist und soweit
auch die Zahlung auf die Forderung nicht zu einer
Zahlungsunfähigkeit oder im insolvenzrechtlichen
Überschuldung der Gesellschaft führt.
Entsprechendes gilt für eine Aufhebung dieser
Rangrücktrittsvereinbarung.
Ein Verzicht auf die Forderungen wurde nicht
vereinbart. Insgesamt sind damit in Höhe von T€
203 qualifizierte Rangrücktritte erklärt worden.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stellen sich -
unverändert zum Vorjahr - wie folgt dar:
Das
Anlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten,
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, abzüglich
Skonti aktiviert und - soweit abnutzbar -
planmäßig abgeschrieben.
Planmäßige
Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 250,00 € bis
zu 800,00 € werden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung sofort abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden
nicht vorgenommen.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die
Rückstellungen decken alle bis zur
Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden,
Verluste und Risiken, die das abgelaufene
Geschäftsjahr betreffen, angemessen und ausreichend
ab. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten mit 83,23
€ (Vorjahr: 0,00 €) Forderungen gegen
Gesellschafter.
Die Gliederung der Restlaufzeit nach Fristen ergibt
sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2022 (in
Klammern 31. Dezember 2021).
Restlaufzeit bis zu 1
Jahr
|
Restlaufzeit 1-5 Jahre
|
Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren
|
Gesamt
|
€
|
€
|
€
|
€
|
61.265,96
|
46.125,00
|
144.934,43
|
252.325,39
|
(64.604,75)
|
(64.875,00)
|
(144.934,43)
|
(274.414,18)
|
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betrug zum Stichtag 68.934,43 € (Vorjahr 82.066,58
€).
IV. Sonstige Angaben
1. Arbeitnehmerzahl
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach
§ 267 Abs. 5 HGB im Jahr 2022 betrug 2,5 (Vorjahr
2,25).
2. Gesellschaftsorgane
Zum alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer ist bestellt:
Herr Peter Rothe, Kaufmann und Fotograf, Bonn.
Er ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Bonn, den 12.10.2023
seromedia GmbH
vertreten durch ihren Geschäftsführer
Peter Rothe
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.10.2023
festgestellt.
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